Wasserschaden-Mietminderung
Ich hab mir schon nen Wolf gegoogelt und finde nicht passendes ...
Wir hatten vor 4 Wochen Samstags einen Wasserschaden bemerkt. Nach dem Abrücken der Regale fanden wir einen 1x1 Meter großen Schimmelfleck in allen Farben, wie weiß, grün, gelb und schwarz. Ursache: ein Haarriß in der Wasserleitung.
Eine Woche später Donnerstag wurden Trockner im Arbeitszimmer und dem angrenzenden Bad aufgestellt, die dann 1 Wo lang liefen. Das Fenster im Bad war wegen der Abluft gekippt und das Arb.zimmer grenzt an einen Wintergarten, wobei die Tür dahin ebenfalls wegen der Schläuche offen bleiben und außerdem ein Fenster gekippt werden mußte. Bei den Temperaturen.
1 Tag vor Weihanchten verschwanden dann die Trockner. Zwischen den Jahren wurde dann die Wand neu verputzt und heute ist der Maler da, der die Wand neu tapeziert. In der Zwischenzeit mußte ich mitten im Eingangsbereich am Schreibtisch sitzen und es zog gewaltig.
Egal. Meine Frage lautet nun: Welche Höhe wäre ungefähr zumutbar ? Wir haben 80% wegen der eingeschränkten Nutzung von Bad, Flur (Kisten und Kartons), Schlafzimmer (ebenfalls Kartons + Schreibtisch) und wegen der besonderen Härte über Weihnachten und Silvester angekündigt. Besuch mußte abgesagt werden, Einkäufe waren umsonst usw. Das Arbeitszimmer war durch mich nicht nutzbar.
Der Gutachter schreibt uns heute, dass das Arbeitszimmer nur ca. 10 qm hat und wir deshalb nur ca. 3 Euro pro Tag berechnen können. Wir finden dies in Anbetracht der Unannehmlichkeiten entschieden zu wenig. Ich hatte gerade ein Urteil gefunden, wo schon allein eine eingeschränkte Nutzung des Bades 20% bringen könnte.
Kann man mehrere Sachen miteinander aufrechnen, oder darf ich nur eine Sache mindern? Z.B. Fenster ständig auf 20%, Bad 20%, Feuchtigkeit u. Schimmel 20% ??
Was wäre in solchem Fall durchsetz bzw. machbar?
von NoBurt am 07.01.2005 14:24
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>Wasserschaden-Mietminderung
Hallo!
eine 80%ige minderung ist tasächlich übertrieben und wird wohl kaum durchsetzbar sein. die Berechnung der Wohnwertminderung wird nach Aurnhammer und Kamphausen ermittelt. Hierbei werden den einzelnen Räumen sog. Wertzahlen zugewiesen. Diese wertezahlen sind mit der Wohnfläche zu multiplizieren.
Es wäre demnach gut, wenn Ihr mal eure Räume in der Wohnung der Größe nach nennen könntet. Denn ich gehe davon aus, dass eine 30- 50%ige Minderung auch nicht erreichbar sein wird.
Dies zur Ermittlung der Minderungsquote!
Die Berechnung der mietminderung erfolgt unter Hinzunahme von Betriebs und Heizkosten.
Hinsichtlich der in die wohnung gestellten Lüfter, würde ich mit dem Vermieter im Bezug auf den stromverbrauch eine Pauschale aushandeln.
Im Bezug auf die besonderen Umstände wie Weihnachten und Silvester, kann ich luDa nur zustimmen. denn der Vermieter hat sicher nicht gewollt, dass das passiert. Ein freundlicher Hinweis hierauf, könnte mehr bewirken, als der Hinweis auf klageweise Durchsetzung.
ob die Nichtnutzung des Arbeitszimmers eine außergewöhnliche Härte darstellt, mag ersteinmal außer Acht bleiben. Denn nur wenn ein materieller Schaden dieserhalb entstanden ist, kann dieser geltend gemacht werden. Allerdings muss dieser nachgewiesen werden.
Mfg
von Uta Köhn am 08.01.2005 15:37
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