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Was tun bei Schimmelbefall? - 1/5
stu vom 02.03.2001   |   292527 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Mietrecht, Pachtrecht

Was tun bei Schimmelbefall?

Worum es geht

Schimmel in der Wohnung ist oft die Ursache für einen unerbittlichen Streit zwischen Mieter und Vermieter, der nicht selten vor Gericht endet. Streitfrage ist dabei, wer den Schaden "verursacht" hat und deswegen für die Beseitigungskosten aufkommen muss. Mieter berufen sich auf Mängel am Haus, wie z. B. eine schadhafte Fassade oder ein kaputtes Dach. Gerade bei Altbauten ist das auch häufig der Fall. Es kann sich allerdings genauso gut um falsches Lüft- und Heizverhalten des Mieters handeln, was Vermieter gerne und oft behaupten. Die Wahrheit lässt sich in der Regel nur durch ein Gutachten beweisen. Ob es sich lohnt, dem vorliegenden Gutachten ein Gegengutachten entgegenzustellen, will wohl überlegt sein. Wird die Entscheidung der Schuldfrage einem Gericht überlassen, hat der Verlierer wie üblich die gesamten Kosten zu tragen. Das bedeutet, neben der Schimmelbeseitigung fallen auch noch Kosten für den Prozess und die Gutachten an.
Allerdings ist die Entscheidung durch einen Richter oft unumgänglich.

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