Wasserschaden im Keller? Wer haftet?

7. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mia123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden im Keller? Wer haftet?

Im Keller (alter Gemäuerkeller) ist nach den wochenlangen Unwettern im Keller Wasser aufgetreten (nur fleckenweise an einigen Stellen) und hat dort verstautes Mobiliar bzw. gelagerte Gegenstände beschädigt. Das Wasser ist aber nicht durch ein Fenster oder durch die Wand aufgetreten, sondern offenbar aus dem Boden hinaufgestiegen, da sich nur Wasserflecken mitten im Keller befanden. Laut meiner Auskunft ist das ein Versicherungsschaden, der durch die Versicherung des Vermieters abgedeckt sein muss. Ist das richtig? Welche Versicherung kommt hierbei zur Geltung?
Danke für die Hilfe!

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat:
Laut meiner Auskunft ist das ein Versicherungsschaden, der durch die Versicherung des Vermieters abgedeckt sein muss. Ist das richtig?

Nö.
Es gibt nicht ein mal eine Pflicht für einen Vermieter überhaupt so eine Versicherung zu haben.


Da sollte man den Vermieter mal fragen, ob er überhaupt so eine Versicherung hat.

Falls nicht, hat man wohl Pech gehabt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Nö, der Vermieter kann auch gar keine Versicherung für dein Eigentum im Keller abschließen, dafür bist du selber zuständig (Hausrat).

Und haftet tut sowieso niemand, außer es läge ein gravierender Mangel vor, den der Vermieter zu vertreten hätte, weshalb überhaupt Wasser ins Gebäude eindringen konnte.
Dazu sehe ich bei Unwettern aber im Prinzip kaum eine Chance

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Nö, der Vermieter kann auch gar keine Versicherung für dein Eigentum im Keller abschließen, dafür bist du selber zuständig (Hausrat).

Und haftet tut sowieso niemand, außer es läge ein gravierender Mangel vor, den der Vermieter zu vertreten hätte, weshalb überhaupt Wasser ins Gebäude eindringen konnte.
Dazu sehe ich bei Unwettern aber im Prinzip kaum eine Chance


Naja, bei geplatzten Leitungen wäre ich bei dir. Aber dass vom Boden Wasser kommt? Da stellt sich die Frage, wie die Bausubtanz ist.

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