Was tun gegen Abofallen?

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Abonnement, Abofalle, Inkassoschreiben, Verbraucherschutz, Internet
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Zu kostenpflichtigen Abonnements von dubiosen Anbietern

Im Internet finden sich zahlreiche Webseiten, die von dubiosen Anbietern nur dafür konstruiert wurden, unbedarften Internetnutzern kostenpflichtige Abonnements "anzudrehen".

Durch eine irreführende Gestaltung der Internetseite (z.B. durch vorgebliche Gratis-Downloads) wird der Nutzer überredet, eine Anmeldung zu einem scheinbar kostenlosen Zugang auszufüllen. Später stellt sich die "Anmeldung" als Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Abonnement-Vertrags heraus.

Sie haben ein Inkassoschreiben erhalten, in dem Ihnen ein kostenpflichtiges Abonnement in Rechnung gestellt wird? Sie haben aber nie ein Abonnement bestellt? Hier erfahren Sie, was Sie als Betroffener tun können

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Nehmen Sie keine Zahlung vor und unterzeichnen Sie auch keine Einzugsermächtigungen oder Ratenzahlungsangebote. Beides wird häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt.

Bewährt hat sich ein Erwiderungsschreiben, in dem die grundsätzliche Unwirksamkeit solcher Abonnementverträge hervorgehoben wird. Hilfsweise sollte die vorgebliche Bestellung widerrufen und angefochten werden.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten Sie sich rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Verbraucherschutz oder IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt einholen.

Leserkommentare
von guest-12306.03.2014 00:16:33 am 18.11.2011 15:11:26# 1
Nachdem ich vor einigen Jahren auch in eine Abofalle geraten bin, habe ich dem Abzocker bei Eingang der Rechnung sofort per Einschreiben mit Rückschein geschrieben, dass ich mich nicht daran erinnern kann, dass wir einen rechtsgültigen Vertrag hätten und dass sie mich in Ruhe lassen sollen. Es kamen Mahnungen, die ich ignoriert habe und zuletzt eine schriftliche Mahnung des seinerzeit noch agierenden Rechtsanwaltes Olaf Tank (das ich auch einfach ignorierte). Das zog sich aber schon einige Monat hin. Man muss eben die Sache nur „aussitzen" und darf sich mit denen gar nicht auf einen Schriftwechsel einlassen. Das ist nämlich so, wie wenn man im Zoo vor dem Affenkäfig steht versuchen würde, mit den Affen vernünftig zu reden. Der Erfolg ist der gleiche. Der Unterschied liegt nur darin, dass, solange man sich mit denen abgibt, die Morgenluft wittern und immer weiter machen (ein klitzekleiner Fehler dabei könnte fatale Folgen haben, die man von vornherein vermeiden kann, wenn man sich mit denen gar nicht abgibt).
    
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