Was tun bei Überschuldung?

Mehr zum Thema: Insolvenzrecht, Überschuldung, Schuldnerberatung, Anwalt, Gläubigervergleich, Raus aus den Schulden
4,3 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
23

Die anwaltliche Schuldnerberatung im Praxis-Check - am Beispiel der TV-Sendung "Raus aus den Schulden"

"Das erinnert mich an Peter Zwegat und seine Sendung bei RTL "Raus aus den Schulden" – kennen Sie den?"

So oder so ähnlich höre ich es in letzter Zeit häufiger von Überschuldeten, die ich über Wege aus den Schulden durch eine außergerichtliche Einigung (Gläubigervergleich – zur Vermeidung eines Privatinsolvenzverfahrens) informiere. Wie ich bereits hier berichtet habe, hat sich der Weg eines Gläubigervergleichs zur Vermeidung eines langwierigen, für Gläubiger meist uneinbringlichen Insolvenzverfahrens herumgesprochen und diese Fälle der außergerichtlichen Schuldenregulierung nehmen in meiner Beratungspraxis in letzter Zeit zu.

Oliver Gothe-Syren
Partner
seit 2005
Rechtsanwalt
Eulenstraße 26
22765 Hamburg
Tel: 040-348 378 88
Web: https://insolvenz-news.de/insolvenzanwalt-insolvenzverwalter-hamburg/
E-Mail:
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Medienrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht

Ich habe mir jetzt eine Sendung angesehen, um mir selbst ein Bild zu machen und bin positiv überrascht worden, wie intensiv sich Peter Zwegat der Fälle mit dem Ziel der Entschuldung annimmt. Und tatsächlich werden gegenüber den Gläubigern nicht aussichtslose halbherzige Vorschläge unterbreitet, sondern konstruktive, überzeugende Wege gesucht. Auch wenn ich glaube, dass die mediale Präsenz zum einen das Engagement beflügelt, ist es tatsächlich das angewandte Rezept von Peter Zwegat, das wirkt: dass er nicht standardisiert die Lösungen vorgibt, sondern sie anhand des einzelnen Falles unter Einbeziehung der Überschuldeten und Angehöriger (deren Unterstützung sehr zielführend sein können) sucht. Nach dem, was ich teilweise von Betroffenen aus ihren Erfahrungen mit Schuldnerberatungsstellen höre, ist das eher die Ausnahme.

Keine vollumfängliche rechtliche Prüfung der Quotenregelung, Titulierung, Verjährung etc

Es gibt jedoch einen Aspekt, der mir (zumindest bei der Sendung, die ich gesehen habe) gefehlt hat: Er hat nicht die für Gläubiger schwerwiegenden Nachteile eines Insolvenzverfahrens bei der Verhandlung zur Regulierung der Schulden aufgezeigt. Nach meiner Erfahrung ist es gerade die in der Praxis kaum vorhandene Quotenaussicht für Gläubiger in dem üblen Insolvenzsystem, die für Gläubiger überzeugend sein kann, einen außergerichtlichen Weg zu gehen. Insolvenzverfahren bedeutet bei den verbreitet lächerlichen Quotenaussichten nämlich für die Gläubiger die Lehre "Außer Spesen nichts gewesen": Keiner oder einer kaum nennenswerten Quote nach Jahren steht das bürokratische Unterfangen der Forderungsanmeldung usw. gegenüber. Selbst wenn etwas vom Schuldner "zu holen ist", wird der größte Anteil vorab häufig über die Vergütung des Insolvenzverwalters abgezogen und Gläubiger haben das Nachsehen; so weit meine Erfahrungen (auch bei der Vertretung von Gläubigern).

Ein anderer Punkt, der mir aufgefallen ist, scheint offenbar der Tatsache geschuldet zu sein, dass Peter Zwegat kein Anwalt ist: Er hat die Berechtigung/Titulierung, Verjährung der geltend gemachten Forderungen (zumindest in der Sendung nicht erkennbar) nicht geprüft bzw. von einem Anwalt prüfen lassen. So sind offenbar die für die Sendung "Raus aus den Schulden" ausgewählten Fälle nicht gelagert – anders in meiner Praxis der Schuldenregulierung, in denen oft beide Ebenen relevant sind: die Berechtigung der Forderung und die (oft zweifelhafte) Werthaltigkeit der Forderung. Nun, ich gebe zu, die Frage der rechtlichen Einwendungen gegen eine Forderung sind oft nicht so spannend – zumindest nicht für den Fernseh-Zuschauer.

LEGITAS GOTHE-SYREN - RA Oliver Gothe
Wirtschaftsrecht/Insolvenzrecht

www.insolvenz-news.de

Kontaktanfragen:
https://insolvenz-news.de/kontakt/

Tel.: 040-348 378-88

Das könnte Sie auch interessieren
Insolvenzrecht Insolvenz vermeiden: der Gläubigervergleich