Hallo liebes Forum
vielleicht kann mir hier jemand kurz weiterhelfen.
folgende Sachlage kurz erklärt: Meine Fenster sind kaputt, so dass es immer rein regnet (war bereits Ist-Zustand bei Einzug "versteckter Mangel" den ich aber direkt bei Einzug bemerkte und auch kundig machte. Leider kam das erst bei der Wohnungsübergabe raus und die war 4 Tage nachdem ich den MV unterschrieb. Weil noch "Baumaßnahmen" in der Wohnung bestanden).
Der Vermieter weiß, dass die Fenster kaputt (nicht Bearbeitungsfähig) sind. Außerdem erinnere ich Ihn regelmäßig daran, wenn es regnet! Ebenso erwähnte ich immer, dass ich für eventuelle Schäden nicht hafte/haftbar gemacht werden kann.
Nun ist dieser Fall eingetreten. Es regnete stark herein, bis unter das Bett. Der Boden (Parkett), Fensterbänke etc. aufgeweicht. Inklusive mein Teppich, welchen ich entsorgen musste.
Ich würde nun gerne meinen Vermieter dafür haftbar machen und das Geld hierfür von Ihm erhalten. (Es handelt sich um einen einfachen Ikea Teppich). Ich sehe nicht ein, hierfür meine Hapftpflichtversicherung einzuschalten. Schließlich ist es eine Sache, vor der ich ständig warnte. Er möchte damit aber nichts zu tun haben und sagt ich soll den Schaden bei meiner HPV melden.
Ist er im Recht?
ich danke für die Antwort!
LG Laura
Wasserschaden, Teppich kaputt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Deine Haftpflichtversicherung bezahlt nur Schäden, die Du an fremden Eigentum angerichtet hast.
Theoretisch müsste der Vermieter, sofern Du ihn nachweislich über den Mangel informiert hast und ihn zur Behebung dessen aufgefordert hast, den Schaden bezahlen. U.U. kannst Du das auch mit der Miete verrechnen.
Nur würde ich hier schon eher einen Anwalt konsultieren, denn das mit dem mangel und den Schäden die noch entstehen können ist denke ich etwas komplexer.
Herzlichen Dank, das hilft mir schon mal sehr. Da ich nun weiß, dass ich mit meiner Annahme richtig liege.
VG
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ZitatDeine Haftpflichtversicherung bezahlt nur Schäden, die Du an fremden Eigentum angerichtet hast. :
Und für den Teppich ist deine Hausratversicherung zuständig, denn der gehört ja zu deinem Hausrat.
Zitat:Und für den Teppich ist deine Hausratversicherung zuständig, denn der gehört ja zu deinem Hausrat.
Die zahlt aber bei einem Schaden, der durch Regenwasser entstanden ist auch nicht.
Zitat:ZitatDeine Haftpflichtversicherung bezahlt nur Schäden, die Du an fremden Eigentum angerichtet hast. :
Und für den Teppich ist deine Hausratversicherung zuständig, denn der gehört ja zu deinem Hausrat.
So nicht richtig. Wenn der Mangel schon längst mitgeteilt wurde und der VM nichts macht, ist er in der Haftung.
Richtig wäre es bei Rohrbruch etc. Also Fällen die nicht vorsätzlich passiert sind.
Zitat:Zitat:ZitatDeine Haftpflichtversicherung bezahlt nur Schäden, die Du an fremden Eigentum angerichtet hast. :
Und für den Teppich ist deine Hausratversicherung zuständig, denn der gehört ja zu deinem Hausrat.
So nicht richtig. Wenn der Mangel schon längst mitgeteilt wurde und der VM nichts macht, ist er in der Haftung.
Richtig wäre es bei Rohrbruch etc. Also Fällen die nicht vorsätzlich passiert sind.
genau der gleichen Meinung bin ich eben auch! Und diesen Deppen sollte man mal gehörig zur Rechenschaft ziehen. Und wenn das in dem Fall nur mit einem €99.- Teppich klappt, habe ich immerhin schon mal ein kleines Siegesgefühl
ZitatUnd diesen Deppen sollte man mal gehörig zur Rechenschaft ziehen. Und wenn das in dem Fall nur mit einem €99.- Teppich klappt, habe ich immerhin schon mal ein kleines Siegesgefühl :
Ich nehme an und hoffe Du kannst alles, was Du diesem "Deppen" in Bezug auf kaputtes Fenster gesagt hast, auch beweisen. Sollte diese Mitteilung von Dir nur mündlich erfolgt sein, wäre es u.U. gut möglich, dass letztendlich Du der Depp bist, wenn sich der VM nicht daran erinnern kann.
ZitatUnd diesen Deppen sollte man mal gehörig zur Rechenschaft ziehen. Und wenn das in dem Fall nur mit einem €99.- Teppich klappt, habe ich immerhin schon mal ein kleines Siegesgefühl :
Ich nehme an und hoffe Du kannst alles, was Du diesem "Deppen" in Bezug auf kaputtes Fenster gesagt hast, auch beweisen. Sollte diese Mitteilung von Dir nur mündlich erfolgt sein, wäre es u.U. gut möglich, dass letztendlich Du der Depp bist, wenn sich der VM nicht daran erinnern kann.
-- Editiert von Banane123 am 10.08.2017 19:25
ZitatDer Vermieter weiß, dass die Fenster kaputt (nicht Bearbeitungsfähig) sind. Außerdem erinnere ich Ihn regelmäßig daran, wenn es regnet! Ebenso erwähnte ich immer, dass ich für eventuelle Schäden nicht hafte/haftbar gemacht werden kann. :
Und das hat man dem Vermieter schriftlich und nachweisbar mit geteilt?
ZitatInklusive mein Teppich, welchen ich entsorgen musste. :
Der Teppich wurde entsorgt?
Gar nicht gut, wenn man Ansprüche geltend machen will, vor allem da hier auch das Alter berücksichtigt werden müsste, Abzug alt für neu. Nur kann jetzt kein Sachverständiger einer Versicherung, egal ob eigene Hausrat oder Haftplicht des Vermieter etwas besichtigen.
ZitatDer Vermieter weiß, dass die Fenster kaputt (nicht Bearbeitungsfähig) sind. Außerdem erinnere ich Ihn regelmäßig daran, wenn es regnet! Ebenso erwähnte ich immer, dass ich für eventuelle Schäden nicht hafte/haftbar gemacht werden kann. :
Stimmt, der Mieter haftet bei erfolgter Mängelanzeige nicht für Folgeschäden am Vermietereigentum.
Andererseits ist damit auch klar, dass der Mieter von der Gefahr eines möglichen Feuchtigkeitseintritts bei Regen Kenntnis hat.
Somit ist der Mieter selbst der Depp - in deinen eigenen Worten, fb472224-64
oder sachlicher: der Mieter hat seine Schadensminderungspflichten vernachlässigt - dafür kann der Vermieter aber nichts und er ist daher auch nicht zu Schadenersatz am Mietereigentum verpflichtet.
Besser mal auf dem Teppich bleiben
Zitat:
Stimmt, der Mieter haftet bei erfolgter Mängelanzeige nicht für Folgeschäden am Vermietereigentum.
Andererseits ist damit auch klar, dass der Mieter von der Gefahr eines möglichen Feuchtigkeitseintritts bei Regen Kenntnis hat.
Somit ist der Mieter selbst der Depp - in deinen eigenen Worten, fb472224-64
oder sachlicher: der Mieter hat seine Schadensminderungspflichten vernachlässigt - dafür kann der Vermieter aber nichts und er ist daher auch nicht zu Schadenersatz am Mietereigentum verpflichtet.
Besser mal auf dem Teppich bleiben
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Deiner Ansicht nach dürfte man dann die Wohnung quasi nicht verlassen, wenn Regen angesagt ist um nicht in Regress genommen zu werden.
Davon ab, was mach ich denn wenn es durch mehrere Fenster regnet, alle Verwandten zusammenrufen, damit jeder eines der Fenster betreuen kann?
-- Editiert von spatenklopper am 11.08.2017 14:52
Interessant zu lesen. und wahrscheinlich hat am Ende jeder ein bisschen Recht.
´Wahrscheinlich ist der Aufwand für diesen günstigen Teppich am Ende zu groß, so würde ich keinen Anwalt einschalten. Ich hoffe immer noch, dass ich das so geklärt bekomme. Die Chancen stehen aber schlecht.
Und ja, ich habe alles schriftlich. Zum Glück. Den Vermieter selber kenne ich nicht. Es geht immer über die Hausverwaltung, welches alles direkt an den Eigentümer schickt. Somit beginnen meine Mails auch immer mit "Sehr geehrte Eigentümer"... Das ist wohl ein Grund mehr, warum ich der Zustand so wütend macht. Und dann tritt noch das ein, vor was ich dauernd ausdrücklich warne. Dass nicht nur meine Handtücher im und unter dem Fenster nass werden, sondern es weiter in die Wohnung läuft. Und bei einer Einzimmerwohnung ist das echt doof alles...
NAJA, es bleibt spannend. Danke für Eure Anregungen
ZitatDanke für Eure Anregungen :
Unter dem Aspekt, dass sowohl Verwaltung als auch Vermieter untätig bleiben und diesem hier ->
Zitat:Der Boden (Parkett), Fensterbänke etc. aufgeweicht.
würde ich mich schon mal nach einer neuen Wohnung umsehen, wenn man nicht über kurz oder lang in einer
Schimmelbude leben möchte.
ich würde anfangen mich mit dem Thema "selbstvornahme" zu beschäftigen.
Zitatich würde anfangen mich mit dem Thema "selbstvornahme" zu beschäftigen. :
Ich mich ehrlich gesagt nicht.
Wir sprechen ja nicht von einem Waschbecken oder ähnlichem, sondern im Fall der TE würde es bedeuten, für neue Fenster in Vorleistung zu gehen nur um erstmal die Ursache zu beheben.
Und dann?
Aufgequollene Fensterbänke, nasses Parkett (inkl. Unterbau), etc....
Ich würde nicht im Zuge der Selbstvornahme die Wohnung eines Vermieters sanieren.
Auf neuer Suche bin ich bereist. Aber leider kann ich aus der Wohnung erst zum Mai raus. Es ist ein Jahresvertrag... und Ich kann nur hoffen meine Kaution dann relativ schnell zu bekommen. An der fehlt es mir jetzt auch.
Na, mal sehen was raus kommt. Bezüglich der Fenster ist nach 3 Monaten Kampf aber endlich eine Firma beauftragt worden, die das ganze prüft und hfftl. behebt!
LG
ZitatDeine Haftpflichtversicherung bezahlt nur Schäden, die Du an fremden Eigentum angerichtet hast. :
Theoretisch müsste der Vermieter, sofern Du ihn nachweislich über den Mangel informiert hast und ihn zur Behebung dessen aufgefordert hast, den Schaden bezahlen. U.U. kannst Du das auch mit der Miete verrechnen.
Nur würde ich hier schon eher einen Anwalt konsultieren, denn das mit dem mangel und den Schäden die noch entstehen können ist denke ich etwas komplexer.
Die Vers. des Vermieters springt mE ein, wenn eine eigene nicht besteht, oder die Übernahme ablehnt.
Welche Versicherung denn?
Der Vermieter verwies den Mieter auf dessen HPV - das soll ja wohl Haftpflichtversicherung bedeuten.
Der Mieter hat aber kein fremdes Eigentum beschädigt, sondern lediglich sein Eigentum (Hausrat) nicht vor einem vorhersehbaren Schaden geschützt, der dadurch eingetreten ist, dass es durch die (für Mieter+Vermieter bekanntermaßen) defekten Fenster zu Wassereintritt bei Regenwetter kommen kann - auch wenn die Fenster geschlossen sind.
Laura sollte vielleicht mal was dazu sagen - ist das so korrekt beschrieben?
Schäden am Vermietereigentum sind Vermietersache. Durch die Mängelanzeige weiss der Vermieter schliesslich von der Gefahr. Eine Haftung des Mieters für Schäden am Vermietereigentum ist durch die erfolgte Mängelanzeige auch nicht gegeben - der Hinweis des Vermieters auf eine Haftpflichtversicherung des Mieters daher ein Witz.
Es haftet also keiner für Schäden am Eigentum des jeweils anderen.
Allenfalls könnte der Mieter je nach Versicherungsumfang eventuell von seiner Hausratversicherung Ersatzleistungen erhalten. Der Vermieter ggf von einer Gebäudeversicherung - allerdings wüsste ich keine Gebäudeversicherung, die solche Schäden ersetzt. Die übliche Leitungswasserversicherung deckt nur Schäden aus bestimmungswidrigem Austritt von wasserführenden Leitungen.
Ein Selbstvornahme des Mieters im Sinne von vollständiger Reparatur halte ich hier auch für witzlos.
Eine Selbstvornahme könnte sich aber auch auf Notfall-Sicherungsmassnahmen beschränken.
Um sich da für diesen speziellen Fall etwas sinnvolles ausdenken zu können, müsste man halt wissen, wie sicher der Mangel/Defekt an den Fenstern genau darstellt.
Man kann aber durchaus ein regendurchlässiges Fenster oder auch eine ganze Wand so einpacken, dass bei Regen kein Wasser in den Raum eindringt.
ZitatWelche Versicherung denn? :
Beim Vermieter wäre es die Gebäudehaftpflicht (muss der natürlich durch den VM gemeldet werden), beiim MIeter wäre es die Hausratversicherung.
ZitatBeim Vermieter wäre es die Gebäudehaftpflicht :
Nö die übernimmt Schäden welche durch das Haus verursacht wurden, ein herabfallenden Dachziegel als Beispiel wäre ein Fall.
Zitat:ZitatBeim Vermieter wäre es die Gebäudehaftpflicht :
Nö die übernimmt Schäden welche durch das Haus verursacht wurden, ein herabfallenden Dachziegel als Beispiel wäre ein Fall.
Und bei Wasser, welches durch undichte Fenster dringt auch.
ZitatUnd bei Wasser, welches durch undichte Fenster dringt auch. :
Ist im Haus, alles was ums Haus außen einen Schaden verursacht, Schnee auf dem Dach wo runter fällt, oder Antenne wo vom Dach bei Sturm gerissen wird und Nachbars Fenster trifft.
Einfach die Police lesen, dort steht der Leistungsumfang.
Er hat übrigens korrigiert und meinte, dass ich dafür meine Hausratversicherung nehmen sollte. Ich werde dennoch am Mo den Mieterschutz zu rate ziehen, einfach um zu wissen ob ich den VM nicht doch "haftbar" machen kann, wenn es doch ein absehbarer - von mir bereits vorgewarnter - Schaden ist, der an meinem Eigentum entstanden ist. Und für den ich so nichts kann, der VM (in meinen Augen aber schon) weil er nichts dagegen tat.
LG
ZitatEr hat übrigens korrigiert und meinte, dass ich dafür meine Hausratversicherung nehmen sollte. Ich werde dennoch am Mo den Mieterschutz zu rate ziehen, einfach um zu wissen ob ich den VM nicht doch "haftbar" machen kann, wenn es doch ein absehbarer - von mir bereits vorgewarnter - Schaden ist, der an meinem Eigentum entstanden ist. Und für den ich so nichts kann, der VM (in meinen Augen aber schon) weil er nichts dagegen tat. :
LG
Nein, wenn es Ihre Versicherung nicht trägt, muss es seine tragen. Mir fällt jetzt kein Grund ein, warum Ihre Hausrat den Schaden nicht ersetzen sollte, zumal er ja überschaubar ist.
Und 0815 Frager hat nicht ganz Unrecht, könnte aber sein, dass der Vermieter eine Strumversicherung hat, die Regenwasser beinhaltet dann könnte die den Schaden übernehmen
ZitatMir fällt jetzt kein Grund ein, warum Ihre Hausrat den Schaden nicht ersetzen sollte, zumal er ja überschaubar ist. :
Hausrat wäre denkbar, allerdings sollte die Versicherung nicht den Vorsatz mit bekommen, was User Lolle oben beschrieben hatte, wenn man der Gefahr bewusst war, haftet gar keiner.
ZitatMir fällt jetzt kein Grund ein, warum Ihre Hausrat den Schaden nicht ersetzen sollte, zumal er ja überschaubar ist. :
Hausrat wäre denkbar, allerdings sollte die Versicherung nicht den Vorsatz mit bekommen, was User Lolle oben beschrieben hatte, wenn man der Gefahr bewusst war, haftet gar keiner.
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