Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Strafrecht - Straftaten » 

Was sind die Folgen von Scheingeschäften in der Krise?

Von Rechtsanwalt M.B.A. Fachanwalt Hermann Kulzer
27.12.2010 | Ratgeber - Strafrecht - Straftaten | 939 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Scheingeschäft

1. Zivilrechtliche Betrachtung

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Hermann Kulzer
Dresden

Fachanwalt Insolvenzrecht, Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediation, Maklerrecht
 Pers. Direktanfrage 

Hat ein Schuldner einem Dritten zum Schein Vermögensgegenstände übertragen, um diese dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen, so kann sich dieser auf die Nichtigkeit (wirkt gegenüber Jedermann) der Übertragung berufen, das heißt, es gilt das tatsächlich Gewollte, nämlich der Verbleib der Eigentums beim Schuldner. Die Vorschriften des gutgläubigen Erwerbs des Eigentums vom Nichtberechtigten (§§ 892 f, 932 ff. BGB)gelten jedoch.

2. Strafrechtliche Betrachtung

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht, § 283 StGB.



Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?