Wasser abrechnung

19. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go474915-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasser abrechnung

Hallo ich habe da eine Frage ich wohne in einem Haus einer wohnungsgesellschaft die für fünf Parteien eine wasseruhr hat.Es wird nach Wohnungen abgerechnet. Jetzt haben meine Nachbarn sich einen 3000 Liter Pool zu gelegt der mehr mals im Sommer gefüllt wurde und wir alle zahlen es mit und haben außer ständiger Lärmbelästigung nix davon ist das rechtens oder kann ich mich dagegen wehren da die Hausverwaltung es aus Kostengründen einen Einbau einer separaten Wasseruhr ablehnt
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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wie kann man das verstehen "es wird nach Wohnungen abgerechnet", qm oder Anzahl der Wohnungen?

3.000 L sind jetzt nicht die Welt, da steigen Sie 2 Wochen lang jeden Tag in die Badewanne, da ist das Wasser dann auch durch.

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#2
 Von 
go474915-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wasser Rechnung wird durch die Anzahl der Wohnungen geteilt (5) qm oder Anzahl der Mieter wird nicht berücksichtigt außerdem kommt noch dazu das es 6 Leute sind zwei Erwachsene und 4 Kinder und die Waschmaschine läuft fast rund um die Uhr und wir sind nur zu zweit

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von go474915-65):
.Es wird nach Wohnungen abgerechnet


Sofern alle Wohnungen die gleiche Wohnfläche haben, kann nach Wohneinheit abgerechnet werden.

Zitat (von go474915-65):
Jetzt haben meine Nachbarn sich einen 3000 Liter Pool zu gelegt der mehr mals im Sommer gefüllt wurde und wir alle zahlen es mit


Sagen wir mal 3mal gefüllt, ergibt 9000 Liter. Bei uns kostet Frischwasser und Abwasser pro 1000 Ltr. € 4,00, was eine Summe insgesamt von € 36,00 wäre. Auf 5 Parteien verteilt wieviel? Klar könnte man streiten deswegen.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Sie wussten das doch, als Sie den MV unterschrieben haben oder? Wenn vereinbart wurde, dass nach Wohneinheiten abgerechnet wurde, würde ich mal sagen: Pech gehabt.

Ausnahme: Unangemessene Benachteiligung (§ 556a, Abs. 3 BGB ).


-- Editiert von AltesHaus am 21.09.2017 17:44

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Es wird nach Wohnungen abgerechnet.


Und das steht so auch im Mietvertrag ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
go474915-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja steht so im Mietvertrag aber da waren alle Wohnungen mit nur zwei Mietern belegt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go474915-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und klar ist das jetzt nicht viel aber sie konnten den Pool auch nur 2 Wochen nutzen und in zwei Wochen zwei mal gefüllt wie ist es nächstes Jahr und es geht ums Prinzip

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

5 Parteien im Haus?
Wieviel Köpfe pro Wohnung?
Alle Wohnungen gleich groß?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Ja steht so im Mietvertrag aber da waren alle Wohnungen mit nur zwei Mietern belegt


Schlecht.
Da musste natürlich doch klar sein, dass die Personenzahl durch Geburten, Todesfälle, Einzüge usw. sich ändert.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go474915-65):
und es geht ums Prinzip

Nun wenn es ums Prinzip geht dann sollte man halt solche Verträge nicht unterschreiben wo solche Optionen bestehen zum Glück kann man solche ungünstigen Verträge dann aber auch recht schnell wieder beenden und wenn man schon beim Prinzip ist genauso sollte man vermeiden endlose Monstersätze ohne Punkt und Komma zu verfassen weil die dann schwer zulesen sind und man durchaus mal das wesentliche überlesen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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