Was muß man sich alles Bieten lassen ??

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
ReinhardN458
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Was muß man sich alles Bieten lassen ??

Hallo erstmal an alle. Ich bin neu hier. Komme aber gleich zur sache.

Okay, ich hatte meiner Frau ende August 03 einen Gebrauchtwagen bei einem renomierten Händler gekauft.
Gleich am ersten Tag nach der Abholung mußten wir einen Defekt am Anlasser feststellen(Magnetschalter). In der Werkstatt konnte man auf Anhieb keinen Fehler finden, jedoch bei einem erneuten Defekt holten Sie den Wagen ab und tauschten den Anlasser.
Gut soweit, doch dann verlor der Wagen Öl (Wurde auch schon am Tag des Kaufes reklamiert). Also wieder zur Werkstatt. Das wurde behoben, dafür viel bei der Abholung die Heizung aus.
Hm, also gleich wieder hin, Heizung wurde repariert und....na klar, jetzt verliert der Wagen Kühlwasser.
Desweiteren viel uns auf, das in dem moment, wo wir die Kupplung treten, das Licht oder die Heizung bedeutend schwächer laufen.
Uns reicht es jetzt mit dem Gebrauchtwagen. Da kommt ja eins nach dem anderen.

Aber jetzt kommts: Wir sind zum Verkäufer gegangen. Der lachte darüber, das wir den Wagen unter den gegebenen Umständen nicht behalten wollen. Ein Freund sagte uns, das wir so mit 10 Cent pro gefahrenen KM rechnen sollen (ca. 3500km). Das schlugen wir dem Verkaufer auch vor. Der bekam sich daraufhin gar nicht mehr ein vor lachen und sagte uns, das wir bei dieser Aktion mit deutlich mehr rechnen müßten.
"Es wäre für Sie eher Vorteilhaft, den Wagen selber zu Verkaufen" riet er uns.Wir dachten, wir hören nicht richtig.

Muß man sich soetwas gefallen lassen?

Wir hoffen es nicht! Was denkt Ihr darüber? Wie würdet Ihr mit so einem Autohaus in´s Gericht gehen?

Danke vorab für jeden Tipp

Schönen Gruß,

Reinhard & Heidi

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sokrates
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Ganz einfach:

Schriftliche Aufforderung per Einschreiben zur Beseitigung aller Mängel binnen 2 Wochen.

Nach erfolglosem Ablauf der Frist, schriftlich per Einschreiben vom KV zurücktreten, Fahrzeug bereitstellen und Kaufpreis zurückverlangen.

Nach erfolglosem Ablauf der Frist: Klage erheben (lassen).

Nutzungsentschädigung bei weitem keine 10 Cent...

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nutzungsentschädigung 0,67% pro gefahrene 1000 KM

Gruß
Michael

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#3
 Von 
ReinhardN458
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antwort.

Ich denke, es wird besser sein, einen Anwalt hinzuzufügen. Was ich nicht erwähnte ist, das der Kaufpreis von 3850 Euro Finanziert wurde. Nach einem gestriegen Gespräch ging heraus vor, das das Autohaus den Kredit mit 3722 Euro auslöst. Die Rückzinsen belaufen sich auf 224 Euro. Und unsere bereits gezahlten Raten von 400 Euro wären somit Futsch.

Ist das so? Wisst ihr darüber bescheid?

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#4
 Von 
Hitower
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ReinhardN458, ich MUSS wissen, wie das ausgangen ist. Ich habe zur Zeit GENAU dasselbe laufen. Bei mir sind 18tkm und 4350€. Da innerhalb dieser Runde keine weitere Antwort kam, nehme ich an, Sie haben auf anderem Weg eine Lösung gefunden?
M.f.G.

Hitower

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#5
 Von 
ReinhardN458
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, okay, also.

Wir sind zum Autohaus hin und haben uns Ihren Vorschlag angehört. Sie wollten den Wagen für schlappe 2300 Euro zurückkaufen.
Wir mußten erstmal lachen. Danach haben wir eingeworfen, das wir bei Ihnen einen neuen Wagen kaufen möchten und Sie das mit Bedenken sollen. Da wurden sie nüchtern und versuchten, immer wieder durch wilde Touren mit "an und abrechnen"einen Mittelweg zu finden. Womit wir überhauptnicht zufrieden waren. Es wurde so unüberschaubar, das ich schließlich sagte, ich müße wohl ne Tür weiter gehen (zum Anwalt!)Und da ist der Haken. Du solltest dich nicht Irretiren lassen.
Das mit dem Anwalt, zumindest diese Aussage hat gezogen! Sie haben den Wagen für den vollen Kaufpreis zurückgenommen.
Allerdings muß ich auch fairer weise sagen, das ich das Fahrzeug finanziert hatte. 4 Raten zusammen knapp 400 Euro sowie die Anmeldegebühren von 100 Euro mußte ich tragen. Okay, das ist aber nicht so wild, zumal hatten wir ja für die 4 Monate einen Zweitwagen und haben den auch voll genutzt. Ein Leihwagen wäre sehr viel Teurer gewesen.
Jetzt haben wir einen Vorführwagen Polo 9N comfortline TDI PD mit allen Extras sowie 17" Felgen beim gleichen Händer erworben.
Fazit: Wir haben uns für 590 Euro (inkl. Versicherung und Steuern) für 4 Monate einen Zweitwagen geliehen.

Bitte gebe bescheid, wie es weiterging.
Schönen Gruß an Dich und an alle anderen..

IHR SEIT S U P E R !!!

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#6
 Von 
Hitower
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, danke für die umgehende Antwort. Verstehe ich das richtig, daß du die Nutzungsentschädigung (von Kaufpreis mal 0,67% mal Kilometer in Tausend) NICHT leisten musstest? Ich habe leider den Nachteil, daß ich nicht daran denke einen Neuwagen beim selben Händler zu kaufen, da dieser Händler ein relativ guter Bekannter von uns ist. Diese Geschichte hat unsere "Beziehung" ziemlich belastet. Daher möchte ich nicht wieder in diese Situation kommen. ALSO: Ich bin gerne bereit die inzwischen 700€ Raten abzuschreiben, jedoch lasse ich mir den Wagen nicht für den halben Kaufpreis zurückkaufen.
Freut mich, daß ihr so rausgekommen seit, mir stets da wohl anstrengender bevor!

M.f.G.

Hitower

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ReinhardN458
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja,wir haben einen Vorführwagen bei denen gekauft. Nichts dem zum Troz, aber wie gesagt, 2300 Euro wollten die nur für den Clio wiedergeben.
Hattest Du probleme mit dem Wagen? Ist er öfters Kaputt? Ich hatte meinen Anwalt gefrag, der sagte "Nach der zweiten Reparatur kein Thema" Die Autohäuser sind mit Gebrauchtwagen in einer Zwiegmühle. Sie haben die Beweislast zu tragen, das der Wagen z.Zeitpunkt des Verkaufs heile war. Das gillt für das erste halbe Jahr, danach liegt die Beweislast bei Dir. Daher sofort handeln. Das die Freundschaft dabei auf der Strecke bleibt verstehe ich, aber bei Geld ist schluß mit der Freundschaft. Auserdem kann es nicht sein, das Freunde sich gegenseitig beschummeln. Dann ist die Freundschaft nicht perfekt.
Okay, zurück noch mal zum Thema. Wenn Du eine Ferkehrs-Rechtschutzversicherung ohne SB hast, dann ziehe den Anwalt wenigstens zu einem Beratungsgespräch hinzu. Wir wißen jetzt auf jeden Fall, das wir uns das nicht bieten lassen mußten, und, das "SIE" denWagen zum Preis von 3722 Euro zurückgekauft haben. Ach ja, übrigens den neuen Wagen haben wir erst ca. eine Woche danach ausgesucht. Wir wären nicht Verpflichtet gewesen, dort wieder zu kaufen.
Noch mal kurz eine Anmerkung zu den 0,67%: Das ist eine Formel für Neuwagen, bei Gebrauchtwagen scheint es uns jetzt ein reiner Poker zu sein.
Klar macht das Autohaus verlust, aber das ist deren Risiko und die Versuchen halt, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Du wirst NIE erleben, das die von sich aus ankommen und sich bei Dir entschuldigen für den andauernden Schäden und Pannen am Wagen, den sie Dir verkauft haben. Nein, für alles haben sie eine plausieble Erklärung, es täte Ihnen sehr leid und sie hätten ja selber schon sooo viel geld für Reparaturen in den Wagen gesteck und nicht in Rechnung gestellt.
Ey, die sind auf kostenfreie Garantie Verpflichtet!

Bitte um Nachricht, wie es weiterging.

Schönen Gruß,

Reinhard

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo, Reinhard.

für jemanden der eine Zwickmühle für eine "Zwiegmühle " hält und dann auch noch eine " Ferkehrsrechtsschutzversicherung" statt einer Verkehrsrechtsschutzvers. na der hat schon wirklich unglaublich viel Glück gehabt.
Diese deine Ansichten sind einfach schlichtweg Sche.......

Das müsste eigentlich auch Dir " Plausiebel" sein.

Nichts für ungut, aber Dir musste das mal gesagt werden.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ReinhardN458
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön, wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

Aber es geht nicht um Fehler hier..

Wichtiger ist, das man sich als Kunde nicht über´s Ohr hauen läßt.

Vergesst NIE : Die wollen unser Geld und nicht wir deren Auto !

Das ist, was zählt. Die wollen nur unser Geld!

In dem Sinne

Schönen Gruß,

Reinhard

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
also mal was zu den Mängeln.
An einem Gebrauchten Auto kann jederzeit ein Mangel oder ein Defekt entstehen.
Was eben noch ging, ist in der nächsten Sekunde defekt.
Das mit dem Anlasser ist so was z.B. tausendmal Probiert ,Tausendmal ist nix passiert, tausendundeinmal den Anlasser betätigt und schon hat der einen Defekt.
Wurde ja wohl Repariert.
Ölverlust kann jederzeit entstehen, eine Dichtung fängt irgendwann an zu lecken, wurde auch Repariert.
Heizung ging ja wohl anfangs, dann war sie hin, wurde auch Repariert. soweit doch alles klar.
Ist zwar ärgerlich aber unvermeidbar. Das dies in Folge eintritt kannn keiner beeinflussen.
Das nun ein Kühlwasserverlust auftritt ist ebenso irgendwann vorhersehbar und nicht vermeidbar.
Alle Deine Mängel sind Gebrauchsschäden die immer entstehen können aber nicht müssen. In Deinem Falle etwas viele und häufige. Der Gewinn aus einem Gebrauchtwagenverkauf kann dies alles gar nicht abdecken, dafür gibts aber Versicherungen die Teile abdecken können.
Ich denke einfach Du hast Pech gehabt. Keiner will Dich hier übers Ohr hauen denke ich. Irgendwann ist auch der Kulanteste Verkäufer am Ende seines Lateins. Dafür muss man auch mal Verständnis aufbringen.
Denke mal so und denke was Dir passieren würde wenn Du Dein Auto verkaufst und vergisst die Gewähr auszuschließen, dann müsstest Du ein Jahr lang alle Mängel ersetzen ? ? ? ?

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ReinhardN458
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Spezi

Du hast ja mit Deinem Beitrag recht. Aber bitte lass mich dazu folgendes sagen.
Eventuell war es Pech, aber wenn ich ein Auto für fast 4000 Euro (inkl. der Finanzierung sind es ja sogar!) kaufe, dann erwarte ich einfach auch, das der Wagen mindestens ein Jahr ohne Schäden bleibt. Vieleicht war es ja wirklich Pech, das mag sein. Auf jeden Fall sind wir sehr Glücklich, das es zu diesem Ausgang kam.
Der Wagen steht jetzt wieder bei dem Händler zum gleichen Preis und ich hoffe für denjenigen, der ihn kauft, das er mehr Glück mit ihm hat.
So, dankeschön für Eure Beiträge.

Schöne Grüße,

Reinhard & Heidi

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

So wie ich das sehe, habt Ihr einen Clio bei einem VW-Händler gekauft. Da sind die Leutchen wahrscheinlich mit einer altdeutschen Verachtung für alles Frankophile an den Wagen gegangen, denn sonst hätten sie die meisten Fehler entdeckt.
Aus meiner Erfahrung heraus tippe ich auf einen unregelmäßig - aber mindestens schlecht gepflegten Wagen, der etwas teuer für einen Neukauf in Zahlung genommen wurde. Da hat der verantwortliche Verkäufer wohl beide Augen bei der Hereinnahme zugedrückt und sich auch im Nachhinein nicht über die typischen Macken informiert.
Ihr habt es (trotz aller Rechtschreibfehler) richtig gemacht.
Allerdings ist kein Händler verpflichtet, Garantie zu geben. Du meinst Gewährleistung und ist ein gewaltiger Unterschied.
Und außerdem: "Die wollen nur unser Geld, aber wir nicht deren Autos!" halte ich als Händler für einen, mit Verlaub dämlichen Spruch. Aber eventuell kennst Du ja jemanden, der ein Auto "verkauft" und kein Geld will?!
Einigen wir uns also zum Abschluss auf die Formel: Gute Ware für gutes Geld.

Viele Grüße,
W.H.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ReinhardN458
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, stimmt. Gute Ware für gutes Geld. So solle es sein. Danke für Deine Antwort.

Schönen Gruß

Reinhard & Heidi

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ascot
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich leses hier immer wieder das Käufer Fahrzeuge in der Preisklasse zwischen 2000 und 5000 Euro kaufen die 7-10 Jahre alt sind und sich dann über Mängel beschweren. Dies ist mir völlig unverständlich.

Mein Fahrzeug war 3 Jahre alt und hat 12.000 Euro gekostet. Das heisst nach der Neuwagenzeit habe ich gerade zum ersten mal TÜV gehabt.

Ich kämpfe mit einem rostenden Endschalldämpfer und sage mir, ok Verschleiss
Ich habe vorne Radlager mit Spiel und denke ok über 60.000 km kann das vorkommen.
An meinem Kuhfänger reissen ständig die Nähte der Fernscheinwerfer Laschen und ich denke, das kann mal passieren ... wird nachgeschweisst.

Nur der Motorschaden bei km 71300, das war ein Mängel den ich nicht tragen wollte und da bin ich mit 1000 Euro in der Pflicht trotz Gewährleistung und Beweispflicht vom Händler
Weil ich statt nem gebrauchten einen neuen Motor nehmen MUSS.

Leute Ihr kauft richtig alte Schüsseln und jammert über jeden Furz am Wagen.
Unglaublich.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo Ascot,

da sprichst Du sehl vielen aus der Seele,
das geht auch noch schlimmer,
Autos die 10 - 14 Jahre alt sind also aus max. Bj. 90 und 150TKM und mehr gelaufen haben und 4 - 6 vorbesitzer hatten.
Da wird allen Ernstes nach 2 Jähr. Garantie gefragt. Die muss!!! der Händler ja geben.
Und die Frage ob der Wagen denn auch Unfallfrei ist, muss dann aber schriftlich sein.
Die kosten dann z.B. 1200.- EUR und wehe wenn was dran ist !!!
Einfach lächerlich.
Aber die EU Gesetze sind aber auch soooo Doof.
Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ascot
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Achtung Zynismus:

Ich finde das EU Gesetz toll
Ich habe vor kurzem bei einem Händler einen 23 Jahr alten Opel Manta mit einem offiziellen Kaufvertrag für den symolischen Preis von 1 Euro gekauf, da er keine Ausschlussklausel eingebaut hat. Kann ich jetzt 2 Jahre lang alle Reparaturen umsonst haben. Da ist die Restaurierung ja fast umsonst

Zynismus Ende:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

.... Da gibt es nichts mehr zu sagen.

Das erwarten aber heute viele, so und ähnlich.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ReinhardN458
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

So, jetzt muss ich doch noch mal kurz etwas in die Runde werfen.

Ein 10 Jahre altes Auto hat vor der Euro Umstellung im Schnitt ca. 2000 DM gekostet.
Mit welchem Recht verlangen Händler heute für das gleiche Bj. 2000 Euro?

Gut, man muss nicht Kaufen, aber was soll das?
Und Überhaupt, immer zum Schutz der Händler....

Warum redet Ihr so schlecht über den Käuferschutz? Was soll das?

Sind wir, die Käufer so böse Menschen oder was?

Ich denke, man kann darüber sehr viel hin und her Diskutieren, bringt aber alles nix.

Der Käufer verlangt für gutes Geld auch gute Ware.

Und letztlich noch eine Kleinigkeit:

An jeder Ecke in der Stadt gibt es kleine Bastelbuden die sich Werkstatt nennen. Diese kaufen Autos auf und Verkaufen sie wieder weiter. In Anbetracht dieser, ich nenne sie mal "Wir reparieren alles.“-Firmen finde ich es sehr gut, das es ein solches Gewährleistungsrecht gibt.

Oder wollt Ihr mir damit sagen, dass ein Gebrauchtwagenkauf heutzutage ein reines Glücksspiel ist?

Es gibt ordentliche Händler, denen ich den Erfolg echt gönne, aber es gibt auch Pfuscher und genau die haben das Gewerbe ja so berühmt gemacht. Deshalb gibt es ja entsprechende Gesetze. Nur müssen alle drunter so leiden.

So, schönen Gruß

Reinhard

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ascot
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist jedem freigestellt das gewünsche Auto in der "Bastelbude" für 1000 Euro zu kaufen oder beim Markenhändler 2000 Euro zu bezahlen.

Nur wer vorher 50% spart, kann dann nicht den selben Service erwarten.

Allerdings geb ich dir in einer Sache recht.
Wenn du einen Neuwagen kaufst hat der Händler einen Gewinn von 400-500 Euro, warum will der Händler für einen gebrauchten aber einen Gewinn von 2000 Euro haben.

Ich mache Fuhrparkmanagement und höre mir ständig das gejammer von Autohändlern an, die unsere Fahrzeugen kaufen wollen.

Zitat "Uhh, so teuer ... was soll ich denn da vom Kunden nehmen, wenn ich nicht wenigstens 2000 Euro mehr bekomme legi ch ja drauf."

Mein Fazit nach dem Kauf beim Fachhändler, Ich kaufe wieder von Privat ... weniger Garantie aber für die gesparten 2000 Euro kann man auch ne Menge reparieren.


0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ReinhardN458
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, da gebe ich Dir recht.

Mfg.

Reinhard

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
jaja, aber beim Marken Neuwagenhändler reichen auch 500,- EUR
das Risiko einer Reklamation ist fast null, alle Mängel bekommen sie vom Hersteller bezahlt und daran verdienen sie dann auch noch.
Ein Neuwagen verliert in der Regel auch kein Geld wie ein alter gebrauchter, der ist nach nem 1/2 jahr weniger wert, hat inzwischen noch ne Reparatur gehabt und nach nem, Jahr machste 1000.- EUR miese dran.
Und dann kommen die SPezis mit den Mängeln angeschissen( Sorry) aber ist doch so.
Wenn an jedem Gebrauchten 2 mille Reibach drin sind gäb es nur noch Händler.
Außerdem ist bei einem Auto für 1 - 2 Tausend Euro VK bestimmt kein Reibach von 2000,. geblieben, dass passt ja gar nicht.

Denkt doch mal nach!!

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

wer nachdenkt, der weiß auch, dass bei einem Neuwagen mehr als 500€ Gewinn anfallen ... sogar wesentlich mehr ...

Inzwischen frag ich mich auch schon, warum es überhaupt noch Gebrauchtwagenhändler gibt .... wo das doch anscheinend ein reines Minusgeschäft ist.

...grübel...grübel...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ascot
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Beim Neuwagenkauf sind es sogar deutlich weniger als 500 €.
Neuwagen werden einem nicht aus der Hand gerissen und jeder 2. "Kunde" kommt zum probefahren und Prospekte sammeln und kauft dann beim EU-Händler über Internet

Die Leute kommen mit den ausgedruckten Internetangeboten in die Läden und wollen einen besseren Preis als dort steht, da diese Preise aber schon oft unter dem EK des Händlers sind, ist dies nicht möglich.

An Gebrauchten muss der Händler mehr verdienen als an Neuen, weil er Garantien geben muss. Beim Neuen tut dies der Hersteller.

Natürlich kann der Verkäufer bei einem 1000 Euro keine 2000 verdienen, aber i.d.R. verkauft kein Händler ein 1000 Euro Fahrzeug und wenn dann mit getürktem Vertrag "Verkauft im Auftrag eines Kunden ohne Garantie"

Zu der Frage warum ein Händer ein Fahrzeug das früher 2000 DM gekostet hat, jetzt für 2000 Euro verkauft.
Weil er es kann !!!

Früher hatten die Leute etwas mehr Geld, heute müssen alle Sparen und kaufe günstige Neuwagen oder gut Gebrauchte. Folglich steigt die Nachfrage nach gebraucht Wagen.
Wenn die Nachfrage steigt, steigt der Preis - Marktwirtschaftsgesetz

Desweiteren werden inzwischen viele Gebrauchte ins Ausland gebracht, was den Markt wiederrum verknappt. Dort werden auch bessere Preise (teilweise onhne Garantie) erzielt

Beispiele:

Meinen 11 Jahre alten Omega Kombi mit defekter Klima. 1 Jahr Tüv, habe ich hier versucht zu verkaufen (Höchstgebot 300 Euro)
Nun fährt er durch Jordanien und ich habe 800 Euro bekommen.
Wenn man bedenkt das der Händler mit Sitz in Deutschland noch Frachtkosten hat und in Jordanien immernoch Gewinn macht, sagt das alles.

Der Irak kauft seit einem Jahr alles an großen Limosinen über 2500ccm zu Höchstpreisen

Einen Fiat Punto hab ich für einen Kollegen nach Italien vermittelt und 20% mehr erzielt als hier geboten wurde. (Man sollte nicht glauben das die Italiener, italienische Fahrzeuge aus Deutschland holen... ist aber so)

Also, Große Nachfrage nach gebrauchten - knapper Markt - Guter Preis ... so einfach

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ ascot
ich denke, wir reden beim Neuwagengewinn aneinander vorbei, da wir keine Marke genannt haben.

Wer die Rabatte von Werksangehörigen bei deutschen Marken (die mit B.., A... und M...) kennt, und wenn man davon ausgeht, dass ein Händler (deutsches Fabrikat) mindestens die gleichen Konditionen hat, der weiß, dass auch bei "Hauspreisen" um die 13-15% (und mehr gibts da nicht) doch mehr als 500 € Gewinn drin sind.

Vielleicht werden die Autos den Händlern auch nicht gerade aus der Hand gerissen, aber die Verkaufszahlen sprechen doch für sich.

Bei anderen Marken, die auf Halde produzieren, oder evtl. ausländischen Marken, weil auch vom EU-Import die Rede war, mag das vielleicht anders sein.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
ReinhardN458
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu der Frage warum ein Händer ein Fahrzeug das früher 2000 DM gekostet hat, jetzt für 2000 Euro verkauft.
Weil er es kann !!!



Ich würde eher sagen, weil er es muß:

Er trägt ja auch die folgen des neuen "Gewährleistungsrecht´s"

Und da sind wir jetzt wieder am anfang der Runde...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ReinhardN458
>>Ich würde eher sagen, weil er es muß<<
Ich denke, dass das so nicht ganz richtig ist.
Den Euro gibts länger als das neue Recht.

O-Ton eines F...-Händlers:
"Einen Wagen, den mir für 6000 DM kein Mensch abgekauft hat, den reißen sie mir jetzt für 3000 Euro aus den Händen."

Der Händler kann jetzt zu dem Preis verkaufen!
Anscheinend haben die Leute immer noch das Gefühl, ein "Preisschnäppchen" zu machen, vergessen aber, dass der Euro mehr wert ist als die DM.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

@Autohändler in diesem Thread: Bitte versucht nicht, den hier mitlesenden Laien in Kürze die Komplexität des Autogeschäfts (egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen) zu erklären!!! Bringt nix und gut isses! Allein die Begriffe Marge, Brutto- und Nettoertrag, Standkosten, Kapitalbindung etc. in Relation zum jeweiligen Geschäftsfeld zu setzen, dürfte die meisten Leser überfordern. Ich selbst kenne auch aus der Branche selber genügend Leute, die davon wenig Ahnung haben ;)

Gruß. W.H.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Stan
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 63x hilfreich)

Hier gehts ja ab.
Noch was dazu:
Händler der Automarke A. aus I. verkauft nen A?, 2 Jahre alt mit 30Tkmfür das gleiche Geld wie ich einen 9 Monate alten A? mit 4Tkm von einem Werksangehörigem kaufe. Aus dem Gespräch mit dem WA höre ich heraus, dass er das Auto ohne Verlust verkauft. Kaufbetrag ca. 33 000 DM. Listenneupreis beim Händler wäre ca. 42 000 DM. Also noch 15% runter als Hauspreis - 6300 DM. Wären immer noch 35 700 DM. Ein Händler hätte das Auto sicher mindestens genauso günstig eingekauft wie der WA. Also 2700 DM Gewinn am Neuwagen. Und bei o.g. Gebrauchtwagen hat er sicher beim Verkauf auch nicht in die Röhre geschaut.
Außerdem kann er sich ziemlich sicher sein, dass der Kunde mit dem Auto auch wieder zur Inspektion etc. zu ihm kommt, weil sonst ja die Garantie beschränkt ist.
Die Insp./Rep. ist ja in der Vertragswerkstatt auch nicht so billig.
Der Vertragshändler hat natürlich auch sehr hohe Kosten für Immobilien und (perfekt geschultes) Personal sowie gewisse Unsicherheiten bei Aufrechterhaltung des Fahrzeugbestandes (Menge, Auswahl, Diversifikation). Daher sind seine Preise schon gerechtfertigt. Dafür muss der Kunde aber auch guten Service sowie schnelle Abwicklung aller Reparaturen und Gewährleistungsansprüche verlangen können - und ein top-durchgechecktes Auto. Sagen wir mal: Beim Vertragshändler gibts - egal ob neu oder gebraucht - ein Rundum-sorglos-Paket. Natürlich für den entsprechenden Preis, der bei Gebrauchtwagen evtl. auch über dem marktüblichen Preis liegt.
Freie Händler sind oft kleinere Betriebe mit weitaus niedrigeren Unterhaltskosten, der Fußboden ist gefliest und nicht aus Granit, sie haben selten Neuwagen mit hoher Kapitalbindung stehen und können Autos vergleichsweise günstiger anbieten. Wer dort kauft, muss sich im Klaren darüber sein, dass er nicht den gleichen Top-Service erwarten kann wie im A/B/O/M...Autohaus. Da muss man schonmal ein kaputtes Kofferraumschloss hinnehmen, ohne gleich ein Fass aufzumachen. Dafür wars ja auch billiger und man hat evtl. den letzten Ölwechsel beim Freund gemacht.

Fazit Neuwagenkauf beim Vertragshändler: man sollte innerhalb der Gewährleistungszeit erwarten dürfen, dass man bei allen Defekten keine bösen Überraschungen erlebt

Fazit Gebrauchtwagenkauf beim VH:
Kleinigkeiten muß man bei gebrauchten Autos hinnehmen (z.B. nach 8 Mon. ausgeschlagene Achsträger), größere Mängel jedoch kostenfrei beheben lassen können. Schließlich hat man ja auch mehr bezahlt für ein werkstattgeprüftes Auto

Fazit Kauf bei freiem Händler:
s. Gebrauchtwagenk. b. VH, aber keine so hohe Fachkompetenz und damit mehr möglich Mängel - die evtl. auch selbst getragen werden müssen

Man sollte in jedem Fall nicht gleich davon ausgehen, dass der Autohändler bei einem Gebrauchten jeden Furz bei der Durchsicht behebt. Er kann ja auch nicht sehen, dass das Radlager in 7000km eingelaufen ist, weil man oft über kaputte Straßen fährt.

Ich höre jetzt hier mal auf, sonst wird es zu detailreich.
War eben nur so ein Gedanke, den ich ein bisschen erörtert habe.
Gruss, stan

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ascot
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Um mal das mit den Marken für meinen Fall zu klären.

Ich war bei einem Nissanhändler (der größte in seinem Umkreis) mit etlichen Filialen und riesen Glaspalästen als Verkaufsräume.

Alles sah mehr als Vertrauenserweckend aus

Ich habe einen 3 Jahre alten Kia Sportage (das ist ein solider Geländewagen) gekauft, der der Vorgänger des Sorento ist (das ist der Kia der wegen der hohen Nachfrage 10 Monate Lieferzeit hat)

Die Sportage werden seit 1998 gebaut und sind bei Karmann entwickelt und ausreichend bei Paris-Dakar getestet. Eigendlich sollte ich bei einem 2000er erwarten können das alle Kinderkrankheite ausgemärzt sind.

Und trotzdem habe ich ständig Probleme

Also, auch ein Fachhändler mit tollen Verkaufsräumen schützt nicht, wenn die Verkäufer nur schnell Gewinn machen wollen und schlecht gepflegte Wagen raushauen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Stan
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 63x hilfreich)

Nun, man dreht sich hier im Kreis.
Die Sachmängelhaftung soll ja den Kunden vor bösen Überraschungen schützen - z.B. durch unseriöse Händler.
@ascot: trifft bei Dir ja irgendwie zu, auch wenn das Autohaus sonst vielleicht seriös agiert.
Andererseits führt diese aber auch dazu, dass seriöse Vertrags-Autohändler sehr unkalkulierbare Risiken auf sich laden, wenn sie ältere Autos verkaufen. Dadurch gibt es solche Autos dort selten.

Jeder, der sich mit dem Gebrauchtwagenkauf/-verkauf schonmal befasst hat und sich in beide Vertragsseiten reinversetzen kann, wird feststellen, dass die SMH mal wieder ein nicht bis zum Ende gedachtes Gesetz ist.
Nur mal ein fiktiver Fall: ein hausbauender Familienvater kann sich keinen neuen großen Kombi leisten. Er möchte aber gerne bei seinem Autohaus bleiben, weil er hier guten Service gewohnt ist. Der Händler verkauft grundsätzlich nur bis max. 3 Jahre alte Gebrauchte. Der Vater würde aber gerne einen etwas älteren großen Kombi mit Gebrauchtwagengarantie kaufen (die schließt aber die SMH nicht gänzlich aus). Entweder muss er jetzt beim Händler einen kleineren Kombi der Golf-Klasse nehmen, der weniger kostet oder zu einem Gebrauchtwagenhändler ausweichen, den er nicht kennt. Oder halt ein Auto finanzieren/leasen, was bei einem Hausbau auch eine riesige Zusatzbelastung darstellt.
Die SMH ist hier also für beide Seiten unvorteilhaft - der Händler verliert vielleicht einen Kunden, der Vater muss sich neu orientieren oder einen herben Nutzungsverlust einstecken für den kleinen Kombi.

Falls es Kritik an meinen Szenarien gibt (ist ja für mich auch interessant), bitte ich darum, sachlich darauf einzugehen. Das gehört hier nämlich zum guten Ton.

Gruss, Stan.

0x Hilfreiche Antwort

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