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Was tun nach Aussteuerung

Hallo Leute
Ich brauche dringend mal ein paar Ratschläge , mache mir große Sorgen um unsere Zukunft , schreibe mal den Verlauf , mein Mann wird nächsten Monat Ausgesteuert , Gutachten des MDK liegt vor und sagt Erhebliche gefärdung der EF liegt vor . Danach Reha durch die Krankenkasse , nach der Reha krank für letzte Tätigkeit entlassen , der Arzt schreibt noch für leichte bis mittelschwere Tätigkeit geeignet , keine lasten über 3 Kg ohne häufiges Bücken , Heben und tragen von Lasten , ohne einseitige Zwangshaltung , nicht im ausschließlichen Stehen oder Sitzen , nicht in Wechselschicht , nich verbunden mit erschütterung der Wirbelsäule ,nicht mit besonderen anforderungen an Konzentration , nicht mit überdurchschnittlicher Anforderung an lesen und schreiben und rechnen .
Nun zu den Erkrankungen
Mehrere Bandscheibenvorfälle der HWS und der LWS mit Spinalkanalstenosen Artrosen der Fußgelenke , Op Knie , Schulter , Depressionen , Hyperkenetische Störung des Sozialverhaltens , Soziale Phobien , ADHS . Nun haben wir nach raten des Kurarztes eine Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt , der ist bewilligt worden , aber noch keine angaben was da gemacht werden soll . Durch Anwalt füt Arbeitsrecht den Arbeitgeber um umbesetzung auf einen Leidensgerechten Arbeitsplatz gebeten , der Arbeitgeber rührt sich aber nicht , so nun einen Rentenantrag auf EU gestellt , der wurde basierend auf das Gutachten des Kurarztes abgelehnt , wir wissen nicht was wir tun sollen einspruch gegen den Rentenbescheid einlegen , zum Arbeitsamt gehen und Arbeitlosengeld 1 beantragen , oder wieder zur Arbeit erscheinen und sehen was der Chef macht . Wie lange müsste man Arbeiten um wieder Lohnvortzahlung zu bekommen ??? Kann der Chef meinen Mann einfach nach hause schicken weil er seinen letzten Job nicht ausüben kann und er nichts anderes für ihn hat .Danke im Vorraus für eure Hilfe Gruss Akita


von Akita232400 am 18.04.2009 13:02
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Was tun nach Aussteuerung
Zuerst würde ich einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Das hat zwar mit der EU-Rente eigentlich nichts zu tun. Die Praxis ist aber, dass diese die Bewilligung einer EU-Rente erleichtert.

Desweiteren erschwert das eine Kündigung erheblich, da das Integrationsamt zustimmen muss. Dies stimmt aber nur selten zu, sondern macht meist Druck auf den AG zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Der AG profitiert dann auch finanziell davon (Schwerbehindertenausgleichsabgabe).

Die Bewilligung von Mitteln für einen ggf. behindertengerechten Umbau des Arbeitsplatzes vom AA sind dann auch einfacher zu bekommen.

Im übrigen finde ich diese Konstellation eine der größten Lücken des deutschen Sozialsystems. Wenn Aussteuerung erfolgt aber Rente nicht bewilligt wird. Wurde denn die maximale Länge des Krankengeldbezuges erreicht ?



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"Chylla"


von Chylla am 18.04.2009 23:07
Status: Unsterblich (1221 Beiträge)
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>Was tun nach Aussteuerung
Hatte ich vergessen zu schreiben , eine Schwerbehinderung von 50 % liegt vor . Einen Antrag auf erhöhung der % ist auch schon gestellt . Volle länge des Krankengeldanspruches ist erreicht . Der Anwalt hat noch mal den Arbeitgeber angeschrieben , aber der reagiert überhaupt nicht . Wir werden wohl mal zum Arbeitsamt gehen , und Arbeitslosengeld 1 beantragen . Wir wissen nur nicht ob Arbeitslosengeld und Einspruch zum Rentenbescheid zusammenpassen ????
Gruss Akita


von Akita232400 am 19.04.2009 15:42
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Was tun nach Aussteuerung
@chylla


deine antwort ist nicht richtig. weder was den gdb in bezug auf erwerbsminderung betrifft noch dass es hier eine lücke im sozialsystem gibt.
unser rechtstaat ist nicht perfekt, unser sozialsystem sogar weniger.dennoch, es ist vorhanden und das ist mehr als in den meisten ländern dieser welt

@akita

nach aussteuerung bei weiterer arbeitsunfähigkeit muss er alg 1 nach sgb III; $125 beantragen. die vorgenhensweise wurde im forum häufig beschrieben, deshalb lest doch mal hier

http://www.123recht.net/Arbeitsunfähigkeit---Was-kommt-nach-Krankengeld-__f154587.html

http://www.123recht.net/Dringend-Hilfe-!!-Ausgesteuert-EU-Rente-abgelehnt-weiter-krank.-Was-tun-__f104805.html

sollten dann noch fragen sein, stell sie einfach

sunbee


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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"


von Sunbee 1 am 19.04.2009 17:06
Status: Tao (11592 Beiträge)
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>Was tun nach Aussteuerung
Mir raucht der Kopf , habe viel gelesen und nichts verstanden , weiß nicht mehr was wir nun machen sollen , Arbeitlosengeld 1 beantragen und dem Arbeitsmarkt zur verfügung stellen oder weiter AU schreiben lassen , Einspruch Rentenverfahren zurücknehmen . Arbeitlosengeld 2 werden wir nicht bekommen . Wenn wir nun überleben wollen müssen wir unser Haus verkaufen , die Autos abgeben , Kinder und Pflegebedürftige Mutter auf die Straße setzen . Ich glaube unser größter Fehler war die Rente zu früh beantragt zu haben . Wenn ich das richtig verstanden habe greift die Natlosregelung nicht , weil die EU Rente abgelehnt wurde , egal ob Wiederspruchsferfahren läuft oder nicht .Fakt ist aber auch , das er nicht auf seinen ungekündigten Arbeitsplatz zurück kann , weil der Arzt der LVA ihn als Arbeitsunfähig für letzte Tätigkeit entlassen hat , und dringend eine Arbeitsplatz umbesetzung anräht , der Arbeitgeber sich aber nicht äussert . Ich weiß zur Zeit echt nicht mehr weiter , der Anwalt für Arbeitsrecht den wir haben ist auch nicht hilfreich noch milde ausgedrückt . Ob wir uns noch mal einen Anwalt für Sozialrecht suchen um nicht noch mehr Fehler zu machen ??? Gruss Akita


von Akita232400 am 19.04.2009 20:09
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Was tun nach Aussteuerung
nicht noch einem Anwalt Geld in den Rachen werfen für's nix tun! Ihr seht ja was bislang rausgekommen ist!!!

Das Arbeitsverhältnis scheint ja noch fortzubestehen...aber welcher Arbeitgeber stellt jmd. nach 1 1/2 Jahren wieder ein......(seht auch mal diese Sichweise.....)

Du hast geschrieben euer Antrag wurde genehmigt?! Fragt bei der Stelle doch einfach mal nach, was für Leistungen daraus resultieren?!Umschulung? Übergangsgeld?


von Jogibear. am 20.04.2009 09:07
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>Was tun nach Aussteuerung
@jogibear

generelle verunglimpfung von anwälten ist nicht nur unfair sondern auch nicht hilfreich.

dass das arbeitsverhältnis fortbesteht hat keinen einfluss auf alg1 nach §125

die aussage betreffs der wiedereinstellung ist ja unerheblich. es kann keine widereinstellung erfolgen, d a der arbeitnehmer noch beschäftigt ist. eine weiterbeschäftigung wenn er genesen wäre, wäre unumgänglich für den ag.

@kita

lies die beiträge betreffs alg1 nach §125 einfach mal in ruhe. wir können hier nicht sagen, mach es so oder so. wir können nur schreiben, wie es gesetzlich aussieht, welche möglichkeiten unser sozialsystem bereit hält. das es nicht einfach ist, ist klar.

der arbeitgeber muss derzeit auch nicht handeln, lasst den doch mal draussen aus euren überlegungen.

vielleicht ist eine erstberatung durch einen FACHanwalt sozialrecht ein möglicher weg. hierhttp://www.axelkrueger.info/ findest du ein adressverzeichnis.

sunbee



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von Sunbee 1 am 20.04.2009 09:19
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>Was tun nach Aussteuerung
Ich habe heute mit einem Anwalt für Arbeitsrecht Tel. ( der ist über die DAS Rechtsauskunft kostenfrei ) der hat mir geraten Rente einspruch einlegen mit Ärztlichen Gutachten , Arbeitslos melden und um Alg 1 zu bekommen dem Arbeitamrkt voll zur ferfügung zu stellen . Dann habe ich mit dem Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung Tel. . Die haben ja geschrieben das Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt ist und die Agentur für Arbeit darüber informiert wurde . So der sagte das wir noch eine Einladung zu beratungsgesprächen was man den machen könnte bekommen , aber das könnte noch dauern .Dann habe ich mit der Agentur für Arbeit Tel. die sagte mir das nach Aussteuerung und weiterer Krankheit das ALG 1 greift , sprich Natlosregelung , sie aber nicht genau wisse , wie es nach ablehnung des Rentenantrags aussieht , sie fragt konkret bei der Leistungsabteilung nach und sagt dann bescheid . Meine Nerven liegen blank , Gruss Akita


von Akita232400 am 20.04.2009 11:02
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Was tun nach Aussteuerung
@kita

alle mündlichen aussagen der agentur für arbeit kannst du getrost als nicht getätigt sehen

wenn du hier auch nur einige beiträge liest, wird eins IMMER wieder gesagt: alles schriftlich/ nachweisbar beantragen, anfragen etc.
fakt ist, dass viele sb in den behörden es einfach nicht besser wissen: ein abgelehnter rentenantrag ist KEIN grund für die ablehnung von alg1 nach §125.

sunbee

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von Sunbee 1 am 20.04.2009 12:04
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>Was tun nach Aussteuerung

Hallo Sunbee1 du schreibst
ein abgelehnter rentenantrag ist KEIN grund für die ablehnung von alg1 nach §125. Nach dem was ich so gelesen habe sehen das die Agenturen für Arbeit aber anders !!! Ich bin total verunsichert . Austeuerung ist am 16.05.09 sollen wir den Antrag beim Arbeitsamt nun schon stellen ? Oder Warten was bei dem Gespräch der bewilligten Teilhabe zum Arbeitsleben raus kommt .Wenn die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld 1 nach §125 ablehnt , kann ich mich dann dem Arbeitsmarkt zu verfügung stellen und die müssen zahlen ??? oder schade ich mir dann im hinsicht auf den einspruch der Rente ?


von Akita232400 am 20.04.2009 12:52
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Was tun nach Aussteuerung
@akita

mein rentenantrag war abgelehnt und über den bezug von alg1 nach sgb III, §125 hinaus im widerspruchverfahren. volle bewilligungszeit alg1 bezogen.

hier sind laien, deshalb wirst du hier nicht die antwort bekommen: tu dies oder jenes. wir können nur tipps geben.

zu deinen fragen:

sobald man mitteilung über das exakte datum der aussteuerung hat, MUSS man sich bei der afa arbeitsLOS melden.

ja du kannst dich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen, wenn du meinst, dass du gesund bist...man könnte sich aber auch wehren gegen diese entscheidung: widerspruch, einstweilige anordung zur aufschiebenden wirkung und dann ggfalls klagen.
ich sag es hier noch einmal:
bei der meldung dass man ausgesteuert wird, gibt man an, dass man THEORETISCH dem arbeitsmarkt zur verfügung steht, zur zeit aber arbeitsunfähig erkrankt ist. der sb wird dann informieren, dass der ärztl. dienst der afa den antragsteller beurteilen muss. dazu gibt es dann formulare zur schweigepflichtsentbindung. damit befragt der äd die behandelnden ärzte. der äd trifft dann eine entscheidung (in der regel nach aktenlage)
entweder es wird beurteilt, dass der antragsteller nicht mehr leistungsfähig wird, dann käme die aufforderung den rentenantrag zu stellen. der ist gestellt
oder der äd sagt, man sei leistuzngsfähig. dagegen widerspruch und einstweilige anordnung der aufschiebenden wirkung.


ja, natürlich hat das einfluss auf den antrag wegen erwerbsminderung, wenn du vollschichtig arbeitest. liegt doch in der natur der sache: eine erwerbsminderung beantragt der, der auf dauer arbeitsunfähig erkrankt ist. wobei dauer mittlerweile auch nicht mehr lebenslang sondern befristet gemeint ist auf ca 1-3 jahre.

ein anwalt für arbeitsrecht ist NICHT der adäquate anwalt, ich schrieb FACHanwalt f. sozialrecht.

mir ist nämlich klar, wieso hier ein rentenantrag gestellt wurde, wenn teilhabe am arbeitsleben bewilligt ist und vor allem möglich???


sunbee

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von Sunbee 1 am 20.04.2009 13:16
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