Wasserschaden - Vermieter verschickt Rechnung ohne Ankündigung und Beweise

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
CE-1422
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden - Vermieter verschickt Rechnung ohne Ankündigung und Beweise

Hallo zusammen,

vor einigen Wochen klingelte der Mieter von der Wohnung unter mir und teilte mir mit, dass seine Decke feucht ist. Er informierte zudem unseren Vermieter, welcher daraufhin den Notdienst rief. Dieser hat bei mir in der Wohnung am Duschablauf gewerkelt und anschließend gesagt, die Dichtung wäre falsch eingesetzt worden. Meine Freundin sagte Ihm, sie hätte den Ablauf vor einigen Wochen aufgeschraubt um es zu reinigen.

Heute nun, 2 Monate später, bekomme ich die Rechnung des Sanitär Notdienstes über 137 € und zusätzlich - vom Vermieter handschriftlich draufgeschrieben - 100 € für MAlerarbeiten durch den Hausmeister. Dies ganze ohne jegliche Absprachen oder Ankündigungen durch den Vermieter. Des Weiteren kann er immer noch nicht beweisen, dass wir den Schaden verursacht haben, da Ihm lediglich der Handwerker mitgeteilt hat, dass meine Freundin ihm sagte, sie hätte es aufgeschraubt.

Muss ich diesen Betrag nun zahlen? Ich habe eine Hausratsversicherung, aber ich glaube handschriftliche 100 € für den Hausmeister sind dabei nicht abgedeckt..

Vielen Dank für eure Hilfe.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von CE-1422):
Ich habe eine Hausratsversicherung, aber ich glaube handschriftliche 100 € für den Hausmeister sind dabei nicht abgedeckt..

Die Hausratversicherung deckt Schäden an deinem Hausrat (Möbel usw.) ab, aber nicht Wasserschäden beim Mieter unter dir, für die du letztendlich verantwortlich bist. Wenn du eine Privathaftpflichtversicherung hast, wäre die dafür zuständig

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#2
 Von 
CE-1422
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal, ja eine Privathaftpflicht habe ich auch.

Aber muss ich hier denn wirklich zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von CE-1422):
Vielen Dank schonmal, ja eine Privathaftpflicht habe ich auch.

Aber muss ich hier denn wirklich zahlen?


Wenn Sie den Schaden verursacht haben ... wer soll denn sonst dafür aufkommen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von CE-1422):
Dies ganze ohne jegliche Absprachen oder Ankündigungen durch den Vermieter.

Warum auch? Einen Brief senden in dem er einen Brief mit der Rechung ankündigt?



Zitat (von CE-1422):
Aber muss ich hier denn wirklich zahlen?

Nö.
Und Deine Privathaftpflicht auch nicht.

Aber Deine Freundin, wenn man beweisen kann das das
Zitat (von CE-1422):
sie hätte den Ablauf vor einigen Wochen aufgeschraubt um es zu reinigen.

Ursache für den Schaden war.



Zitat (von CE-1422):
Weiteren kann er immer noch nicht beweisen, dass wir den Schaden verursacht haben,

Wieso?
Die Freundin hat geplappert, was der Inhalt war, das wird der Handwerker nötigenfalls auch vor Gericht aussagen.
Wenn die Dichtung Teil des entfernten war, sollte man eventuell besser zahlen und froh sein das der Vermieter mit so weinig zufrieden war. Normalerweise müsste da noch eine Bautrockung sattfinden ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
CE-1422
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke für die Antworten. Habe gerade eine Rechnung für die "Malerarbeiten" angefordert, die er mir nur auf einen Post-It geschrieben hatte. Werde es dann meiner Haftpflicht weitergeben. Warum sollte meine Haftpflicht hier denn nicht zahlen? Ist meines Erachtens ein Haftpflicht Paradebeispiel.

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von CE-1422):
Warum sollte meine Haftpflicht hier denn nicht zahlen? Ist meines Erachtens ein Haftpflicht Paradebeispiel.

Die Haftpflicht wird in dem Falle mehr Dinge finden um eine Ablehnung zu begründen, im Zweifel grobe Fahrlässigkeit weil man sich nicht vergewissert hatte, ob nach der Reinigungsaktion die Dichtigkeit vorhanden ist (steht in jeder Anleitung so auch dabei).

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung überhaupt Schäden, die von der Freundin verursacht wurden?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung überhaupt Schäden, die von der Freundin verursacht wurden?


Müsste natürlich vereinbart sein.

Zitat (von 0815Frager):
Die Haftpflicht wird in dem Falle mehr Dinge finden um eine Ablehnung zu begründen, im Zweifel grobe Fahrlässigkeit


Wie soll ich als Laie davon ausgehen, dass nach einer einfachen Reinigung der Nachbar nass wird? Nicht alles, was man wissen sollte, wird gleich zu grober Fahrlässigkeit.


Bei der Summe wird es entweder durchgewinkt (abzgl. Selbstbeteiligung, also unterm Strich fast nix gewonnen) oder an die Gebäudeversicherung verwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Wie soll ich als Laie davon ausgehen, dass nach einer einfachen Reinigung der Nachbar nass wird?

Bei einer einfachen Reinigung wird der Ablauf aber nicht demontiert.
Und Unfähigkeit schützt nicht vor Schadenersatz ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Müsste natürlich vereinbart sein.

Die Versicherung wo die Freundin mit versichert ist müsste man nur mal kennen. Es gibt eine Familienversicherung, da ist Ehepartner und Kinder mit dabei. Vor allem müssten auch Schäden an Mietsachen mit dabei sein.
Zitat (von Retels):
Wie soll ich als Laie davon ausgehen, dass nach einer einfachen Reinigung der Nachbar nass wird? Nicht alles, was man wissen sollte, wird gleich zu grober Fahrlässigkeit.

Als Laie lässt man die Finger oder liest erst mal eine Anleitung, welche auch im Netz verfügbar sind. Vor allem gibt es auch den Menschenverstand, welcher einem ins Ohr flüstert "Dichtung ausgebaut, beim Einbau auf Dichtigkeit prüfen".
Pauschal könnte der TE natürlich was an den Haaren herbei ziehen um die Haftpflicht zu täuschen, klar werden bei einer entsprechenden Formulierung dann einfach der Schaden von der Versicherung übernommen, aber das wäre dann wohl Versicherungsbetrug.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Die Versicherung wo die Freundin mit versichert ist müsste man nur mal kennen. Es gibt eine Familienversicherung, da ist Ehepartner und Kinder mit dabei. Vor allem müssten auch Schäden an Mietsachen mit dabei sein.


Aus eigener Erfahrung. Machen die Versicherer alles ohne Probleme. Nicht-eheliche Lebensgemeinschaften finden sich ohne Probleme in den AGB. Gibt's bei der Haftpflicht, bei der Hausrat, beim Bonus in der KFZ-Versicherung...


Zitat (von Harry van Sell):
Und Unfähigkeit schützt nicht vor Schadenersatz ...


Natürlich nicht. Aber nicht jede Unfähigkeit ist gleich die ganz große Keule "grob fahrlässig".

Zitat (von Harry van Sell):
Bei einer einfachen Reinigung wird der Ablauf aber nicht demontiert.


Daher ist der Zusammenhang mit einer Reinigung "vor einigen Wochen" ja schonmal zweifelhaft. Aber durch die Äußerung der Freundin nunmal im Raum.





-- Editiert von Retels am 07.08.2017 20:00

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#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Aber nicht jede Unfähigkeit ist gleich die ganz große Keule "grob fahrlässig".

Es gibt wohl Versicherungen wo es nicht so genau nehmen, und eben welche wo gleich mal alles verweigern. Unterm Strich kommt es meist darauf an, wie viele andere Versicherungen man bei der Gesellschaft hat, bei Schäden welche die eigenen Kinder produzierten hat man sich schon öfters gedacht, das gibt Ärger, aber bisher zahlte diese eben ohne Nachfrage.
Zitat (von Retels):
Daher ist der Zusammenhang mit einer Reinigung "vor einigen Wochen" ja schonmal zweifelhaft. Aber durch die Äußerung der Freundin nunmal im Raum.

Das hier mal kurz aus einander geschraubt wurde, gut das ist eben gerne mal der Fall, je nach Duschtasse sammeln sich da gerade längere Haare gerne mal an. Nur eben wenn man die Dichtung, welche meist ein Formstück ist, heraus nimmt, ja dann muss man eben dafür sorgen, das diese wieder richtig sitzt und festgezogen wird, einen Stöpsel rein ein paar cm Wasser einlaufen lassen, und eine Stunde warten, ist das Wasser noch drin dann sollte es dicht sein.
Von selbst verdreht sich die Dichtung nicht, da ist das schon mal Plausibel, nur die Frage was macht die Haftpflicht. Sonst muss der Mieter halt selbst dafür aufkommen, so groß ist der Schaden ja nicht gewesen, Bautrockung wurde vom Vermieter gar nicht bedacht, das spart eine Menge.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Aber nicht jede Unfähigkeit ist gleich die ganz große Keule "grob fahrlässig".


Welche ganz große Keule? Die Haftpflicht zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit.

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