Waschmaschine nicht nutzbar
Liebe User,
bei folgendem Sachverhalt würde ich mich sehr über Eure Hilfe freuen.
In einer Miet-Wohnung ist die Wasserleitung zur Küche eingefroren. Im Bad funktioniert alles, jedoch ist der Anschluss der Waschmaschine nur in der Küche möglich.
Grundproblem ist, dass die Wasserleitungen an der Außenfassade entlangführen (unüblich, sonst Fußboden).
Um die Leitung zum tauen zu bringen, müsste:
- Meine Waschmaschine entfernt werden, da sich vermutlich an dieser Stelle der Eispfropfen befindet = kein Waschen möglich
- Die Leitung hinter der Wand, vom Fachmann, freigelegt werden = erhöhter Arbeitsaufwand
- Ein 2000Watt Wärmegebläse angebracht werden = wirklich Lärm + Stromkosten die im Nachhinein geklärt werden müssen.
Trotzdem ist, laut Klempner, die Chance gering, dass man mit dieser gängigen Methode gegen die Außentemperaturen ankämpfen kann.
Sobald das Gebläse ausgeschaltet wird (Nacht) beginnt die Leitung wieder zu vereisen. Das Problem kann also definitiv nicht nachhaltig behoben werden. Es sei denn, man würde die Wasserrohre komplett anders verlegen (unrealistisch).
Laut Wetter.com werden die Minusgrade noch min. 14Tage anhalten, ergo bin ich so oder so 14Tage auf den Waschsalon angewiesen.
Des Weiteren besteht die permanente Gefahr, dass die Plaste-Leitungen bersten uns somit ein beachtlicher Wasserschaden, bis in die untere Etage,entsteht.
Ich bin also, im eigenen Interesse, gezwungen, die Kaltwasserleitung abzudrehen , wenn Frost angekündigt wird – Nicht meine Aufgabe.
Welchen Vorschlag zur Kooperation/Mietminderung kann ich dem Vermieter, im Sinne eines weiterhin guten Verhältnisses, machen?
Vielen Dank &
Beste Grüße
Jasmin
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von Jasmin Phoenix am 03.02.2012 14:50
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>Waschmaschine nicht nutzbar
Danke. Ich habe leider noch Probleme den richtigen Minderungssatz zu finden. In den einschlägigen Tabellen reicht die Spanne von 5-20%, was ja schon recht unterschiedlich ausfällt.
Auch die tatsächliche Berechnung kann ich leider nicht finden . Irgendwann hatte ich sie mal.
Wohnungsmiete (warm) : 30Tage = Tagesmiete in Höhe X
Da ich von 14Tagen nicht nutzbarer Waschmaschine ausgehe, würde ich Tagesmiete minus 5-20% x 14 rechnen, richtig ???!
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-- Editiert Jasmin Phoenix am 04.02.2012 12:48
von Jasmin Phoenix am 04.02.2012 12:48
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