Hallo, bin seit 20 Monaten in einer Wohnung, die ich im renovierungsfähigen Zustand übernommen hatte.Jetzt habe ich gekündigt. In meinem Vertrag sind die "klassischen" Zeiten von 3, 4, etc. Jahren genannt oder bei Auszug
eine anteilige Kostenerstattung.
Nun habe ich an einer Decke einen hellbraunen Fleck ebenso an einigen Türrahmen. Ich habe keine Erklärung für diese Flecken. Ebenso hat sich die Tapete von der Decke leicht gelöst, die vor Einzug von einer Fachfirma angebracht wurde.
Was genau kann der Vermieter von mir verlangen? Muss ich die Türen streichen lassen? Oder die ablösende Decke neu tapezieren und streichen?
Danke für eine Einschätzung
Freundlichen Gruß
Was muss bei Auszug renoviert werden?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn Sie hier einmal reinschreiben, wie genau (wortwörtlich) die Formulierung mit den Fristen in Ihrem Vertrag lautet, dann kann Ihnen auch sinnbringend geantwortet werden.
ZitatNun habe ich an einer Decke einen hellbraunen Fleck ebenso an einigen Türrahmen. :
Wenn das ein Schaden ist, der nicht durch üblichen Gebrauch entsteht, sind die von dem Mieter auf seine Kosten zu beseitigen. An der Decke könnte das ein Wasserschaden sein? Oder vom Obermieter?
ZitatEbenso hat sich die Tapete von der Decke leicht gelöst, die vor Einzug von einer Fachfirma angebracht wurde. :
Es kann nicht sein, dass sich nach 20 Monaten schon die Tapete von der Decke löst. Wer auch immer die Fachfirma beauftragt hat, ist dafür verantwortlich, dass dieser "Pfusch" wieder gerichtet wird. Ob da mal nicht die Gewährleistung noch greift?
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Lies dir mal http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-kippt-schoenheitsreparatur-klauseln_258_297438.html durch. März 2015 hat der BGH zwei sehr mieterfreundliche Entscheidungen getroffen: Quotenabgeltungsklauseln sind als Formularklauseln unwirksam. Ebenso sind Formularklauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam, wenn die Wohnung renovierungsbedürftig übernommen wurde. Im Detail gibt es aber einige Tücken. Die "anteilige Kostenerstattung", die du erwähnst, dürfte aber vermutliche eine unwirksame Quotenklausel sein. Bleibt die Frage, was "renovierungsfähiger Zustand" bei Übergabe heisst. War die Wohnung renovierungsbedürftig oder nicht?
Das von Ver Gesagte gilt jedoch unabhängig von diesen Klauseln. Hat der Mieter einen Schaden verursacht, so muss er ihn ersetzen. Wobei mir aktuell kaum realistische Möglichkeiten einfallen, wie der Mieter einen hellbraunen Fleck an der Decke produziert haben soll. Das hört sich eher danach an, dass von oben Wasser eingedrungen ist. Sofern das keine Maisonette-Wohnung ist und du den Wasserschaden selbst produziert hast, so hast du mit dem Schaden nichts tu tun und bist auch nicht für seine Beseitigung verantwortlich.
ZitatWobei mir aktuell kaum realistische Möglichkeiten einfallen, wie der Mieter einen hellbraunen Fleck an der Decke produziert haben soll. :
Deshalb mal abklären. Wasserschaden an der Decke möglich, aber auch am Türrahmen?
Hat der Mieter die Tapete an der Decke anbringen lassen, ist der auch für die Befestigung verantwortlich. Dann ist auch abzuklären, ob die Tapete an der Decke bleiben kann, wenn der Mieter die anbringen ließ.
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