Wasserschaden - Mieter an den Kosten beteiligen?

15. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.06.2018 19:52:35
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 1x hilfreich)
Wasserschaden - Mieter an den Kosten beteiligen?

Moin,

folgender Fall:

Die Etagenheizung von Mieter M. ist defekt. Vermieter V. beauftragt Firma F. mit der Installation einer neuen Heizung. Vermieter V. bezahlt diese Heizung komplett. Nach ca. einem halben Jahr ist die Heizung defekt und setzt den Kellerraum von Mieter M. unter Wasser (ca. 10cm hoch). Firma F. informiert Hersteller H. H. repariert die Heizung, da es ein Garantiefall ist.

1.H. bezahlt die Reparatur der Heizung, nicht aber den Wasserschaden. F. bezahlt gar nichts. M. hat keine Hausratversicherung und bezahlt die Entsorgung der beschädigten Kellereinrichtung. Einige von M.'s Werkzeugen sind defekt. M. will das ausgelaufene Wasser nicht bezahlen. Kann V. in irgendeiner Weise zur Rechenschaft gezogen werden?
2.Hätte V. bei der Installation der neuen Heizung M. an den Kosten beteiligen können?

Freue mich auf Infos und Anregungen zu diesem Fall.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

1. Existiert eine Leitungswasserversicherung (siehe BK-Abrechnung ?)?
2. a) War es nur Ersatz einer bestehenden Heizung ? ...dann nein !
b) War es eine echte Modernisierung ?
Beispiel Öleinzelöfen durch Zentralheizung ersetzen ?

Pauschale Antworten sind da schwiereig, weil es immer auf den Individualfall ankommt !

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Da wohl niemand den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat, haftet wohl auch niemand (s. § 823 BGB ). Genau dafür sollte jeder eine Hausratversicherung besitzen. Wer die nicht hat, bleibt wohl auf seinem Schaden sitzen.

Den Gegenwert des Wasserverlustes müsste die Gebäudeversicherung (soweit vorhanden) des Vermieters begleichen (bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser).

Ob der Heizungsaustausch zu einer erhöhten Miete hätte führen können, hängt davon ab, ob damit eine Wertverbesserung (insbesondere Energieeinsparung) verbunden ist.

0x Hilfreiche Antwort

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