Was tun nach Blutprobe auf THC???

23. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)
Was tun nach Blutprobe auf THC???

Hallo, hier ist zwar einiges zum Thema geschrieben, dennoch entstehen mir Fragen so dass ich dies in einem eigenen Beitrag "behandeln" möchte...

Zum Sachverhalt:
Ich wurde im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle angehalten und auf Alk getestet.

Aufgrund meiner Pupillen, die recht langsam reagierten, sollte ich eine Urinprobe abgeben. Die Freiwilligkeit verschwieg man und ich wusste es nicht besser. Ich bin erkältet und nehme Antibiotika wegen einer Mittelohr-Entzündung und die üblichen Mittel bei Erkältung. Durch die Medikamente und die Erkältung sehen die Augen halt glasig aus. Man hat dann das übliche Spiel (Arme nach vorn und Augen zu und "Augen zu, Finger an die Nase führen") gemacht. Ich gab vorher schon an, Gleichgewichts-Probleme wegen der Entzündung im Ohr zu haben.

Also Urintest gemacht, THC positiv, da ich am Vorabend eine Pfeiffe geraucht hatte. Das war ca 22 Stunden vor dem Bluttest (falls jemand aufgepasst hat, in einem anderen Thread schrieb ich "16 Stunden", ich kann nicht rechnen, es waren 22 Stunden...). Angaben zum Konsum wollte man nicht und habe ich auch nicht gemacht. Auf die Urinprobe folgte natürlich der (freiwillige) Bluttest, Ergebnisse liegen noch nicht vor, da kaum 48 Stunden her...

Der Fall wurde als OWi aufgenommen, nicht als Straftat, falls dies wichtig ist.

Ich habe keinerlei Aktenzeichen und auch nichts unterschrieben, keine Aussage oder sonstwas. Nur den Schriebs, dass ich auf richterliche Anordnung des Bluttest verzichte (da der Schnelltest offensichtlich war).

Natürlich bleibt das Ergebniss abzuwarten bezüglich der Mengen THC im Blut. Spekulieren möchte ich hier nicht ob über oder unter 1,0ng/ml. Das führt zu Nix...

Was ist hier sinnvoll?
- Konsum wird natürlich eingestellt, falls nochmals eine Probe verlangt wird
- Soll ich schnellstens einen Anwalt hinzuziehen? Rechtschutz ist vorhanden (ADAC)
- Wann liegen die Werte vor und kann man die einfach erfragen? Wo?
- Was sind die nächsten Schritte?

Es ist wohl unnötig zu sagen, dass mir was an meinem Lappen liegt... Auch wenn ich konsumiere, so bin ich zumindest so vernünftig und fahre nicht bekifft...

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28 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Hallo Hendrik,

es ist gut das Du einen eigenen Thread aufgemacht hast. Es bringt nichts Deine Problematik in den Threads anderer User mit ähnlicher Problematik zu diskutieren. Zwar habe ich Deine Posts in den beiden anderen Threads auch gelesen. Aber zu Deinem Problem werde ich mich nur in Deinem Thread äußern.

Auf die Freiwilligkeit des Schnelltests muss die Polizei nicht explizit hinweisen. In aller Regel bekommt man den freiwilligen Schnelltest angeboten. Das heißt, dass der Polizist meistens sagt, "Ich biete Ihnen einen (freiwilligen) Schnelltest an", oder fragt "Sind Sie mit einem Schnelltest (Urin- oder Wischtest (also Schweißtest)) einverstanden"? Ich vermute mal das es bei Dir ähnlich gewesen ist.

Nun hast Du in einem anderen Thread folgendes geschrieben:

quote:<hr size=1 noshade>Urintest, habe (vor dem test) angegeben, am Vorabend, also ca. 16 Stunden vor dem Test etwas geraucht zu haben. <hr size=1 noshade>
Damit lag ein hinreichender Tatverdacht vor. Hättest Du den freiwilligen Schnelltest verweigert wäre es dennoch, notfalls mit richterlicher Anordnung, zu einer Blutentnahme gekommen.

Dein Fehler war also, zumindest vordergründig, nicht die Verweigerung des Schnelltests, sondern das Eingeständnis des Konsums von Cannabis am Vortag.

Offensichtlich gab es keine Auffälligkeiten bei Deiner Fahrweise, da sonst eine Straftat gemäß § 316 StGB angezeigt und die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden wäre. So bleibt der Tatverdacht einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG . Ob sich dieser Tatverdacht bestätigt wird sich aus der Blutprobe ergeben. Das Ergebnis kannst Du in ca. 10 Tagen bei der Polizei erfragen. Angaben zum Konsumverhalten solltest der Polizei aber nicht machen. Auch sonstige Angaben zur Sache sind nicht empfehlenswert.

Nun zu Deinen Fragen:
quote:<hr size=1 noshade>Konsum wird natürlich eingestellt, falls nochmals eine Probe verlangt wird <hr size=1 noshade>
Wie der vorliegende Fall ausgeht kann ohne Kenntnis der Blutwerte nicht vorhergesagt werden. Sicher ist aber, dass Dir bei weiterem Konsum früher oder später die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Dies kann aufgrund dieses, oder eines zukünftigen Vorfalls geschehen. Du solltest den Konsum daher dauerhaft einstellen um die Fahrerlaubnis zu behalten oder wieder zu erlangen.

quote:<hr size=1 noshade>- Soll ich schnellstens einen Anwalt hinzuziehen? Rechtschutz ist vorhanden (ADAC) <hr size=1 noshade>
Im vorliegenden Owi-Verfahren wird ein Anwalt nicht viel erreichen können. Liegen die Blutwerte über dem Grenzwert wird die Owi geahndet werden. Liegt der Wert darunter wird das Verfahren eingestellt. Egal ob mit oder ohne Anwalt.

Eine andere Sache ist das Verwaltungsverfahren seitens der Fahrerlaubnisbehörde. Hier könnte ganz evtl. ein Anwalt hilfreich sein. Da ein solches Verfahren bislang noch nicht eingeleitet wurde und auch das Ergebnis der Blutentnahme noch nicht vorliegt lassen sich die etwaigen Erfolgsaussichten nicht seriös abschätzen. Da Du aber über eine Rechtsschutzversicherung verfügst wäre die Hinzuziehung eines Anwalt sicherlich kein Fehler. Der Anwalt sollte sich aber auch mit dem Fahrerlaubnisrecht auskennen. Leider ist das nur bei den wenigsten Anwälten der Fall. Das gilt leider auch für viele Anwälte, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben.

quote:<hr size=1 noshade>Wann liegen die Werte vor und kann man die einfach erfragen? Wo? <hr size=1 noshade>
Wann die Werte vorliegen kann man nicht genau vorhersagen, Dies hängt unter anderem von der Auslastung der Rechtsmedizin ab, und auch davon nach welchen Substanzen gesucht wird. In der Regel sollten die Werte nach 1-2 Wochen vorliegen. Im Einzelfall kann es aber auch mal 6 Wochen dauern. Erfragen kannst Du die Werte bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Polizei. Dieser ist aber nicht verpflichtet Dir telefonische Auskünfte zu erteilen und könnte Dein persönliches Erscheinen verlangen (Stichwort Datenschutz) um Dir auf Anfrage Deine Werte mitzuteilen.

quote:<hr size=1 noshade>Was sind die nächsten Schritte? <hr size=1 noshade>
Konsum dauerhaft einstellen. Sollte das schwer fallen wären Suchtberatungstellen, Selbsthilfegruppen und Ärzte die richtigen Ansprechpartner. Hilfreich sind auch Internetforen, wie ich sie z.B. Tim in dessen Thread, den Du gelesen hast, empfohlen habe.

quote:<hr size=1 noshade>Auch wenn ich konsumiere, so bin ich zumindest so vernünftig und fahre nicht bekifft... <hr size=1 noshade>
Das ist Deine subjektive Meinung. Objektiv betrachtet kann das anders aussehen. Ein Alkoholiker, der an Alkohol gewöhnt ist, merkt die Wirkung von 1-3 Flachen Bier nicht. Die empfundene Rauschwirkung setzt bei ihm erst nach der vierten, fünften oder gar sechsten Flasche ein. Bei Cannabis ist das genauso. Wer zum ersten mal konsumiert spürt die Wirkung weniger Züge. Wer dn Konsum gewöhnt ist bemerkt die Rauschwirkung erst ach einer entsprechend erhöhten Dosis. Der Unterschied zwischen Alkohol und Cannabis ist die Berechenbarkeit. Bei Alkohol kann man die Abbauphase zwar auch nur näherungsweise, aber dennoch einigermaßen genau kalkulieren. Bei Cannabis ist das nicht der Fall. Wer gelegentlich oder gar regelmäßig Cannabis konsumiert setzt sich früher oder später, wenn auch unwissentlich, berauscht ans Steuer.


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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,

danke für die Antworten!!!

Ich hatte gestern abend das Vergnügen, auf einer Geburtstagsfeier privat mit einem Polizisten zu sprechen. Er meinte ebenso wie du, dass nicht auf die Freiwilligkeit des Urintest hingewiesen werden muss. Diesen Punkt habe ich bereits abgehakt, da hier nichts mehr zu machen ist. Ich solle mir einen Anwalt nehmen (Danke an Freudenfeuer für den Tip mit dem Anwalt für Fahrerlaubnis-Recht) und der muss Akteneinsicht beantragen um an die Werte zu kommen. Evtl. ist das hier in Berlin so, dass man als "Otto Normalverbraucher" keine Auskunft bekommt.

Akteneinsicht auch deswegen, um die "Aussage" meinerseits einzusehen bzw. dass, was die Kollegen von der Polizei aufgenommen haben. Gerade weil ich keine Angaben zum Konsum gemacht habe. Man weis ja nicht, was hier rauskommt. Ich habe ja nix gesehen bzw. unterschrieben. Ich habe den einmaligen Konsum am Vorabend eingeräumt, nicht mehr und nicht weniger.

Ich habe deswegen Bammel, da ich eine Bewährung wegen BTM hatte, die aber 8 Jahre zurückliegt. Diese hatte allerdings nichts mit "BTM im Straßenverkehr" zu tun. Aber ich bin halt schon Aktenkundig deswegen (BTM). Man merkt das hier und da bei Grenzkontrollen (Urlaub in Tschechien vor 2 Jahren), da wird mal eben per Wischtest im Auto nach Crystal gesucht. Ob das jetzt direkt mit dem Eintrag zu tun hat kann ich nicht sagen, aber der Verdacht tut sich mir auf. Auch bei Urlaubsflügen habe ich an deutschen Flughäfen das Gefühl, ich werde kritisch beäugt, wenn meine Daten angezeigt werden bei der Passkontrolle... Kann auch nur Paranoia sein, ich werde ja kaum fragen "Ach, sehen SIe meinen BTM-Eintrag?". Gefunden wurde nie etwas, der bittere Beigeschmack bleibt aber bei jeder Reise...

Nun ja, ich werde mir erstmal einen entsprechenden Anwalt nehmen und die Akten sichten lassen. Natürlich werde ich hier weiter aktiv bleiben und berichten, was hier weiter passiert...

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

in den Registern der Polizei steht die alte Btm-Sache noch drin - so was wird oft erst nach 10 Jahren gelöscht. Die spannende Frage ist, ob die Bundespolizei Zugriff auf Polizeiregister wie INPOL hat...Außerdem steht die Sache im Bundeszentralregister. Darauf hat nicht jeder Polizist Zugriff, aber die FEB kann den BZR-Auszug wohl anfordern, wenn es zu einer Überprüfung der Fahreignung kommt.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

quote:
Ich solle mir einen Anwalt nehmen (Danke an Freudenfeuer für den Tip mit dem Anwalt für Fahrerlaubnis-Recht) und der muss Akteneinsicht beantragen um an die Werte zu kommen. Evtl. ist das hier in Berlin so, dass man als "Otto Normalverbraucher" keine Auskunft bekommt.


Einsicht in die komplette Verfahrensakte kannst Du in Berlin auch selbst nehmen. Sobald die Werte da sind und in den Fachdienststellen mit den Unterlagen (BE-Protokoll, OWi-Anzeige etc.) zusammengeführt wurden geht eine Kopie an die Fahrerlaubnisbehörde und das Original an die Bußgeldstelle. Von dort kommt zeitnah ein Bußgeldbescheid. Auf diesem stehen die Sprechzeiten der Bußgeldstelle drauf. In Berlin kann jeder Betroffene ohne Voranmeldung zu diesen Sprechzeiten erscheinen, sich seine komplette Akte anschauen und auch (gegen Gebühr) Ausdrucke davon erstellen lassen und mitnehmen.

Wie hoch der aktive Wert 22 h nach Konsum aussieht mag Niemand, der sich mit der Materie halbwegs auskennt, vorauszusagen. Da hilft also nur warten.

Zumindest für die Fahrerlaubnsibehörde wird aber auch der passive Wert von Bedeutung sein. Ist dieser auffällig, steht bereits im Gutachten der Blutprobe direkt drin, dass von regelmäßigem Konsum auszugehen ist. Wäre es so, kan auch ein Ra nichts mehr retten.

Daher könnte man also erstmal selbst Akteneinsicht nehmen, um zu schauen, wie es weiter geht. Andererseit, wenn man schon Rechtsschutz hat, kann man auch nicht viel verlieren (ausser der Schadenfreiheit im Vertrag), den man in Anspruch zu nehmen.



-- Editiert am 25.10.2010 19:23

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
aber die FEB kann den BZR-Auszug wohl anfordern, wenn es zu einer Überprüfung der Fahreignung kommt.
Nö. Die FEB kann Einblic in das Führungszeugnis nehmen und ggf. Gerichtsakten anfordern. Den BZR-Auszug bekommt sie nicht.

Ansonsten ist den Ausführungen von @tomcraft an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.

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#6
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

So, war Mittwoch beim Anwalt...

Erstmal bleiben die Werte abzuwarten, dann sehen wir weiter.

Hat jemand "Erfahrungen" mit Langzeit-Werten? 14 Tage täglich 0,25g machen ja auch schon einen Wert....

Ich weis, das lässt sich nicht diagnostizieren, evtl. gibt es ja vorbelastete User, die eine Angabe zu Ihren Werten machen können...

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Diese Frage wird man Dir noch nicht einmal in einem der einschlägigen MPU-Foren beantworten können. Dafür ist Cannabis einfach zu unberechenbar, und die Abbauraten individuell zu unterschiedlich.

Bis das THC-COOH vollständig abgebaut ist musst Du aber je nach Konsumform mit bis zu 3 Monaten rechnen.

In der Apotheke kannst Du Dir einen Schnelltest besorgen. DIeser arbeitet aber mit einem höheren Cut-Off als das Labor. Sobald der eigene Schnelltest zum ersten mal negativ ist dauert es noch ca. 3-4 Wochen bis auch im Labor kein THC-COOH mehr nachgewiesen werden kann.

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#8
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

Danke, Freudenfeuer! Habe gleich mal gegooglet und Tests gefunden...

Das werd ich mal machen... Die Tests gibt es ja mit verschiedenen Stufen (cut-off). Ich werde mir mal einen holen, der auch bei kleinen Werten anschlägt und sehen, was er anzeigt...



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#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Der niedrigste Cut-Off der in Apotheken verfügbaren Schnelltests liegt bei 20ng/ml. Einen solchen solltewst Du Dir besorgen und notfalls bestellen lassen. Schnelltests mit einem höheren Cut-Off sind raus geschmissenes Geld.



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#10
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

Da man hier öfter liest, dass die Werte auf der Wavche zu erfragen sind, hab ich das mal versucht...

Also telefonisch auf dem Abschnitt angerufen, auf dem die Blutabnahme erfolgte:
Kein Erfolg, warten Sie, bis Sie angeschrieben werden.

Und nun? Mal den Anwalt fragen...

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#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Telefonisch gibt nicht jeder Polizist Auskunft, denn da könnte ja jeder anrufen und sich als Hendrik256 ausgeben. Fraglich ist auch ob der Vorfall bei der Polizei überhaupt noch vorliegt, oder ob er bereits bei der Bußgeldstelle ist.

Kennst Du den Namen des zuständigen Sachbearbeiters bei der Polizei? Wenn ja, wende Dich direkt an ihn. Sollte er telefonisch keine Auskunft geben wollen, könntest Du persönlich vorstellig werden.

Kennst Du seinen Namen nicht musst Du ihn herausfinden. Auch hier gilt, dass Du das telefonisch probieren kannst. Gibt man Dir am Telefon keine Auskunft kannst Du persönlich vorsprechen.

Auf keinen Fall solltest Du aber Angaben zu dem Vorfall und zu deinem Konsumverhalten machen.

Wie sieht es denn aktuell aus, lebst Du seit dem Vorfall konsequent abstinent?

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#12
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer. Den Bearbeiter kenne ich nicht. Das wusste auch der Herr Polizist, den ich an der Strippe hatte, nicht. Ich habe ja auch keinerlei Aktenzeichen oder Ähnliches... Nur Datum und Uhrzeit der Blutabnahme im Gedächtnis.

Ich bin seither konsequent abstinent. Mein Lappen ist mir wichtig! Ich habe den Anwalt mal angemailt, ob er schon was vorliegen hat. Ich hab de facto garnichts in den Händen. Das ist ja jetzt einen Monat her.

Angaben zum Konsum werde ich keine machen, sollte es mich reiten und ich fahre persönlich auf´s Revier...

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#13
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

So Leute. Habe heute meine Werte aus der Blutprobe vom Anwalt bekommen:

aktives THC: 0,2ng/ml
Abbauprodukte: 10ng/ml

also recht gering. Laut Anwalt komme ich mit einem Monat Fahrverbot und ner Geldbuße davon...

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Was das Owi-Verfahren angeht hat er sicherlich recht.
Bußgeld 500€
Gebühren und Auslagen: 28,50€
Punkte: 4
Fahrverbot: 1 Monat
Kosten Blutentnahme und Analyse: ca. 200€
Sollte innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot gegen Dich verhängt worden sein, hast Du 4 Monate ab Rechtskraft der Entscheidung Zeit das Fahrverbot anzutreten.

Bleibt abzuwarten wie die FEB reagieren wird. Möglicherweise unternimmt sie nichts. Es kann aber auch sein, dass sie ein ärztliches Gutachten fordern wird.

Möglich ist auch, dass sie gar nichts von dem Vorfall erfährt, weil sie von der Polizei keine entsprechende Meldung erhalten hat. Dies könnte sich dann theoretisch mit Erreichen von 8 Punkten ändern, weil das KBA der FEB dann den Punktestand und die zugrunde liegenden Taten meldet.

Also solltest Du abstinent bleiben und Deine Fahrweise so gestalten, dass keine neuen Punkte hinzukommen. Dann werden diese 4 Punkte 2 Jahre nach Rechtskraft getilgt. Etwaige neue Punkte würden die Tilgung hemmen. Eine absolute Tilgungsfrist für diese 4 Punkte gibt es nicht. Sie könnten Dir also theoretisch dein Leben lang erhalten bleiben.

Im Falle eines ärztlichen Gutachtens müsstest Du den Gutachter davon überzeugen, dass es ein einmaliger Probierkonsum war. Dass Du also weder davor noch danach jemals konsumiert hattest, sondern wirklich nur dieses einzige Mal. Mit Deinen Werten sollte das möglich sein.




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-- Editiert am 27.11.2010 02:28

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#15
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer.

Fahrverbot hatte ich noch nie. Die letzten Punkte sind auch ewaig her, 2002 glaube ich...

Ich bleibe natürlich abstinent. Ich gehe mal davon aus, dass noch was kommen wird. Ärztliches Gutachten oder so. Wie du auch sagst, mit den Werten kann man auf Gelegenheits-Konsum plädieren. Ich bleibe dran. Das Fahrverbot ist unumgänglich, das Bußgeld auch. Das mit den Punkten kenne ich schon, dass die evtl. ewig bleiben und gehemmt werden. Meine Fahrweise ist auch so, dass ich keine Punkte bekomme. Ich fahre recht ruhig und bis auf "Mal 10 km/h zu schnell" oder "Parken ohne Schein" habe ich mir in den letzten Jahren nichts zu schulden kommen lassen.

Einen Heiligenschein habe ich deswegen aber nicht, klar.

Mal warten, was da noch kommt... Ich berichte weiterhin, sobald was passiert...

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Hallo Hendrik,

quote:
Wie du auch sagst, mit den Werten kann man auf Gelegenheits-Konsum plädieren.
Nein, das habe ich nicht gesagt. Dich erwartet ein Bußgeldbescheid aufgrund einer berauschten Fahrt infolge von Cannabiskonsum. Damit ist das mangelnde Trennungsvermögen erwiesen. Gelgentlicher Konsum ist aber nur dann mit der Fahrerlaubnis vereinbar wenn gleichzeitig Trennungsvermögen besteht. Bei gelegentlichem Konsum und mangelndem Trennungsvermögen (letzteres ist bei Dir erwiesen) muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Im Falle eines ärztlichen Gutachtens musst Du den begutachtenden Arzt also davon überzeugen, dass es ein einmaliger Probierkonsum, und eben kein gelegentlicher, also mindestens zweimaliger, Konsum war. Bei mindestens zweimaligen Konsum würde Dir die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine Neuerteilung wäre dann nur nach bestandener MPU oder nach Ablauf von 15 Jahren ohne MPU möglich.

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#17
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

Hmm, okay. Der Anwalt meint, die FSB würde keine Meldung erhalten wegen der niedrigen Werte. Aber ich erwarte hier erstmal "das Schlimmste" und verhalte mich entsprechend (Null Konsum und auch sonst vorsichtige Fahrweise wie immer, um keine weiteren Bußgelder oder gar Punkte zu riskieren).

Das blöde ist ja: Ich hab einen BTM-Eintrag von 2001. Jugendsünde (ohne das damit abwiegeln zu wollen). Allerdings OHNE jeglichen Bezug zum Straßenverkehr. War auch kein THC wie jetzt sondern andere BTM.

Übrigens, falls es wichtig ist. Alle anderen BTM´s waren bei dieser Blutprobe NEGATIV. Nur THC positiv...

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#18
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Na, Fantasie hat der Anwalt ja. In de meisten Bundesländern ist die Polizei angehalten berauschte Fahrten, egal welche Droge (auch Alkohol) der FEB zu melden. Aber nicht immer geschieht das auch. Bis auf weiteres wirst Du mit der Unsicherheit leben müssen nicht z wissen ob noch Post von der FEB kommen wird, oder nicht.

Sobald die, aus dieser berauschten Fahrt resultierenden Punkte gelöscht sind, kann nichts mehr kommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

Na ich sag mal, Berlin ist dahingehend recht "tolerant". Auch in Sachen Eigenbedarf den man mit sich herumträgt. Passt hier nicht her, ist auch nicht wichtig...

Natürlich ist das kein Freibrief für mich. Ich bleibe weiter sauber und rechne mit dem "Schlimmsten (hier: Meldung an die Führerschein-Behörde)". Alles andere ist dann eine positive Überaschung...

Was sagt eigentlich der THC-COOH Wert "10,0ng/ml" aus? Abbauprodukte, ja klar. Aber ist das besonders hoch oder niedrig???


-- Editiert am 28.11.2010 17:51

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#20
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Das ist eher niedrig und könnte mit einmaligem Konsum erklärt werden.

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#21
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Habe ich was falsch gelesen? Bei 0,2 ng/ml aktiv ist der Grenzwert von 1,0 ng/ml nicht erreicht, so dass auch keine OWi zu verfolgen ist. Oder stehe ich auf dem Schlauch???

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#22
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Hallo Tomcraft,

Du hast natürlich Recht. Mir ist hier wohl ein Kommafehler unterlaufen, begünstigt von Hendriks Anwalt, der ihm auch einen Bußgeldbescheid prognostizierte. Vielen Dank für die Richtigstellung.




Hallo Hendrik,

da dürfte nichts mehr nachkommen. Was ich oben geschrieben habe ziehe ich zurück. Mit 0,2 ng/ml liegt keine berauschte Fahrt vor. Somit ist auch nicht mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen. Auch mit einer Überprüfung Deiner Fahreignung ist unter diesen Umständen nicht zu rechnen.

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#23
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer, hallo Tomcraft,

habe Post vom Anwalt, bzw des Polizeipräsidenten Berlin. Wortlaut des Schreibens:

EINSTELLUNGSBESCHEID:

Tattag: 21.10.
Kennzeichen: B-XX123

Sehr geehrter Herr Hendrik256,

das gegen SIe eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren habe ich gem. §47 OWiG eingestellt.

MfG...


Scheinbar tatsächlich eingestellt... Oder seh ich was falsch???

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Nein, das siehst Du richtig, und war, wie Tomcraft ja auch richtig bemerkte, nicht anders zu erwarten.

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#25
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

Letzte Frage in diesem Thema:

Also ist auch nicht mit einem Nachtest zu rechnen? Also weil keine Prüfung der Fahreignung gemacht wird, ist mit weiterer Verfolgung nicht mehr zu rechnen, im Sinne von "kommen sie doch nochmal zum Piss-Test"???

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#26
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ich kann mir nicht vorstellen das da noch was kommt. Es ist aber möglich, dass die FEB eine Mitteilung der Polizei erhalten hat. Dann wäre das Bestandteil Deiner Führerscheinakte. Solltest Du dann in Zukunft bekifft am Steuer erwischt werden wäre der mindestens gelegentliche Konsum nachgewiesen und die Fahrerlaubnis zu entziehen. Daher solltest Du auch zukünftig auf (illegale) Drogen verzichten.

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#27
 Von 
Hendrik256
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 26x hilfreich)

Der Beitrag ist zwar schon älter aber...

Weis einer genau, ob das nun vermerkt wird oder nicht? Jetzt hat ein Bekannter einen Ähnlichen Fall wie ich...

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
skally
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

das wird vermerkt.

Ich hatte den Fall, dass ich einen Bußgeldbescheid bekommen habe, obwohl der Wert unter dem Grenzwert lag...mein Wert: 0,92 ng/ml. Grund für das Bußgeld waren Ausfallerscheinungen (Pupillenreaktionen).

Danach war ich bei der Führerscheinstelle und wollte da fragen was noch auf mich zukommt (Screening, Mpu, usw...) Die Frau dort sagte mir dann, das die bis 1,00 ng/ml gar nichts machen, sondern nur die Akte aufnehmen, für den Fall das sowas noch mal vorkommt und dann könnte es passieren, dass man dan eine MPU machen muss.

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