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Wasserbett und Gewährleistung (Folgekosten) wie ist die Rechtslage?

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Wasserbett und Gewährleistung (Folgekosten) wie ist die Rechtslage?

Hallo,

wenn auch ein bißchen spät wünsche ich Euch allen noch ein frohes neues Jahr.

Kaum hat das Jahr begonnen, gehts weiter wie im alten Jahr...

Bei folgendem Sachverhalt reichen meine Rechtkenntnisse aus dem BWLstudium nicht aus.

Ich habe im Januar 2004 ein Wasserbett gekauft.Dieses wurde im März angeliefert und aufgebaut.Von Anfang an gab es Probleme mit dem Liegekomfort. Jetzt hat die Herstellerfirma dem Verkäufer, eine Möbelkette, bei der auch ich es gekauft habe mitgeteilt, dass dieses Bett nur mit einem Rahmen verwendet werden sollte, denn sonst können Probleme wie in meinem Fall auftreten. Beim Kauf wurde ich aber nicht darauf hingewiesen,weil man nicht darüber Bescheid wußte, sondern erst jetzt. Dies hat man mir auch telefonisch bestätigt.Somit müßte ich mir einen speziellen Bettrahmen für mein Wasserbett kaufen und den anderen, extra dafür gekauften, Rahmen könnte ich nicht mehr gebrauchen.Denn wenn ich nicht diesen speziellen Bettrahmen mit einer gewissen Höhe nehme, bekomm ich wieder Probleme und dann übernimmt die Möbelkette keine Garantie/Gewährleistung mehr.

Meine Frage ist, ob die Möbelkette irgendwie verpflichtet ist mir einen Teil des neuen Rahmens oder evtl. den neuen Rahmen ganz zu "bezahlen"?
Welche Rechtsgrundlagen greifen da?Denn ich habe durch das Unwissen der Möbelkette jetzt Mehrausgaben, die ich sonst nicht hätte.

Im Voraus danke ich Euch vielmals und hoffe ich kann mich ggf revanchieren.

Viele Grüße
jupitergod


von jupitergod am 25.01.2005 10:49
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>Wasserbett und Gewährleistung (Folgekosten) wie ist die Rechtslage?
Eine Fehlberatung (bzw. unzureichende Beratung) ist ein Mangel bzw. eine Pflichtverletzung, die durchaus zum Anspruch des K auf Rückabwicklung (und ggfs. Erstattung angefallenen Aufwands) berechtigt.

Einen Rechtsanspruch auf Lieferung/Bezahlung des notwendigen Rahmens sehe ich jedoch nicht.

(Überspitzt formuliert, wenn Sie sich ein Lenkrad kaufen, das nur auf einen Porsche turbo paßt, Sie aber nur einen Golf besitzen, können Sie vom VK auch nicht verlangen, daß er Ihnen einen Porsche kauft.
)


von Mareike123 am 25.01.2005 17:51
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>Wasserbett und Gewährleistung (Folgekosten) wie ist die Rechtslage?
Danke für die Antwort.

Wie darf ich den Begriff "Rückabwicklung" verstehen, ist etwas Anderes als Rücktritt wie ich das sehe, oder?

Zum Vergleioh: Wenn ich den Händler frage, ob das Lenkrad auch auf den Golf paßt, er es bejaht und mir es auch noch einbaut (wie es beim Wasserbett und dem Rahmen war) gehe ich davon aus, dass alles in Ordnung ist, da ich dem Händeler die nötige Fachkompetenz zuschreibe. Wenn dann meine Servolenkung dadurch Schaden würde ich den Händler auch darauf ansprechen und dafür verantwortlich machen.

Viele Grüße und Danke im Voraus.
jupiter


von jupitergod am 25.01.2005 20:28
Status: Stift (35 Beiträge)
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>Wasserbett und Gewährleistung (Folgekosten) wie ist die Rechtslage?
Hi!

"Rücktritt" kommt in Frage, wenn es sich um einen Mangel handelt und eine Nachbesserung nicht in Betracht kommt.

Mit "Rückabwicklung" ist Ihr Schadensersatzanspruch aus §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB.
Durch die mangelnde Beratung ist Ihnen ein Schaden entstanden:
Sie haben ein Wasserbett ohne Rahmen gekauft, welches nunmehr nicht mehr verwendbar ist.
Bei korrekter Beratung (der Verkäufer hätte Sie nach § 241 Abs. 2 BGB darauf hinweisen müssen, daß ein Rahmen benötigt wird) hätten Sie den Kaufvertrag entweder:

gar nicht abgeschlossen --> dann steht Ihnen als Schadensersatz die o.g. "Rückabwicklung" des Vertrages zu, also im Prinzip wie Rücktritt unter Rückgewährung der erbrachten Leistungen.

oder

anders abgeschlossen, also mit zugehörigem Rahmen gekauft. Dann hätten Sie jetzt ein funktionsfähiges Wasserbett (mit Rahmen). Den Rahmen müßten Sie nachbezahlen, das defekte Wasserbett müßte vom Verkäufer ersetzt werden durch ein funktionierendes.
Diese letztere Variante ist aber in der Literatur umstritten, da der Verkäufer praktisch zu einem Vertragsschluß über den Schadensersatzanspruch "gezwungen" würde.


Gruß
Harry!


von Harry2000 am 25.01.2005 21:51
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>Wasserbett und Gewährleistung (Folgekosten) wie ist die Rechtslage?
P.S.:

Nochmal zur Klarstellung:

Ein Rücktritt nach dem Gewährleistungsrecht kommt in Ihrem Fall nicht in Betracht, da das Wasserbett ja an sich nicht mangelhaft bei der Übergabe war.

Vielmehr war die Beratung VOR VERTRAGSSCHLUß "mangelhaft".

In der Praxis wird man das aber wohl nicht so genau nehmen mit "Rücktritt" oder "Rückabwicklung"

-- Editiert von Harry2000 am 25.01.2005 22:06:23


von Harry2000 am 25.01.2005 21:55
Status: Unsterblich (1105 Beiträge)
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>Wasserbett und Gewährleistung (Folgekosten) wie ist die Rechtslage?
Hallo,

vielen Dank Harry für die Ausführungen und die Mühe.

Also sieht es ganz gut aus. Kann sich der Verkäufer, die Möbelkette, darauf berufen, dass sie diesen Umstand auch nicht wußten und sie somit keine Verantwortung tragen, denn der Hersteller hat es Ihnen ja erst, wie man mir mitteilte aufgrund meiner Reklamation mitgeteilt.

Im Voraus vielen Dank.

Viele Grüße jupitergod


von jupitergod am 26.01.2005 23:55
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>Wasserbett und Gewährleistung (Folgekosten) wie ist die Rechtslage?
Da es sich nicht um einen Mangel des Wasserbettes handelt, stehen Ihnen keine Gewährleistungsrechte zu. Insbesondere ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich.
Schade, denn beim Rücktritt kommt es nicht auf das Verschulden des Verkäufers an.

Bei Ihrem Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung (s.o.) muß der Verkäufer allerdings die Pflichtverletzung zu vertreten haben (siehe § 280 Abs. 1 BGB). Ein Verschulden des Lieferanten wird dem Verkäufer dabei in der Regel nicht nach § 278 BGB zugerechnet.

Es kommt also in Ihrem Fall darauf an, ob der Verkäufer, bevor er beginn die besagten Wasserbetten zu verkaufen, sich ordentlich hätte informieren müssen und beim Händler nachfragen müssen, bzw. Prospekte lesen müssen.

M.E. besteht eine solche Pflicht durchaus, da für Sie der ganze Vertrag davon abhängt.

Das wäre m.E. Ihre einzige Chance, die Sache in Ihrem Sinne zu lösen.

Ein Anspruch aus dem Produkthaftungsgesetz (z.B. Mangel des Produktes durch fehlende/unzureichende Bedienungsanleitung) kommt nicht in Betracht, da lediglich das Produkt (Wasserbett) beschädigt ist. Nach dem Produkthaftungsgesetz werden aber nur Schäden ersetzt, die durch den Produktfehler an anderen Sachen verursacht wurden (z.B. defekter Holzfußboden durch ausgelaufenes Wasserbett).

Gruß
Harry!


von Harry2000 am 27.01.2005 20:50
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>Wasserbett und Gewährleistung (Folgekosten) wie ist die Rechtslage?
P.S.:

Der Verkäufer ist insoweit in der Beweispflicht. Er muß beweisen, daß er die unureichende Beratung nicht zu vertreten hat.

Das ist eigentlich nie leicht.


von Harry2000 am 27.01.2005 20:53
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>Wasserbett und Gewährleistung (Folgekosten) wie ist die Rechtslage?
die einfachste und korrekte abwicklung in ihrem fall wäre wohl wenn sie den gekauften rahmen zurückgeben (den sie ja nur aufgrund der flaschen beratung gekauft haben), den kaufpreis voll erstattet bekommen und im gegenzug dort den neuen rahmen unter anrechnung kaufen.

ob sie daran interesse haben hängt naütrlich davon ab ob eine nennenswerte preisdifferenz zwischen den rahmen besteht oder aber die optik nicht recht gefällt - ggfs. könnten sie versuchen einen preisnachlass auf den neuen rahmen zu bekommen.


von luDa am 29.01.2005 16:03
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>Wasserbett und Gewährleistung (Folgekosten) wie ist die Rechtslage?
Hallo,

danke für Ihre Hilfe.

@Harry
Nehmen wir an, ich habe ein Schreiben, in welchem der Händler sagt, dass der o.g. Rahmen aus eben diesem Grund getauscht wird auf Kulanz.Nämlich da man nicht nachvollziehen kann, ob ich darauf hingewiesen wurde, dass ein Rahmen notwendig ist.Mündlich, d.h. am Telefon hat man mir auch gesagt, dass erst jetzt die Verkäufer darauf hingewiesen wurden in Zukunft dem Kunden zu sagen, dass ein Rahmen notwendig ist, nur hab ich dies leider nicht schriftlich.
Wie sehen Sie die Chancen?


@luDa
Das wäre eine Idee.Das Problem ist nur, dass der Rahmen nicht vom gleichen Händler ist, wie das Wasserbett.Also dürfte eine Rückgabe des Rahmens schwierig werden.

Viele Grüße und einen leichten Wochenanfang.

jupiter





von jupitergod am 30.01.2005 22:40
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