Guten Tag,
Wir haben hier folgendes Problem in einem Mehrfamilienhaus worin wir eine Wohnung als Mieter bewohnen:
Am 13.06 machte uns eine Nachbarin darauf aufmerksam , dass ein Fallrohr einer Dachrinne undicht ist. Wir haben noch am selben Tag den Vermieter verständigt. Nachdem wir den Schrank abzogen, fanden wir dahinter eine völlig durchnässte schimmelige Wand vor.
Die Tapete wurde von uns entfernt und der Putz der Wand fiel uns dabei entgegen. Mein Schrank ist ebenfalls vom Schimmel befallen.
Schadensursache ist wohl eine Verstopfung des Rohres durch Laubbäume an der Straße
Nun ist der Vermieter nicht gegen elementare Schäden versichert. Die Gebäude Versicherung wie auch unsere privat Hausrat Versicherung lehnen die Regulierung ab da es sich nicht um Leitungswasser handelt.
Bis heute wurde das Rohr noch nicht repariert, es läuft weiter Wasser in die Wand.
Mein Vermieter ist nun der Meinung wir seien auf unsere Kosten zuständig die Schäden in der Wohnung (verputzen, trocknen,renovieren) zu beheben.
Hat hier jemand einen Rat für uns?
Lieben Dank im Vorraus
Wasserschaden nach Dachrinnenverstopfung
12. Juli 2016
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Frage vom 12. Juli 2016 | 22:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden nach Dachrinnenverstopfung
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#1
Antwort vom 12. Juli 2016 | 23:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120348 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatHat hier jemand einen Rat für uns? :
Umziehen, schnellstens.
Zitat:Mein Vermieter ist nun der Meinung wir seien auf unsere Kosten zuständig die Schäden in der Wohnung (verputzen, trocknen,renovieren) zu beheben.
Nein, ihr seid nicht dafür zuständig die Bruchbude vom Vermieter auf Vordermann zu bringen. Da muss er selbst für aufkommen.
#2
Antwort vom 13. Juli 2016 | 00:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Nun ist der Vermieter nicht gegen elementare Schäden versichert.
So etwas bezahlt auch eine Elementarschadenversicherung nicht.
Zitat:Mein Vermieter ist nun der Meinung wir seien auf unsere Kosten zuständig die Schäden in der Wohnung (verputzen, trocknen,renovieren) zu beheben.
Das ist eindeutig Sache des Vermieters. Lediglich auf dem Schaden an Eurem Schrank bleibt Ihr wahrscheinlich sitzen.
Zitat:Hat hier jemand einen Rat für uns?
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten Druck auszuüben: Mietminderung, Zurückbehaltung der Miete, Selbstvornahme der Reparatur und Einbehalt der Kosten von der Miete.
Außerdem solltet Ihr dem Vermieter deutlich machen, dass weitere Schäden an Eurem Eigentum aufgrund einer unterlassenen Reparatur auch vom Vermieter zu zahlen sind.
Könnt Ihr denn nachweisen, dass der Mangel von Euch beim Vermieter angezeigt wurde und wann das erfolgt ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Juli 2016 | 06:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank erstmal für eure Hilfe.
Gemeldet haben wir telefonisch am 13.06. Dazu kommen von diesem Tag Fotos die wir dem Vermieter über einem Messenger geschickt haben.
Am 16.06 ein Video der Überlaufenden Rinne bei leichtem Regen.
Das erste mal schriftlich per EMail nachgefragt am 28.06. Ich hoffe davon gilt etwas als Nachweis.
Zitat:Könnt Ihr denn nachweisen, dass der Mangel von Euch beim Vermieter angezeigt wurde und wann das erfolgt ist?
#4
Antwort vom 13. Juli 2016 | 08:26
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatGemeldet haben wir telefonisch am 13.06. Dazu kommen von diesem Tag Fotos die wir dem Vermieter über einem Messenger geschickt haben. :
Am 16.06 ein Video der Überlaufenden Rinne bei leichtem Regen.
Das erste mal schriftlich per EMail nachgefragt am 28.06. Ich hoffe davon gilt etwas als Nachweis.
Kann bewiesen werden, dass der Vermieter die Bilder, Messenges und Emails auch bekommen hat? Gibt es eine Lesebestätigung? Oder hat der Vermieter geantwortet?
Sonst hilft nur noch eine weitere Benachrichtigung (Einwurf per Boten, der den Inhalt kennt).
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