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Wasserbett-Schaden während der Garantie - Wer trägt die Folgekosten??

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Wasserbett-Schaden während der Garantie - Wer trägt die Folgekosten??

Hier noch ein Wasserbett-Fall :-)

Wir haben vor 3 Jahren ein Dual-Wasserbett gekauft (belgisches Fabrikat in deutschem Wasserbettenhandel) - Garantiezeit 5 Jahre.

Nun sind innerhalb von 6 Monaten 2 Garantiefälle eingetreten. Die Matratzen werden uns anstandslos ersetzt.

Mir stellt sich nun die Frage, wer für die Folgekosten aufzukommen hat (Abpumpen des Wassers aus den beschädigten Matratzen, Aufbau und Auffüllen der neuen Matratzen). Laut Hersteller darf dies innerhalb der Garantiezeit nur von einem Fachmann durchgeführt werden, da sonst die Garantieansprüche verfallen.

Nun haben wir den Verkäufer des Wasserbettes beauftragt, die Arbeiten durchzuführen. Allerdings verlangt dieser 25 Euro / Stunde.

Muss ich dies bezahlen oder muss er (der Verkäufer) die Kosten tragen und diese dann beim Hersteller geltend machen?

Danke vorab
Myrjam


von M.W. am 29.01.2005 18:49
Status: Senior (103 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Wasserbett-Schaden während der Garantie - Wer trägt die Folgekosten??
Hi!

Sie haben ja lediglich ANspruch auf Garantieleistungen aus einem Garantievertrag. Ihre Gewähleistungszeit ist ja schon abgelaufen.

Da eine Garantie vom Hersteller/Verkäufer freiwillig eingeräumt wird, ist er auch grundsätzlich frei in deren Gestaltung.


Gruß
Harry!



von Harry2000 am 30.01.2005 11:11
Status: Unsterblich (1105 Beiträge)
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