Wasser vom Nachbarn ???

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Rud0606
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 116x hilfreich)
Wasser vom Nachbarn ???

Hallo zusammen,
habe eine etwas knifflige Frage.
Habe vor, bei mir ein Nebengebäude auszubauen. Nun stellte ich fest, dass bei Starkregen Wasser von Richtung meines Nachbern gelaufen kommt. Da das Gebäude ein alte Scheune ist und nur Streifenfundamente aus Bruchsteinen hat, läuft das Wasser natürlich da durch. Natürlich werden diese von mir noch isoliert. Es stellt sich nun für mich folgende Frage, wenn das Wasser vom Nachbarn ist, durch eine Defekte Dachentwässerungsleitung ist er dazu verpflichtet diese zu reparieren ! Um dies festzustellen, würde ich eine Firma beauftragen mit einer Kanalkamera dies zu überprüfen. Wenn dies der Fall wäre, müßte er auch die Kosten für diese Firma tragen ? Natürlich könnte auch in betracht kommen, dass es Schichtenwasser ist, da wir an einen Berg wohnen.
Aber ich möchte erst einmal den Versuch mit der Kamera machen, da ich weiß, dass seine Dachentwässerung genau an der Stelle wo das Wasser gelaufen kommt entlang geht.
Bedanke mich schon einmal im Voraus

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kraroma
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Rud0606,

sehen Sie bitte unter:
www.nachbarrecht.de/nrg_bw.html
Wasser läuft bei Hanglage immer den Berg runter.

Mit freundlichen Grüssen
kraroma

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kraroma
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Rud0606

Wie Sie selbst schon vermuten, ist der Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet, von Gebäuden ablaufendes Niederschlagswasser so abzuleiten, dass die Nachbarn durch dieses Wasser nicht beeinträchtigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

dem Nachbarn erst nachweislich eine angemessene Frist setzen, den Wassereinbruch wirkungsvoll und nachhaltig auf Ihrem Grundstück abstellen. Bei Nichtbeachtung den Nachbarn rechtzeitig nachweislich schriftlich in Verzug setzen. Ausserdem angemessenen Schadenersatz für Schädigung der Bausubstanz fordern und durchsetzen.

Dieser Schritt ist erforderlich, damit die danach entstehenden Kosten zur Beseitigung vom Verursacher getragen werden müssen. Bei anderem zeitlichen Ablauf könnten die Kosten sonst ein Problem werden.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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