Wasserschaden durch undichten Abfluss

20. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Betze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 32x hilfreich)
Wasserschaden durch undichten Abfluss

Wer haftet für diesen Schaden?

Heute wurde ein Defekt am Abflussrohr unter der eingefliessten Duschwanne festgestellt. Das Wasser sitzt natürlich fest in der Wand, die Tapeten wurden vom Installateur bereits entfernt um den Schaden genau zu betrachten. Hiervon ist eine Wand im Schlafzimmer und im Flur betroffen. Wer zahlt die Austrocknung der Wand, das Ersetzen der Fliessen unter der Duschewanne und wer zahlt die Renovierung (Tapeten). Es wurde klar von einem Verschleiss gesprochen.

Bin dankbar für jede Antwort

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.02.2010 16:51:31
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 14x hilfreich)

Na, dann wohl der Vermieter. Wenn es Verschleiss ist!!

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Betze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo,

ich hoffe daß das der Vermieter auch so sieht, die Aussage "Verschleiss" traf der Installateur, der Vermieter war heute nicht mit dabei. Die Frage ist, ob sich die Vermieter (Verwaltungsgesellschaft) dagegen wehren kann, die Reparatur oder vielmehr das renovieren zu bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.02.2010 16:51:31
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
also, wenn das Rohr unter der eingefliesten Dusche ist, kann es kein Schaden vom Mieter sein.Ich würde mich mal schlau machen, wann die Rohre gelegt worden sind. Vermutlich sind die schon so alt, daß neue Rohre verlegt werden müssen. Frage im Haus nach, wenn Leute schon länger dort wohnen, die wissen das meistens.


Gruß Funke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Betze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo, ich muss mich leider wieder melden.

Also, die Rohre in diesem Haus sind 8 Jahre alt und ich wohne von Anfang an in diesem Haus. Jetzt habe ich einen unabhängigen Anwalt sowie eine Versicherung zum Thema Hausrat kontaktiert. Der Anwalt sowie die Versicherung stellen klar fest, das die Übernahme der Kosten für Teppich und Tapeten klar von der Gebäudeversicherung des Vermieters/Hausverwaltung übernommen werden muß. Heute hat mich die Gebäudeversicherung des Vermieters angerufen und mir deutlich mitgeteilt, daß sie NICHT für den Schaden aufkommen werden, da dies nicht in der Gebäudeversicherung mit versichert wäre?????

Was ist dran an der Aussage, daß verklebte Teppichböden und Tapeten automatisch, da sie ja somit fest mit dem Gebäude verbunden, auch dort versichert sind. Sollte es kein Bestandteil des Versicherungsvertrages sein, muß dann nicht der Hausverwalter für den Schaden aufkommen?

Es kann nicht sein, daß dies, was auf jeden Fall nicht durch mein Verschulden verursacht worden ist, mein Schaden ist!!! Mein Ansprechpartner der Hausratversicherung lehnt auch die Übernahme der Kosten ab, da diese ja von der Geäudeversicherung des Vermieters übernommen werden muß.....

Und ewig dreht sich das Rad!!!!!!!

Fakt ist, das Abflussrohr unter der Dusche, welche eingefliesst ist, konnte niemals auf Schäden überprüft werden, da ich ja sonst die Fliessen hätte entfernen müssen, das hätte der Vermieter sicherlich auch nicht gezahlt.

Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, soll ich jetzt den Schaden haben???

Jetzt hat mir die Hausverwaltung eine "Trockenmaschine" in der Größe einer Waschmaschine ins Schlafzimmer gestellt. Dieser Apparat soll hier die Wand trocknen und mind. 14 Tage im Schlafzimmer stehen bleiben.

Es kann doch nicht angehen, daß man so etwas im Schlafraum akzeptieren muß, ohne das sich die Hausverwaltung erkenntlich zeigt, oder?? Mal abgesehen von evtl. Gesundheitsschäden die mir durch den Schimmel entstehen können..

Gerechte Welt!!??

Wer hat einen Rat was ich nun noch kann?!

Vielen Dank im voraus

31x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
trini_ty
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

auch wenn der eigentliche beitrag schon etwas älter ist..hätte ich dazu mal eine frage ..

Zitat (von Betze):
Jetzt hat mir die Hausverwaltung eine "Trockenmaschine" in der Größe einer Waschmaschine ins Schlafzimmer gestellt. Dieser Apparat soll hier die Wand trocknen und mind. 14 Tage im Schlafzimmer stehen bleiben.


die trockenmaschine wird sicherlich mit dem herkömmlichen strom aus der steckdose betrieben - die anfallenden stromkosten gehen sicherlich zu lasten des verursachers (hier: vermieter) ..

langsam nähere ich mich meiner frage ;)

wenn die trockenmaschine allerdings über den "hausstrom" betrieben wird (weil der mieter mit dem wasserschaden z.b. keine freie steckdose mehr hat) muß der vermieter dann die dadurch entstandenen strommehrkosten aus der turnusabrechnung heraus rechnen oder darf der VM den gesamten "hausstrom" in der nächsten betriebs-/nebenkostenabrechnung auf alle mietpartein umlegen ?? (weil.. eigentlich bezahlt ja die versicherung des VMs die kosten der schadensregulierung - zumindest nach meinem verständnis nach)

möge mich bitte jemand erleuchten *danke*

lg.. trini_ty

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Ich hatte hier neulich gerade einen Wasserschaden, für den glücklicherweise die Gebäudeversicherung aufgekommen ist.

Ich habe den Strom für diese Trockner ohne extra Zähler ganz normal aus der Steckdose entnommen. Der Versicherer hat dann anhand der Verweildauer in meiner Wohnung und den technischen Daten der Geräte (Stromverbrauch) errechnet wieviele Kilowattstunden ich ersetzt bekomme.

Meiner Meinung nach muss der Vermieter für den Schaden aufkommen, wenn ihn keine Versicherung trägt, egal aus welcher Steckdose der entnommen wurde. Er darf ihn nicht auf alle Mieter umlegen.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von trini_ty):
auch wenn der eigentliche beitrag schon etwas älter ist..hätte ich dazu mal eine frage ..


Und gerade weil der Beitrag schon "älter" (12 jahre......) ist, wäre es besser einen neuen aufzumachen, da man hier doch wieder erst mal anfägnt zu lesen und der Beitrag an sich nicht wirklich relevant für Deine Frag ist....

0x Hilfreiche Antwort

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