Was passiert mit Immobilie?

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Barbara54
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Was passiert mit Immobilie?

Mein Mann und ich (62/60) haben vor sechs Jahren ein Haus gekauft, davon hat mein Mann die Hälfte gleich bezahlt und mir eine Haushälfte geschenkt, wir stehen beide im Grundbuch, haben beide die Darlehnensverträge unterzeichnet.. Ein Jahr später haben wir geheiratet. Plan war, dass ich- die besser verdienende, dafür aber ohne weiteres Vermögen- den Abtrag an die Bank zahle und auch im Alter fnanziell für ihn da bin. Nun arbeitet mein Mann soviel, dass daran unesre Ehe zu zerbrechen droht, der Freundeskreis bröckelt, ich bin sehr, sehr viel allein, wir unternehmen kaum etwaas, haben keinerlei gemeinsame Interessen mehr. Er erfindet sich neu und ich wollte die letzten Jahre mit jmd. teilen. Ich möchte mich also trennen...oder muss.
1. Was ist, wenn mein Mann einem Hausverkauf nicht zustimmt?
2. Wenn er zustimmt, gehört mir dann die Hälfte des Kauferlöses nach Bereinigung des Darlehnes
3. Sollte ich erst die Scheidung einreichen oder erst die Sache mit dem Haus regeln?

Ich danke im Voraus für Tipps!!!!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Barbara54 ,

Wann hat die Schenkung stattgefunden? vor oder während

der Ehe? ( hier vor der Ehe).Gibt es einen Schenkungsvertrag?

Ist das Haus nun schuldenfrei`?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 06.01.2014 14:23

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#2
 Von 
Barbara54
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Das tut mir leid, das "Hallo" wurde nicht aus Unfreundlichkeit vergessen ((-:

Hallo und dank für Echo,

mein Mann hat mir die Haushälfte vor der Ehe geschenkt, aber nicht schriftlich...,wir stehen beide im Grundbuch, haben die Darlehensvertr auch beide unterschrieben, aber ich bediene sie allein.
Nein, kein Schenkungsvertrag,
nein, das Haus ist noch nicht schuldenfrei...Hälfte ist bezahlt

lieben Gruss u Dank!!
Barbara

-- Editiert Barbara54 am 06.01.2014 15:33

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Barbara54 ,

Ohne einen Vertrag ist eine Schenkung schwer nachzuweisen.( Immo's müssen per Notar übergeben werden).


Eine Zugewinnberechnung sieht fogendermaßen aus :

Wie hoch war das Anfangsvermögen der Frau?(am Tag der Hochzeit)?

Anfangsvermögen des Mannes (am Tag der Hochzeit)?

Was hat jeder am Tag des Scheidungsantrages?

(Wert des Hauses minus Restschuld/2).

Bei jedem wird das Endvermögen minus Anfangsvermögen
berechnet (Zugewinn).

Jeder muss seinen Zugewinn mit dem anderen zur Hälfte teilen.

lg
edy









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#4
 Von 
Barbara54
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Edy,
ob ich nerve wenn ich noch einmal ...da Laie...nachfrage:

wenn wir ein Jahr vor Eheschließung das Haus gekauft haben, beide im Grundbuch stehen und wie gesagt mündlich mir die eine Hälfte geschenkt wurde, zählt das zu "meinem Vermögen" zum Zeitpunkt der Hochzeit?

Mein Mann hatte damals die Hälfte gleich bezahlt und weil er mir die Hälfte geschenkt hatte, habe ich nahezu alles andere bezahlt.
Habe ich dann am Tag des Scheidungsantrages eine "halbe Haushälfte abzgl der halben Schulden die noch da sind?

Mein Mann kriegte im letzen Jahr seine Lebensversicherung ausbezahlt...die möchte ich ihm nicht nehmen, wüßte aber gern für den Fall, dass die Hausgeschichte wackelig ist, ob mir davon theoretisch etwas zustünde? Ist das sein "Zugewinn" während der Ehe?

Und letztlich wüsste ich noch gern, da ich eigentlich das Haus liebend gern behalten würde, ob ein Verkauf gegen meinen Willen möglich ist, oder kann alles nur (Vermietung, Verkauf oder auszhalen des Partners) in beiderseitigem Einvernehmen geschehen?

Und zum Verständnis frage ich noch einmal nach: die Tatsache dass man im Grundbuch gemeinsam steht heisst also nicht automatisch dass eine Immobilie beiden gehört??

stellt man eine Frage, purzeln gleich fünf weitere hinterher....

Danke Barbara

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Barbara54 ,

Du darfst so oft "nerven" wie du willst.

google doch mal nach Zugewinnberechnung.

Wer im Grundbuch steht ist bei der Zugewinnberechnung

zweitrangig.

Zugewinn ist der positive Unterschied zwischen:

Was habe ich jetzt? und was hatte ich am Ehetag?

Beispiel:

Du hattest am Ehetag Werte
(Haus,Lebensvers.Bauspar,Bargeld usw.) von 50 000€.

Bei Scheidung gehört dir ein halbes Haus Wert(nach Abzug
von Schulden) 150 000€ dann beträgt dein Zugewinn:

Endvermögen 150000€ minus Anfangsvermögen 50000€ = 100000€ Zugewinn.

Beim Partner geht die Berechnung genauso.

lg
edy

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
Eigentümer einer Immobilie ist, wer im Grundbuch eingetragen ist. Bei Eheschließung war Babara zur Hälfte(?) Eigentümerin, damit gehört m. E. die Hälfte der Immo zu ihrem Anfangsvermögen. Während der Ehe ist es ziemlich schwierig, die Immo gegen den Willen des anderen Partners zu verkaufen. Nach der Scheidung besteht als Zwangsmaßnahme die Teilungsversteigerung.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Vermutlich hat er Dir ja auch nicht die Haushälfte geschenkt, sondern das Geld dafür - dafür spricht, dass er zwar das Geld zur Verfügung gestellt hat, ihr dann aber beide im Grundbuch standet.

Aber bei allem Verständnis für Deine Situation; meine Frau und ich haben das damals ganz ähnlich gemacht: Ich hatte etwas mehr Kapital und habe die Grundfinanzierung für das Eigenheim vorgestreckt, die Verteilung im Grundbuch haben wir damals aber schon so gewählt, dass es passt, wenn das Haus abbezahlt ist. Bei Euch scheint diese Konstruktion ähnlich zu sein.

Nun gibt's also zwei Seiten:

1) juristisch gehört Dir das Haus zur Hälfte; wird es verkauft, gehört Dir die Hälfte des Erlöses (bzw. was nach der Rückzahlung des Darlehens davon übrig bleibt).

2) moralisch gehört Dir das Haus zur Hälfte erst dann, wenn es abbezahlt ist - dann hat nämlich Dein Partner und Du ungefähr das gleiche in das Haus investiert.

Ehen schließt man ja normalerweise für die Ewigkeit und nicht nur für 6 Jahre - insofern würde ich an Deiner Stelle überlegen, ob ich wirklich 1) durchsetzen möchte, oder ob 2) nicht die fairere Variante wäre, zumal ihr beide dann in etwa mit dem aus der Ehe herausgehen würdet, was ihr auch vor der Beziehung hattet.

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#8
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Achja - seine Lebensversicherung ist seine. Da bekommst Du nichts von...

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#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo little-beagle,

quote:
1) juristisch gehört Dir das Haus zur Hälfte; wird es verkauft, gehört Dir die Hälfte des Erlöses (bzw. was nach der Rückzahlung des Darlehens davon übrig bleibt).


quote:
Achja - seine Lebensversicherung ist seine. Da bekommst Du nichts von.


So pauschal kann man nicht antworten.

Bei einer Zugewinngemeinschaft( ich gehe mal hier davon aus) ist immer das Anfangsvermögen des beider Partner
von Bedeutung.

lg
edy

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#10
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Hallo Edy,

Angesichts des Alters und der Vorgeschichte der TE würde ich das schon so pauschal beantworten.

Der Ehemann hat seine Lebensversicherung mit Sicherheit über viele Jahre angespart, d.h. diese kam vermutlich mit einem Großteil des heutigen Wertes in die Ehe. Allenfalls auf den hälftigen Ansparungswert seit Beginn der Ehe hätte die Frau wohl einen Anspruch. Siehst Du das anders?

Was das Haus betrifft: So wie es die TE schildert, haben die Partner VOR der Ehe gemeinsam ein Haus angeschafft und hatten dies folglich bei Eheschließung bereits 50/50 in ihrem Besitz. Was sollte nun in der Ehe vorgefallen sein, dass diese Aufteilung verändert haben könnte?

Die Schulden wurden während der Ehe weniger, aber eben auch im Verhältnis 50/50.

Der Knackpunkt hier ist ja, das der Ehemann VOR der Ehe bereits 50% des Hauses "verschenkt" hat. Die Hälfte des Hauses gehört der Frau.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo little-beagle ,

quote:
Allenfalls auf den hälftigen Ansparungswert seit Beginn der Ehe hätte die Frau wohl einen Anspruch. Siehst Du das anders?


So wie du's jetzt schreibst sehe ich das auch.

Zum Haus ( alleine betrachtet):

Wenn der TE die Hälfte des Hauses schon gehörte (was nicht klar ist)dann hätte sie nun einen Wertanteil von 3/4 ?

(bei einer Zugewinnberechnung).



Möchte natürlich nicht mit dir "streiten" aber so ist

meine Sicht.

lg
edy









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#12
 Von 
Barbara54
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, das ist ja spannend als Neuling zu sehen, welche auch noch ungeahnten Perspektiven sich da auftun....

also das Haus wurde vor der Ehe gekauft, und der Hinweis, was einem juristisch oder moralisch gehört, den sehe ich prinzipiell auch so. Muss aber dazu sagen, dass ich sehr viel Geld "nebenbei" indas Haus gesteckt habe, von Renovierung über Anschaffungen, Gartengestaltung, Möbel, ect. Zudem bin ich auch diejenige, die in der Hauptsache den Alltag finanziert, also von daher sähe ich die Halbierung schon als 'gerecht'.
Und die Lebensversicherung, die möge er in jedem Fall behalten, denn mein Mann ist nicht gut abgesichert und wird sie benötigen. Was mir eben nur wichtig war zu erfahren ist: ob mir auch ohne Schenkungsurkunde das halbe Haus(abzgl der Hälfte der noch verbl Schulden) gehört) wenn ich eben im Grundbuch stehe...

Mein Mann hatte sich bisher auch vehement gegen ein testament gesträubt, wir sind eine Patchworkfamilie (er drei erw. Kinder, ich eine erw Tochter). Passiert ihm morgen etwas, würden mir 3/4 des Hauses gehören soweit ich weiss, aber passiert mir etwas gehören die 3/4 ihm, da wäre es also für meine Tochter egal ob ich zur Hälfte im Grundbuch stehe....diegleiche Ungerechtigkeit besteht natürlich auch für seine Kinder. Aber wenn ich soviel alleine zahle, dann ja auch u.a. deshalb, um meiner Tochter die halbe Haushälfte zu "erhalten".
Also es ist zur Zeit etwas kompliziert. Und das Testament ist ohnehin jetzt kein Thema....

Danke euch,
B.

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