Guten Abend,
mir (24, Informatik-Student aus NRW) wurde letzte Woche Mittwoch (18.01.2017) das Girokonto gepfändet. Aufgrund von einer Urheberrechtsverletzung im Oktober 2014 erhielt ich die erste Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer, welche ich aufgrund mangelnden juristischem Wissen ignorierte. Ich bin mir nicht einmal mehr sicher wie viele Abmahnungen ich bekommen habe. Die Forderung der Rechtsanwälte belaufen sich mittlerweile bei 3076,- Euro. Im Juni 2015 habe ich eine Eidesstattliche Erklärung bei einer örtlichen Obergerichtsvollzieherin abgegeben, da ich als Student nicht in der Lage bin diese Schulden zu begleichen. Am kommenden 31. Januar wird die oben erwähnte Obergerichtsvollzieherin den Vollstreckungsauftrag durchführen. Ich lebe noch bei meinen Eltern und besitze keinen Gegenstand der auch nur annähernd soviel Wert ist. Einen Anwalt kann ich mir auch nicht leisten.
Die Frage die ich nun hätte:
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen und welche Rechte habe ich in solch einer Situation?
Mit freundlichen Grüßen
-- Editier von WillyWilson am 23.01.2017 23:19
Was tun, wenn man nicht bezahlen kann?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da hier offenbar ein Titel vorliegt, hast du im Grunde keine Möglichkeiten mehr.
Im Grunde bleibt nur das Bezahlen.
P Konto einrichten und zwar sofort! Dann bleibt Ihnen zumindest etwas Geld.
Die Anwälte kontaktieren, das scheint eine nornale Kanzlei zu sein und keine Abmahnfirma, und dann mit denen eine Ratenzahlung aushandeln, oder aber - wenn es der Sparstrumpf zulässt - wie mepeisen schon schrieb, alles sofort bezahlen.
-- Editiert von AltesHaus am 24.01.2017 10:37
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
was genau ist denn mit einem P Konto gemeint?
Die Kanzlei arbeitet für eine Abmahnfirma - Seven Media Systems. Ich bin wohl nicht der einzige den es getroffen hat und die scheinen recht bekannt zu sein. Jedenfalls geht es hier aber darum, dass ich diese Summe nicht bezahlen kann.
Stimmt es, dass Schulden nach 3 Jahren verjähren? Das kann ich mir zwar selber nicht vorstellen, aber habe das jetzt schon ein paar mal gehört und gelesen. Nur ist die Frage ob das bei mir (Privatperson) zutrifft.
Zitatwas genau ist denn mit einem P Konto gemeint? :
P Konto = Pfändungsschutzkonto
Zitat:Die Kanzlei arbeitet für eine Abmahnfirma - Seven Media Systems. Ich bin wohl nicht der einzige den es getroffen hat und die scheinen recht bekannt zu sein. Jedenfalls geht es hier aber darum, dass ich diese Summe nicht bezahlen kann.
Lt Internet ist diese Kanzlei eine ganz normale Anwaltskanzlei und keine Abmahnkanzlei. Wenn Sie diese Summe nicht bezahlen können, dann schreiben Sie dort anrufen oder denen schreiben und Ratenzahlung vorschlagen in angemessener Höhe.
Zitat:
Stimmt es, dass Schulden nach 3 Jahren verjähren? Das kann ich mir zwar selber nicht vorstellen, aber habe das jetzt schon ein paar mal gehört und gelesen. Nur ist die Frage ob das bei mir (Privatperson) zutrifft.
Da fehlt eine 0 hinter der 3, damit hätten wir dann 30 Jahre und dann passt es. Die Forderung ist bereits tituliert, der Titel ist 30 Jahre vollstreckbar. Die Forderung selber wäre nach 3 Jahren wahrscheinlich verjährt, wenn sie nicht vorher - wie hier geschehen - tituliert wurde.
-- Editiert von AltesHaus am 24.01.2017 14:37
Zitat:was genau ist denn mit einem P Konto gemeint?
Kurzform für Pfändungsschutzkonto.
Das ist eine gesetzlich vorgeschriebenes Option für dein normales Konto. Damit bleibt automatisch trotz Pfändung immer der pfändungsfreie Betrag zur freien Verfügung. Frei bedeutet in dem Fall: Für Miete, Lebenskosten usw. Das P-Konto beantragst du direkt bei deiner Bank.
Sind rund 1070€ pro Monat. Nicht verbrauchtes Geld am Monatsende entweder abheben oder drauf lassen, damit es gepfändet wird.
Zitat:Die Kanzlei arbeitet für eine Abmahnfirma - Seven Media Systems. Ich bin wohl nicht der einzige den es getroffen hat und die scheinen recht bekannt zu sein. Jedenfalls geht es hier aber darum, dass ich diese Summe nicht bezahlen kann.
Die Erkenntnisse, woher das kommt, ist relativ egal. Die haben einen Titel, damals hat man also wohl zu viel Post nicht geöffnet. Alleine der Betrag ist absurd hoch, denn für Abmahnungen gegen Privatpersonen ist das gesetzlich gedeckt, da kommen niemals 3000€ zusammen.
Aber dagegen kann man nicht wirklich viel tun, wenn man damals gepennt hatte.
Zitat:Stimmt es, dass Schulden nach 3 Jahren verjähren?
Wenn nichts dagegen spricht, ja.
Aber hier gibt es einen Titel, da Gerichtspost ignoriert wurde. Und dieser verjährt erst nach 30 Jahren (frühestens).
Die Schulden verschwinden nicht. Bei 3000€ ist auch die Privatinsolvenz nicht wirklich sinnvoll denke ich. Ich würde das mal so hinnehmen. P-Konto beantragen und abwarten, bis man Geld im Sparstrumpf hat oder mit besserem Verdienst das bezahlen kann.
Die Zinsen sind, soweit sie nicht separat tituliert werden, nach 3 Jahren verjährt. Und je länger kein Geld an den Gläubiger fliest, desto eher wird nach ein paar Jahren ein vergleich zu einer niedrigeren Summe möglich sein. Das sind nun so allgemeine Erfahrungen.
-- Editiert von mepeisen am 24.01.2017 14:42
-- Editiert von mepeisen am 24.01.2017 14:42
Alleine dass ich jetzt mehr Infos habe beruhigt mich schon ein wenig, danke allen für die schnelle Hilfe. Ich habe den Pfändungsschutz nun in Anspruch genommen und werde der Kanzlei mal einen Vergleich vorschlagen. Zumindest weiß ich jetzt auch, dass ich nie wieder Abmahnungen ignorieren sollte.
Grüße
-- Editiert von WillyWilson am 24.01.2017 14:53
Abmahnungen, sofern unsinnig, kann man durchaus auch mal ignorieren. Aber man sollte nie Gerichtspost ignorieren.
Und jetzt?
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