Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Waschmaschine und Staubsauger müssen gleichzeitig laufen können - 1/1
AFP vom 10.02.2010   |   1380 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Waschmaschine und Staubsauger müssen gleichzeitig laufen können

BGH stärkt Mieterrechte bei der Stromversorgung

Wohnungsmieter haben Anspruch auf eine ausreichende Stromversorgung. Neben Kleinverbrauchern wie Staubsauger und Licht muss zumindest ein Großgerät betrieben werden können, bekräftigte am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wenn nicht, können die Mieter ihre Miete kürzen. Vermieter können davon nur abweichen, wenn sie im Mietvertrag den erforderlichen Sanierungsbedarf genau umschreiben. (Az: VIII ZR 343/08)

Mehr zum Thema:
Mietwohnung   Strom  

Im Streitfall durfte der Mieter laut Mietvertrag Elektrogeräte nur einschalten, soweit das Stromnetz dafür ausreicht. Für eine gegebenenfalls erforderliche Verstärkung des Netzes sollte der Mieter aufkommen. Der Mieter ging davon aus, dass zumindest eine minimale Versorgung gewährleistet sein dürfte. Erst später stellte er fest, dass er neben der abendlichen Beleuchtung nicht einmal mehr die Waschmaschine anstellen konnte. Daher kürzte er die Miete.




Zu recht, wie nun der BGH entschied. Die Klausel im Mietvertrag sei so schwammig formuliert, dass der Mieter bei seiner Unterschrift nicht wissen konnte, dass auch die vom BGH schon 2004 durch ein Urteil vorgeschriebene Mindestversorgung nicht gewährleistet ist. Zudem würde die Klausel sogar dann greifen, wenn das Stromnetz nicht einmal für den Staubsauger ausreicht. Eine dann erforderliche Komplettsanierung zu verlangen, würde den Mieter aber unangemessen benachteiligen. Die Klausel ist daher unwirksam, urteilte der BGH.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil als "logische Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung. "Der Bundesgerichtshof spricht eine Selbstverständlichkeit aus", erklärte Direktor Lukas Siebenkotten in Berlin.

10. Februar 2010 - 14.11 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94214
beantwortete Fragen
25
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal