Was zählt? Erbschein oder Testament?

18. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
undefiniert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Was zählt? Erbschein oder Testament?

Meine Eltern haben ein Berliner Testament gemacht.
In diesem Testament haben sich meine Eltern gegenseitig als unbeschränke Vorerben und uns Kinder als Nacherben in gleichen Teilen eingesetzt.
Zudem wurden die zwei Mietshäuser namentlich eins meinem Bruder und eins mir vermacht.

Nach dem Tod meiner Mutter hat mein Vater, bei der Ersteilung des Erbscheins, die Vor- und Nacherbschaft widerrufen und sich "als alleiniger Erbe meiner Ehefrau und unsere beiden Söhne als Schlusserben werden." gesetzt.

Ich werde mir hierzu noch einen Fachanwalt für eine Beratung suchen.
Mir geht es nur um eine erste Einschätzung, um die ganze Sache irgendwie verstehen zu können und mir Fragen zurecht legen zu können.

Was bedeutet diese Konstelation nun? Was hat nun "Recht"? Das Testament oder der Erbschein? Wie verhält es sich mit den restlichen Bestimmungen im Testament?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Und der Erbschein ist so erteilt worden?

Wem gegenüber hat der Vater in welcher Form die Vor- und Nacherbschaft widerrufen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
undefiniert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Vater hat beim Notar mit einer eidesstattliche Erklärung/Versicherung die Vor- und Nacherbschaft widerrufen.
Er hat gesagt, dass Testament sei laienhaft geschrieben und man habe die Bezeichnungen verwechselt. Gemeint sei Alleinerbe mit Schlusserbschaft für uns Kinder.
Das Testament wurde natürlich nicht laienhaft geschrieben. Mein Vater ist aber beim Notar darmit durchgekommen und hat den Erbeschein erhalten.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Mein Vater ist aber beim Notar darmit durchgekommen und hat den Erbeschein erhalten.

"Spielt" der Fall in Baden-Württemberg? Ansonsten erteilt ein Notar keinen Erbschein.

Das hat mit "durchkommen" nichts zu tun.

Zur Vorgehensweise:
Es gibt ein Testament, der Überlebende sagt, das Testament ist soundso gemeint und stellt dementsprechend einen Erbscheinsantrag. Das NG schickt diesen Antrag an die Beteiligten mit dem Hinweis, dass der Erbschein am Datum x erteilt wird, wenn dem nicht widersprochen wurd

Weshalb hast Du der Erteilung des Erbscheins nicht widersprochen?

2x Hilfreiche Antwort

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