Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Kaufrecht » 

Was nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt werden darf

13.7.2000 | Ratgeber - Kaufrecht | 69718 Aufrufe
Mehr zum Thema:

AGB, Allgemeine, Geschäftsbedingungen

Um eine Vertragspartei nicht der Gefahr auszusetzen, unzumutbar benachteiligt zu werden, wurde das AGBG geschaffen. In diesem Gesetz waren die Grenzen für allgemeine Geschäftsbedingungen festgelegt.- Das AGBG besteht heute nicht mehr als eigenständiges Gesetz, sondern ist mittlerweile im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten.

Hier ein paar Grundzüge:

  • Unwirksam sind Klauseln in Vertragsbedingungen, die der anderen Vertragspartei unzumutbar belastende Bedingungen auferlegen und diese unangemessen benachteiligen. Dies ist der Fall, wenn einseitig und unberechtigt nur die Interessen des wirtschaftlich Stärkeren, des Verkäufers, berücksichtigt werden.
    So können bei neuen Kaufsachen die Gewährleistungsrechte nicht gänzlich vertraglich ausgeschlossen werden, da der Käufer ansonsten einseitig benachteiligt wird. Bei gebrauchten Sachen ist dieser Haftungsausschluss möglich ( Gekauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ).

  • Völlig überraschende Klauseln sind ebenso unwirksam. Das sind Klauseln, mit denen der Kunde auf keinen Fall rechnen musste (z.B. Akzeptiert werden nur Bareinzahlungen auf mein Schweizer Konto in Zürich.. . ).

  • Klauseln, die unverständlich formuliert sind, werden zu Gunsten des Kunden ausgelegt - wer schlecht verständliche Klauseln verwendet, muss mit nachteiligen Konsequenzen rechnen.

  • Wenn dem Kunden bei Vertragsschluss gewisse Dinge zugesichert werden, haben diese individuellen Absprachen Vorrang vor AGB. Bei mündlichen Absprachen besteht im Ernstfall allerdings das Problem, diese zu beweisen (also: immer schriftlich festhalten!).

  • Schadensersatz für Schäden durch die fehlerhaften Produkte kann nicht durch AGB ausgeschlossen werden.

  • Die Klausel, durch die bei Fehlern an der Kaufsache zunächst eine Nachbesserung akzeptiert werden muss, hat Gültigkeit, solange bei Fehlschlag der Nachbesserung die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Wandlung, Minderung) geltend gemacht werden können. Wird dieses Recht nicht ausdrücklich eingeräumt, ist die Nachbesserungsklausel ungültig.
    Ab 2002 ist das Recht der Nachbesserung durch die Schuldrechtsreform allerdings gesetzlich geregelt: Nach neuem Schuldrecht kann man dann, neben Wandlung und Minderung, auch vom Verkäufer verlangen, dass er den Fehler am Produkt behebt. Er muss es also kostenfrei reparieren oder ein neues liefern (so genannte Nacherfüllung oder Nachbesserung). Die Nacherfüllung geht - soweit sie möglich ist - dem Rücktritt und der Minderung vor. D.h. bevor man den Kauf wandeln oder den Kaufpreis mindern kann, muss man dem Verkäufer die Möglichkeit geben, ein neues Produkt zu liefern oder das defekte zu reparieren.

Unwirksame Klauseln machen allerdings nicht den gesamten Vertrag zunichte. An ihre Stelle treten dann die gesetzlichen Regelungen.


« Zurück | Seite: 1234
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Seite 2: Wie allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam werden
Seite 3: Was nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt werden darf
Seite 4: Die Nachbesserung

Leserkommentare
von saintsous am 07.04.2010 17:43:45# 1
Achtung. Artikel offenkundig falsch! Bereits nach der ersten missglückten Nachbesserung bestehen Rücktritts- und Schadensersatzrechte, soweit man zuvor eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt hatte!
    
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Michael Kromik
Sauerlach
Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?