Was passiert nach Krankengeld?

6. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Stilton
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Was passiert nach Krankengeld?

Ich bekomme seit fast 1, 5 Jahren Krankengeld, da ich nicht arbeiten kann. Was passiert eigentlich danach, wenn die Kasse nicht mehr zahlt? Gekündigt wird mir wohl nicht werden, da immer noch Aussicht besteht, dass ich wieder gesund werde.
Wovon lebt man dann?
Da ich verheiratet bin und meine Frau gut verdient, werde ich keine Sozialhilfe bekommen und auch nicht wollen.
Wie geht es allgemein dann weiter?
Kann man mich zwingen zu einer Umschulung, obwohl ich weiter in meinem Beruf arbeiten will?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

du wirst eine Anhörung kriegen,da steht das du dich arbeislos melden mußt und HArzt IV beantragen kannst

18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
athene30
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,

wenn die 1,5 Jahre KG bekommen hast ist die Höchstkrankengelddauer erschöft und du wird ausgesteuert.

Das bedeutet für dich,

aus rein sozialversicherungsrechtlichen seite wirst du abgemeldet von deinem arbeitgeber,

und du must dich beim arbeitsamt melden.

wenn du vorher gearbeitet hast, hast du anrecht auf arbeitslosengeld I.

gruß elke

40x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anne53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 23x hilfreich)

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur derjenige, der auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Wenn du krank bist, kannst du ja nicht vermittelt werden.
Mein Rat, Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, damit du nicht bei AlgII landest. Antrag bei zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Rente wird eh erst füx max. 2 Jahre gewährt.

22x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Die Antwort von Jogibear ist wiedereinmal falsch. Ein Anhörung findet in der Regel nur dann statt, wenn eine Behörde vor hat, jemanden eine Leistung wegzustreichen. In diesem Fall wird jedoch nur die Höchstbezugsdauer vom Krankengeld erschöpft sein. Dies ist keine Wegstreichung.

Sie sollten ein halbes Jahr vor Beendigung des Krankengeldes einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen. Sollte bisdahin die Bearbeitungsdauer nicht beendet sein (was ich eher nicht glaube) so müssen Sie sich gleich bei der Agentur für Arbeit arbeitlos melden. Diese zahlt dann in der Regel bis zur Beendigung des Renteverfahrens erst einmal weiter.

Die Aussage von Anne53 kann stimmen, muss aber nicht. Der Gesetzgeber sagt, dass die Rentenversicherung die befristet gewähren soll, es sei den es ist medizinisch unwahrscheinlich, dass eine Besserung eintreten kann. Die Befristung kann insgesamt nur dreimal und maximal bis zu 9 Jahren stattfinden.

Bevor Sie jedoch einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen, sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Auch wenn Sie kein Gehalt mehr bekommen, könnte unter Umständen das Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich weiterbestehen. Im Tarivertrag oder Arbeitsvertrag stehen die Regelungen drin, welche Sie als Arbeitnehmer haben, wenn Sie einen Rentenantrag stellen. So kann z. B. drinstehen, dass das Beschäftigungsverhältnis automatisch endet, wenn man einen Rentenantrag stellt oder dass man sich innerhalb einer bestimmten Frist beim Arbeitgeber melden muss, wenn man nur eine Teilrente erhält etc.

Was drinsteht, ist unterschiedlich, da jeder Vertrag individuell ist.

13x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@stilton
was du hier liest ist teilweise vollkommener mumpitz
es läuft so:
die gkv schickt dir eine ankündigung, dass dein kg ausläuft. du gehst damit zur arbeitsagentur.
dort bekommst du laut sgb ( schlagmichtotwelches) nahtlos alg1( §125) auch wenn du zur zeit nicht arbeitsfähig bist und im ungekündigten arbeitsverhältnis stehst.
du wirst von der arbeitsagentur aufgefordert, schweigepflichtsentbindungen zu unterschreiben. deine ärzte müssen dann dem ärztlichen dienst der aa auskunft geben. die aa entscheidet dann, ob du vorraussichtlich innerhalb der nächsten 6 monate wieder arbeitsfähig wirst. ist man der meinung nein, dann wirst du aufgefordert einen antrag auf erwerbsminderungsrente zu stellen. dieser antrag wird zu 99% abgelehnt vom rentenversicherer. dann kommt eine schiedskommission ins spiel( die aus mitgliedern des ärztlichen dienstes der aa und dem rentenversicherer besteht) dort wird dann entschieden, ob du doch rente bekommst oder eben weiter( je nach anspruchsdauer) alg1.
sollte nun der ärztliche dienst der meinung sein, dass du innerhalb 6 monaten wieder arbeitsfähig wirst, passiert nix, du erhältst einfach weiter alg1. aber der dienst der aa ist sehr selten der ansicht, denn natürlich wolllen sie nicht zahlen, da du ja nicht zur verfügung stehst...
bevor du aber eine rente( wie auch immer) genehmigt bekommen würdest, würde der rentenversicherer dir eine reha andrehen. in der rehazeit erhältst du übergangsgeld.

sobald du also weißt, wann du ausgesteuert wirst, mußt du zur arbeitsagentur. du solltest dich auch jetzt schon mal beim rententräger erkundigen, ob all deine versicherungszeiten gelistet sind
zu deiner frage, ob man dich zwingen kann umzuschulen: ja. aber nur wenn du eben arbeitsfähig bist. hierüber entscheidet der gutachter des rentenversicherers( auch wenn der ärztliche dienst der aa gern mal selbst gutachter beauftragt, so wird dies von der rentenversicherung nicht anerkannt) es geht dabei darum, werr die umschulung zu finanzieren hat....

du kannst dir sehr einfach selbst ausrechnen, wann du ausgesteuert wirst: 78 kg ABER achtung; zeiten in denen du in einer reha warst und effektiv übergangsgeld und nicht kg erhalten hast, zählt zur kg bezugszeit.

sunbee

30x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Enthusiastic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Meine Schwester ist in einer ähnlichen Situation, bezieht noch Krankengeld und Hartz 4. Allerdings wurde Ihr gestern mitgeteilt, dass das Krankengeld kommenden Monat ausläuft.

Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Ihre Krankheit hohe Heilungschancen verspricht, allerdings nimmt sie an einer Studie teil, da es sich um ein äußerst seltenes Krankheitsbild handelt (Knorpel- und Knochenerkrankung bei Gelenken).

Von der Krankenkasse wurde Ihr jetzt die Möglichkeit offeriert, einen Behinderungsgrad anerkennen zu lassen. Was ist dabei zu beachten, welche Folgen bringt das mit sich?

Was kann man Ihr empfehlen zu tun?

-----------------
"Es genügt nicht, keine Meinung zu haben. Man muß auch unfähig sein, diese auszudrücken."

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@enthisastic

wäre besser gewesen, einen neuen thread aufzumachen.
nach der aussteuerung steht jemandem, der gearbeitet hat bevor er kg bezog alg1 zu nach sgb III, §125.
das muss beantragt werden, sobald kenntnis vom zeitpunkt der aussteuerung besteht.

den gdb beantragt man beim versorgungsamt, formlos, die schicken die formulare zu.
alle erkrankungen, nicht nur die aktuellen, angeben. so ein antrag kann ca 6 monate dauern, wird aber rückwirkend beschieden.
folegen sind nur positiv: zum beispiel, wenn ein gdb ab 50 anerkannt wird, bekommt sie einen ausweis und gilt als schwerbehindert. bei arbeit z.b. besteht erhöhter kündigungschutz, mehr ulaub etc. ab gdb 30 gibt es die möglichkeit sich gleichstellen zu lassen.wenn ein merkzeichen zuerkannt würde, gibt es im strassenverkehr kfz steuer ermäßigung oder eine wertmarke für den öpnv.
merkzeichen gibt es einige: 'G' für gehbehinderung, 'aG' außergewöhnliche gehbehinderung, 'B' begleitung erforderlich, 'RF' rundfunkgebührenbefreiung usw.
außerdem kann man in viele veranstaltungen vergünstigt rein.
je nach individuellem fall gibt es die möglichkeit von eingliederungshilfen nach sgb IX und sgb XII, außerdem, falls regelmäißg etwas aufgrund der behinderung benötigt wird, das persönliche budget.



sunbee

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Enthusiastic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Ist es aber nicht sehr viel schwerer, mit einem anerkannten GdB einen Arbeitsplatz oder dergleichen zu bekommen? Lässt sich diese Einstufung auch ändern (in beide Richtungen)?

Meine Schwester ist grade mal 25 Jahre alt muss ich vielleicht noch dazu erwähnen und direkt nach Abschluss der erfolgreichen Ausbildung erkrankt...

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"Es genügt nicht, keine Meinung zu haben. Man muß auch unfähig sein, diese auszudrücken."

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@enthusiastic

ja, man kann den gdb zurückgeben, ist aber quatsch. ja, man findet arbeit und bei (späterer) vermittlung z.b. durch die arbeitagentur ist man wesentlich besser betreut, man hat die möglichkeit zur sogen. teilhabe am arbeitsleben etc.

verschlechterungsantrag ist auch immer möglich.


sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Enthusiastic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke soweit erstmal ;)

-----------------
"Es genügt nicht, keine Meinung zu haben. Man muß auch unfähig sein, diese auszudrücken."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Delphine123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 170x hilfreich)

Eine Frage von mir:
Ich hatte die 1,5 Jahre KG bekommen und bin nun arbeitslos gemeldet. Nun bin ich wieder mit der gleichen Krankheit erkrankt und voraussichtlichem einem weiteren Krankenhausaufenthalt. Was passiert dann weiter? KG bekomme ich ja nicht, zahlt dann ALG II normal weiter?
Ich danke für die folgenden Antworten, da es mich doch sehr belastet.

170x Hilfreiche Antwort

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