Was zählt zu Arbeitszeit ! Abfindung ja oder nein

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Rud0606
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 116x hilfreich)
Was zählt zu Arbeitszeit ! Abfindung ja oder nein

Hallo, und allen ersteinmal ein gesundes neues Jahr.
Meine Frage, bin bei einer Baufirma seit 4 Jahren beschäftigt, unsere Arbeitszeit beginnt 7 Uhr. Sprich wir müssen zu diesen Zeitpunkt auf der Baustelle sein. Zählt die Zeit, in der ich in der Firma Material und Werkzeug für den Gebrauch auf der Baustelle verlade, mit zur Arbeitszeit (also Zeit die der Arbeitgeber bezahlen muß) oder nicht. Das gleiche betrifft die Fahrzeit zur Baustelle, wird auch nicht vom Arbeitgeber bezahlt. Im Arbeitsvertrag ist nichts davon aufgeführt.
Das sind jeden Tag wenigstens 1 Stunde die ich meinen AG schenke.
Zur Zeit ist dreht unser Chef am Rad, er sieht uns wahrscheinlich als seine Sklaven an. Und da ich jemand,bin der sich nicht alles gefallen läßt, denke ich das es bald zum Eklat kommt. Würde mir bei Kündigung auch eine Abfindung zustehen bei einer Kündigungsschutzklage ! Denn ich nehme an das er mich nicht wieder einstellen würde, da ich ja bei der Klage erst auf Wiedereinstellung klagen kann.
Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Antworten

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rud0606
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 116x hilfreich)

AN sind wir 8 die auf dem Bausektor beschäftigt sind, dann hat er noch 3 AN in der Werkstatt. Da er noch eine KFZ Werkstatt betreibt.
Was auch so ein fragwürdiger Fall ist. Als Polier erhalte ich 8,75 Euro !!!, bin aber als Kraftfahrer eingestellt. Jeder der sich damit auskennt weiß auch warum, damit er keinen Baumindestlohn zahlen muss. Aber was macht man alles um Geld zu verdienen!!!!!!!!!!!!!!

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... da wäre es wohl der mühe wert - wenn der rausschmiss abzusehen ist - zu prüfen, ob dir nicht doch der baulohn zusteht. denn der lohn dürfte sich nach der tatsächlichen beschäftigung richten, nicht nach einer rein .virtuellen' bezeichnung im av. die frage wird dir für ein paar euro z.b. bei frag-einen-anwalt- verlässlich beantwortet werden.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#5
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

der Bundesrahmentarifvertrag Bau ist allgemeinverbindlich

darin findest du auch regelungen bezüglich deiner frage, ab wann die arbeitszeit gerechnet wird
zudem sind mindestlöhne vereinbart, die du mit deinen 8,75€ offenbar unterschreitest

ergänzung :

tarifverträge findest du hier :
http://www.soka-bau.de/soka_bau/verfahren_beitraege/verfahren_tarifvertraege/

-- Editiert am 01.01.2010 14:44

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#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hallo,
bei 8 AN besteht kein normaler Kündigungsschutz, es sei denn es ist dieselbe Firma wo die Werkstatt zugehört. Dann wären es 11, also über 10. Azubis und Geschäftsführer zählen mW nicht mit.

Da braucht sich ein AG auch nicht mit einer Abfindung "freizukaufen"

Beste Möglichkeit : Neues Jahr, neuer Job.
Aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis lässt es sich deutlich einfacher bewerben als wenn man schon gekündigt wurde.



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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

...und ganz nebenbei lohnt sich trotzdem eine Klage beim Arbeitsgericht. Eine Klage auf Zahlung des korrekten Gehalts und der unbezahlten Stunden, die gearbeitet wurden.
Wenn Sie die Stunden notiert haben oder Zeugen haben, die Ihre Angaben bestätigen, dann kann das interessant sein.
Wichtig wäre noch, ob eine Ausschlußfrist im Arbeitsvertrag steht. Denn nur solange kann man rückwirkend Forderungen durchsetzen.

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" Don`t feed trolls"

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#8
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

auschlußfristen finden sich im BRTV
(2x2monats-klausel)


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