Bei einer von der Stadt in Auftrag gegebenen Kanaldichtigkeitsmessung entstand ein Wasserschaden in meiner Lagerhalle.
Alles stand unter Gülle. Und zwar gleich dreimal.
Habe das jeweils 10 Stunden rausgeschaufelt und dann kam der nächste Schwung. Dabei ist auch ein Urlaubstag drauf gegangen. Ein Bekannter meinte ich könnte das als Totalschaden geltend machen wegen der ganzen Kontamination, denn unter den Paletten und im Holz und in den Möbeln hängen die ganzen Kolibakterien und in der Luft die Schimmelsporen.
Hatte bisher nur die grossen Teile aufgelistet.
Wäre das möglich?
Wasserschaden durch Abwasserkanal Alles kontaminiert
3. Februar 2016
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Frage vom 3. Februar 2016 | 19:45
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 35x hilfreich)
Wasserschaden durch Abwasserkanal Alles kontaminiert
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#1
Antwort vom 3. Februar 2016 | 23:45
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
genügen nicht schon zwei Threads zu dem Thema? Bis jetzt konnte dir wohl keiner was dazu sagen, was aber nicht bedeutet, das Thema immer wieder erneut anfangen zu müssen, lass den Thread hier doch löschen und schieb einen der alten an
#2
Antwort vom 4. Februar 2016 | 10:59
Von
Status: Schlichter (7252 Beiträge, 1526x hilfreich)
1. im Kanal ist keine Gülle sondern Abwasser
2. Eine Rückstauklappe hätte den Schaden vermieden (dafür ist der Besitzer der Halle verantwortlich)
3. Die ausführende Firma sollte eine Betriebshaftpflicht haben die eventuelle Schäden übernimmt
Und jetzt?
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