Was tun gegen Klagen in den USA?

Mehr zum Thema: Internationales Recht, USA, Punitive, damages, Schadenersatz
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Zunehmend werden deutsche Unternehmen in den USA verklagt, obwohl auch ein Prozess in Deutschland möglich wäre. Die Kläger versprechen sich von einem solchen Vorgehen vor allem das Erstreiten eines erheblich höheren Schadenersatzbetrages als in Deutschland. Dies liegt daran, dass das US-amerikanische Recht im Gegensatz zum deutschen Recht den Strafschadenersatz (sog. punitive damages) kennt. Ein Rechtsstreit in den USA ist für den Beklagten darüber hinaus auch deshalb von großem Nachteil, weil das amerikanische Recht grundsätzlich keine Kostenerstattung der unterlegenen Partei kennt. Somit bleibt der Beklagte selbst bei einem gewonnen Prozess auf seinen Kosten sitzen.

Betroffene Unternehmen sollten möglichst umgehend einen US-amerikanischen Anwalt einschalten. Es sollte dann versucht werden, eine Abweisung der Klage als unzulässig zu erreichen. Hier kann in manchen Fällen vorgetragen werden, dass der Rechtsstreit besser durch ein deutsches Gericht entschieden werden kann, weil hier ein besserer Zugang zu Beweismitteln besteht.

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