Der Inhalt eines Ehevertrages
AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 445045 Aufrufe Mehr zum Thema:Ehe, Ehevertrag, Güterstand, Zugewinngemeinschaft
Im Ehevertrag kann zunächst der gesetzliche Güterstand und somit die Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden. Weiterhin ist es möglich, durch den Ehevertrag einen früher vertraglich vereinbarten Güterstand aufzuheben oder abzuändern.
Sie können im Ehevertrag auch den Versorgungsausgleich ausschließen. Dieser Ausschluss ist allerdings erst gültig, wenn nicht innerhalb eines Jahres der Scheidungsantrag gestellt wird.
Weiterhin können Sie innerhalb der Ehevertragsurkunde ohne Weiteres einen Erbvertrag verfassen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der Ehevertrag: Ja oder NeinSeite 2: Der GüterstandSeite 3: Die ZugewinngemeinschaftSeite 4: Die GütertrennungSeite 5: Die GütergemeinschaftSeite 6: Was wird im Ehevertrag geregelt?Seite 7: Wie macht man einen Ehevertrag?


