Was tun wenn der Arbeitgeber gegen das Ausbildungsgesetz verstösst ?!
Hallo alle miteinander,
folgendes problem liegt vor:
Ich mache nun seit 2 Jahren meine Asubildung als Bürokaufmann und ich habe berechtigte Zweifel, an den Methoden die meine Firma anwendet bzw. das man vernachlässigt wird. Deswegen möchte gegen die Firma angehen. Frage ist was kann ich tun ? Bin ich im recht? Und kann der Betrieb mir ein Strick draus drehen?
Folgende Probleme liegen vor:
- Ich hab schon eine Abschlussprüfung hinter mir und hab bis auf Rechnungswesen wo ich mit 6 durchgefallen bin alle anderen Fächer + mündliche bestanden.
Ich wurde vor der Prüfung nur 2 Wochen in die Buchhaltung geschickt obwohl in meinem Ausbildungsvertrag drin steht das ich mindestens 2 -3 Monate in die Buchhaltung soll. Und es passiert auch nach wiederholten nachfrage ob ich länger bleiben kann auch nichts. Dann kam die Prüfung und da bin ich mit einer note halt komplett durchgefallen wie oben beschrieben.
Ein Monat später hat ich ein gespräch mit meinem Ausbilder (ich mache übrigens meine Ausbildung in Düsseldorf und der ausbildung sitzt in einer anderen Niderlassung und hat dort auch eine Asuzubildene in einer anderen Stadt. Was mir rechtlich auch irgendwie sehr spanisch vor kommt). Naja jedenfalls, nach dem Gespräch mit dem Ausbilder gab er mir folgende zwei optionen an die Hand. Entweder ich Kündige selber oder werde beurlaubt bis zu der wiederholungsprüfung und solle mich bereithalten bei externen kunden als leiharbeiter eingsetzt zu werden. Darauf hin sagte ich ich brauch eine bedenkzeit und bin zur ihk gegangen um mir rat zu holen. Ende der Geschichte war, IHK, ich und mein ausbilder einigten uns darauf das ich in die Buchhaltung komme bis zum ende der Ausbildung (Ihk hat keine Sanktionen gegen mein Betrieb übrigens verhängt). Und was ist passierte nichts ich war 0 tage in der Buchhaltung und hab vor kurzem meine Wiederholungsprüfung in Rewe geschrieben und fühle mich bescheiden und zurecht vom Betrieb verarscht und bin sauer. IHK sagt dazu nur: "ich solle meine Prüfungsergebnisse abwarten dann werden wir eine diplomatische lösung finden".
Ich finds nicht richtig das sich nun auch die IHK gegen mich stellt da der Betrieb eindeutig nach meiner Ansicht in mehreren Punkten gegen das Ausbildunggesetz ganz klar verstossen hat wie von mir oben beschrieben.
Es tut mir leid wenn es soviel text ist aber ich hab jetzt paar punkte die in meiner ausbildung seitens des betriebs falsch gelaufen sind erstmal raus gelassen da die oberen die wichtigstens vorerst sind.
Bitte um Hilfe zur Lösung des Problems, da ich wirklich langsam am verzweifeln bin.
von elraminho am 28.11.2007 14:31
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>Was tun wenn der Arbeitgeber gegen das Ausbildungsgesetz verstösst ?!
Ehm bei der Zwischenprüfung werden die Berichtshefte nicht geprüft, aber die hab ich ja mit "gut" bestanden.
Die Ausbildungshefte werden nur kurz vor der mündlichen prüfung kontrolliert das ist ja das schlechte daran. Die Prüfer in der mündlichen Prüfung haben sich zwar gewundert wieso ich hauptsächlich nur in der Personalabteilung war, wurde von denn Prüfern auch nicht weiter kommentiert.
Ich bin so spät zur ihk gegangen da ich immer wieder im betrieb versucht habe auf diplomatischen Wege eine lösung zu finden. und natürlich auch angst hatte was passiert wenn ich bei der ihk alles vorlege und ob der betrieb dann nicht dann noch gegen mich irgendwas zusammen strickt.
Und wieso ich zugelassen wurde frage ich mich auch, obwohl ich immer wieder betonte in rewe brauch ich noch mehr praxis und theorie.
-- Editiert von elraminho am 28.11.2007 15:10:39
von elraminho am 28.11.2007 15:08
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>Was tun wenn der Arbeitgeber gegen das Ausbildungsgesetz verstösst ?!
Soweit ich mich an meine Ausbildung zurück erinnern kann, wird in den Prüfungen hauptsächlich das abgefragt, was in der Schule behandelt wurde.
Selbst wenn Du nur 2 Wochen in der REWE-Abt. warst erscheint mir mit einer 6 abzuschneiden nicht nur eine Schuld des AG sondern in gewisser Weise auch Deine.
Wie gesagt, daß Thema wurde sicherlich auch in der Berufsschule durchgenommen.
von SVielha am 29.11.2007 13:15
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>Was tun wenn der Arbeitgeber gegen das Ausbildungsgesetz verstösst ?!
zu HeHe: "Du kannst -wie jeder Teilnehmer- Widerspruch gegen dein Prüfungsergebnis einlegen. Das ist alles was bleibt."
Aha wiederspruch einlegen? D.h. konkret? Was passiert dann?
zu ahasihe: Hab jetzt meine zweite prüfung geschrieben als praktisch die 1. wiederholung.
Und zu "Obwohl in einem gemeinsamen Gespräch vereinbart wurde, dass du bis zur Prüfung in die Buchhaltung sollst, ist das nicht geschehen und du hast das hingenommen?"
Nein habe ich nicht hingenommen aber die IHK hat nichts in der Richtung unternommen und wir haben kein Betriebsrat wo ich das melden könnte.
Und zu:
"Selbst wenn Du nur 2 Wochen in der REWE-Abt. warst erscheint mir mit einer 6 abzuschneiden nicht nur eine Schuld des AG sondern in gewisser Weise auch Deine."
Gut selbst wenn deine These stimmen würde rechtfertigt es nicht das der Betrieb eine Vertragsklausel im Vertrag nicht einhält und ich nur 2 Wochen statt 2 - 3 monaten in die Buchhaltung komme (Ausserdem soweit ich mich entsinne ist gerade im Ausbildungsberuf bürokaufmann, Rechnungswesen ein wichtiger Schwerpunkt) und auch eine wichtige Station in der Ausbildung. Wenn ich falsche liege bitte ich um Berichtigung.
von elraminho am 29.11.2007 14:28
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>Was tun wenn der Arbeitgeber gegen das Ausbildungsgesetz verstösst ?!
Naja, ich mein im umgekehrten sinne gibts beruflich gesehen auch bereiche die in der Schule nicht vermitteln werden oder nur unzureichend. Das liegt dann an der Berufsschule, die ja sowieso ein schlechten Ruf geniesst da Sie sich NICHT nach dem Ausbildungsrahmenplan, der einzelnen Kammern richtet, was für mich nicht gerade eine perfekte Prüfungsvorbereitung darstellt. Aber da würde ich hier eine Dikussion entfachen die gerade nicht hier in das Thema rein passt.
Mir gehts schlicht und ergreifend darum welche Möglichkeiten mir als azubi zur Verfügung stehen gegen die Firma vorzugehen.
Man kann ja auch nicht sagen: "ja ich werde in der Arbeit gemoppt und ahja das hätte man ja früher sagen können". Wer bestimmt den wann ein Zeitpunkt der richtige ist? Und wer kann von einem Azubi verlangen das er gegen seine eigene Firmen vorgeht, und mit der Angst zu leben später sein job zu verlieren klar kommen muss?.
Da muss man sich bei der heutigen Arbeitsmarkt Situation schon auch mal seine Zukunft und die realistischen Chancen vor Augen halten seine Asubildungs woanders fort zu setzen bzw. eine neue Anstellung zu finden.
von elraminho am 29.11.2007 15:54
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