>Was tun nach Aussteuerung
@akita
mein rentenantrag war abgelehnt und über den bezug von alg1 nach sgb III, §125 hinaus im widerspruchverfahren. volle bewilligungszeit alg1 bezogen.
hier sind laien, deshalb wirst du hier nicht die antwort bekommen: tu dies oder jenes. wir können nur tipps geben.
zu deinen fragen:
sobald man mitteilung über das exakte datum der aussteuerung hat, MUSS man sich bei der afa arbeitsLOS melden.
ja du kannst dich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen, wenn du meinst, dass du gesund bist...man könnte sich aber auch wehren gegen diese entscheidung: widerspruch, einstweilige anordung zur aufschiebenden wirkung und dann ggfalls klagen.
ich sag es hier noch einmal:
bei der meldung dass man ausgesteuert wird, gibt man an, dass man THEORETISCH dem arbeitsmarkt zur verfügung steht, zur zeit aber arbeitsunfähig erkrankt ist. der sb wird dann informieren, dass der ärztl. dienst der afa den antragsteller beurteilen muss. dazu gibt es dann formulare zur schweigepflichtsentbindung. damit befragt der äd die behandelnden ärzte. der äd trifft dann eine entscheidung (in der regel nach aktenlage)
entweder es wird beurteilt, dass der antragsteller nicht mehr leistungsfähig wird, dann käme die aufforderung den rentenantrag zu stellen. der ist gestellt
oder der äd sagt, man sei leistuzngsfähig. dagegen widerspruch und einstweilige anordnung der aufschiebenden wirkung.
ja, natürlich hat das einfluss auf den antrag wegen erwerbsminderung, wenn du vollschichtig arbeitest. liegt doch in der natur der sache: eine erwerbsminderung beantragt der, der auf dauer arbeitsunfähig erkrankt ist. wobei dauer mittlerweile auch nicht mehr lebenslang sondern befristet gemeint ist auf ca 1-3 jahre.
ein anwalt für arbeitsrecht ist NICHT der adäquate anwalt, ich schrieb FACHanwalt f. sozialrecht.
mir ist nämlich klar, wieso hier ein rentenantrag gestellt wurde, wenn teilhabe am arbeitsleben bewilligt ist und vor allem möglich???
sunbee
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von Sunbee 1 am 20.04.2009 13:16
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