Was passiert bei einer Scheidung mit der Ehewohnung, wenn einer Alleineigentümer ist?

12. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cati75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert bei einer Scheidung mit der Ehewohnung, wenn einer Alleineigentümer ist?

Mein Mann und ich sind seit 5 Jahren verheiratet. Nun möchten wir ein Haus kaufen. Mein Man möchte sich allerdings als Alleineigentümer eintragen lassen, da er von seinen Eltern 1/10 vom Kapital, welches wir benötigen, geschenkt bekommt.
Ein Ehevertrag besteht nicht zwischen uns.
Im Falle einer Scheidung, welche Nachteile hätte ich, wenn er als Alleineigentümer eingetragen ist? Gilt das Haus als Zugewinn und müßte er mich auszahlen? Oder hätte ich keine Ansprüche auf das Haus?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lisas
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn er Alleineigentümer des Hauses wird,bekommst du trotzdem die Hälfte von dem Wert den ihr euch erschaffen habt.
Das was er von seinen Eltern geschenkt bekommt,wird ihm als Anfangsvermögen zugerechnet,also wenn er 20.000 Euro geschenkt bekommt,dann hat er zum Schluss (Scheidung) auch 20.000,- Euro mehr als du.

..............

Ich würde dir trotzdem empfehlen,dich als Miteigentümerin eintragen zu lassen. Das Argument mit der Schenkung würde ich nicht akzeptieren.

Lass dich mit eintragen (die Schenkung geht ihm dadurch ja nicht verloren!!! ) so bist du auf der sicheren Seite und hast im Falle das es hart auf hart kommt,ein Mitentscheidungsrecht bezügl . eures Hauses.

Und ein paar Vorteile :-))


.........

Das schreibt dir eine,die jahrelang dachte sie wäre Miteigentümer und plötzlich als es drauf ankam ,sah ich das ich gar nicht eingetragen war.Damals war ich eben noch zu unerfahren ,nicht weiterdenkend,sehr unwissend .... tja ....nun kann man nichts mehr machen


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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Schau das du auf jeden Fall ins Grundbuch mit reinkommst. Wie schon lisas ausführte hast du sonst kein Mitsprache- oder Vetorecht bezüglich dem Haus im Falle einer Trennung. Die 10% bleiben deinem Mann erhalten auch wenn beide im Grundbuch stehen, das ist kein Argument.

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#5
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)

Hi!

Ist zwar schon ein älterer Beitrag, aber ich habe dazu eine Frage....

Werden Schenkungen (z.B. von den Eltern) während einer Ehe nicht zum Zugewinn gerechnet?

Also wenn meine Eltern mir während der Ehe 20000 Euro schenken, werden sie bei einer Scheidung nicht geteilt, sondern bleiben bei mir?

Grüße

Stefan

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