Wasserschaden Neubau - Wertminderung?

6. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
duderness
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden Neubau - Wertminderung?

Hallo,

Mal angenommen ein Käufer K kauft ein schlüsselfertiges Haus von Verkäufer V. Kurz vor der Übergabe tritt aber ein Wasserschaden durch fehlerhafte Sanitärarbeiten an dem Neubau auf.
Käufer K kann nicht einziehen.
Verkäufer V kümmert sich um Instandsetzung und Trocknung des Neubaus. V lässt mehrere Löcher klopfen, um den Schaden zu lokaiisieren, Fußleisten müssen wieder entfernt werden, eine Trocknungsfirma wird beauftragt, den Neubau zu trocknen. Das ganze dauert ca. 4-5 Wochen.

V erklärt sich zur Übernahme der Zusatzkosten von K bereit. Z.B. Miete für einen weiteren Monat, Mehraufwand, Telefonkosten etc.

Die wichtige Frage aber lautet:

Hat der Käufer K eine Chance auf Wertminderung des Neubaus, so dass er an den Verkäufer V nicht die ganze Summe zahlen muss?


Danke

Michael

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

ca. 10.000 EUR als Sicherheitsleistung (ohne Verzinsung) einbehalten, bis zweifelsfrei sicher fest steht, dass die Isolierschicht zwischen Rohbetonfußboden und etwa Estrich oder anderer Aufbau (Parkett - Laminat) keinen Schaden genommen hat. Die Wasserfolgeschäden aus solchen Ereignissen sollten Sie auf keinen Fall unterschätzen. Ziehen Sie in jedem Fall einen neutralen und objektiven Fachmann hinzu. Folgeschäden können noch nach 3 oder mehr Jahren auftreten, wenn vorher keine gewissenhafte Überprüfung stattgefunden hat. Wasserschäden treten fast immer nur dann auf, wenn die vorgeschriebene Druckprüfung des Systems nicht ausgeführt und dokumentiert worden ist oder die Folgearbeiten nicht sach- und fachgerecht in der Ausführung sind !!?
Ein zunächst *behobener* Wasserschaden ist keineswegs zu unterschätzen.

Ein seriöser Bauträger (VK) wird hier schriftlich ohne Vorbehalt zustimmen. Alle anderen Gebahren sind in aller Regel *windig* und *sehr dünnes Eis* für Sie!!
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

-- Editiert von Commodore am 07.08.2007 04:03:51

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Der Vk hat 3-5J Gewährleistungpflicht zu übernehmen durch Bankbürgschaft o.ä.

Eine Preisminderung nach erfolgter Mängelbehebung
ist nicht statthaft.

Der Einbehalt vom Kaufpreis ist auch nicht ohne Folgen.
darauf werden Verzugszinsen 8% über Basiszinssatz (z.Zt. 11,19% !) berechnet.
Außerdem wird das Eigentum solange nicht
umgeschrieben. Falls das
Eigentum fremd finanziert wird, könntest Du Ärger von Deiner Bank bekommen.








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