In einer vermieteten Wohnung ist ein großer Wasserschaden durch ein undichtes Siphon entstanden.
Unsere Hausverwaltung teilt uns hierzu mit, das die Wohngebäudeversicherung "wie üblich" den Schaden komplett reguliert.
Die Versicherung selbst wird prüfen und entscheiden , ob diese Ansprüche der Haftpflicht des Mieters geltend gemacht werden.
Ist das korrekt?
Droht den WEG nicht eine Erhöhung der Beiträge oder Verweigerung bei einem erneuten Schaden.
Es ist bekannt, das der Mieter keine Haftpflicht hat.
Hätte das nicht vorher mit der WEH oder Beirat genehmigt werden müssen?
Danke für die Info
Gruß
Wasserschaden eines Mieters in Wohung
6. September 2016
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Frage vom 6. September 2016 | 09:47
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden eines Mieters in Wohung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 6. September 2016 | 10:47
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Zitat:Ist das korrekt?
joa
Zitat:Droht den WEG nicht eine Erhöhung der Beiträge oder Verweigerung bei einem erneuten Schaden.
ganz klares vielleicht zum ersten, ein nein zum zweiten.
zum letzten: Nö
#2
Antwort vom 6. September 2016 | 16:14
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Die WEG sollte zumindest wissen, wo sie sich versichert und wie...
Grundsätzlich ist eine Erhöhung der Beiträge möglich. Gemäß VVG kann nach einer Schadenregulierung auch eine Kündigung erfolgen. Meist wird aber zur Vertragsverlängerung eine Erhöhung gemacht.
Und jetzt?
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