Was wenn das Finanzamt Fehler macht?

26. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
maxholz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Was wenn das Finanzamt Fehler macht?

Was wäre eigentlich wenn jemand einen Steuerbescheid bekommt aus dem hervorgeht, dass er im letzten Jahr bereits einen 5 stelligen Betrag an Steuervorrauszahlungen geleistet hat. Diese wurde aber nie bezahlt.
Das Finanzamt würde erst einmal nur den "Restbetrag" einziehen vom Konto.
Gemäß dem Fall es würde ein Jahr später auffalen würden ja die 6% Zinsen fällig werden. Könnte man um dies vorzubeugen das eigentlich fehlende Geld einfach mal Kommentarlos ans Finanzamt überweisen und die geben es einem dann irgendwann wieder? Sollte so ein Fehler ja nach 4 Jahren nicht auffallen, wäre er ja verjährt.

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

kann ich mir nicht vorstellen, dass FA VZ anrechnet, die es nicht gegeben hat! Das hat er ja auch nicht behauptet.
Man könnte ja mal bei er Finanzkasse anrufen und fragen! "Also, Sie haben da bei mir 10.000 Euro Steuern zu wenig eingesackt, und da wollte ich mal fragen..." Scheint mir keine gute Idee zu sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maxholz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Da muss ich muemmel wohl Recht geben, wenn bei so einem Fall beim Finanzamt angerufen werden würde, könnte derjenige wohl auch direkt überweisen ;-)

Bezahlt worden wäre im Beispiel def. nicht. Es würde bei der Summe def. auffallen. Ich denke, dass dies z.b. durch die Aussetzung der Vorsteuer und einem damit verbundenen Rechenfehler Seitens des Finanzamt zustande kommen könnte.

Der betroffene Bürger wird jetzt vermutlich die Steuererklärung von letztem Jahr abwarten. Eventuell klärt es sich mit dieser auf.

Die eigentliche Frage war allerdings, ob er dem Finanzamz Geld überweisen könnte, damit dieses ggf. hinterher als verrechenbares Guthaben genutzt werden könnte um so keine Strafzinsen, die mit 6% aktuell natürlich enorm hoch sind, bezahlen zu müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
kann ich mir nicht vorstellen, dass FA VZ anrechnet, die es nicht gegeben hat! Vielleicht gab es eine Verrechnung mit Guthaben??
Man könnte ja mal bei er Finanzkasse anrufen und fragen!


http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-wenn-sich-das-finanzamt-verrechnet/6202188.html

Passiert wohl öfter als man denkt ;-)

1x Hilfreiche Antwort

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