Heute morgen fuhr ich auf der Bundesstraße mit ein paar anderen Autos hinter einem LKW her. Hinter mir war ein Mercedes-Sprinter, vor mir noch ein anderer PKW.
Der Sprinter war schon eine ganze Weile hinter mir und fuhr immer sehr dicht auf.
In einer Kurve, trotz Gegenverkehr, hat mich dann der Sprinter überholt, und ich musste stark abbremsen, damit der Sprinter nicht mit dem Gegenverkehr zusammenstößt. Der PKW im Gegenverkehr musste fast in den Graben fahren. Ein paar Kilometer weiter hat der Sprinter dann den Kastenwagen überholt, wieder bei Gegenverkehr, sodass auch der Fahrer des Kastenwagens stark bremsen musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Der Sprinter fuhr dann hinter dem LKW, hatte aber zum Glück keine weitere Möglichkeit zum Überholen. Dafür war er immer Stoßstange an Stoßstange.
Jetzt meine Frage: kann man gegen solch ein Verhalten nicht irgendwie vorgehen??? Auch, wenn man keinen direkten Schaden hat? Die Fahrweise des Sprinterfahrers war in höchstem Maße gefährlich, nicht nur für ihn. Mich regt es dermaßen auf, dass solche Leute unterwegs sind!!! Ich habe mir zwar das Nummernschild notiert, aber ich weiß nicht, ob das was bringt. Ich bin eigentlich kein An*******r und finde solche Leute auch normalerweise echt nicht ok, aber bei so einem Verhalten hört bei mir der Spaß auf. Vielleicht hat ja jemand einen Rat, damit man solche Leute mal von der Straße holt...
Was machen gegen Verkehrsrowdys???
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Deiner Beschreibung nach liegt zumindest der Verdacht einer Gefährdung des Straßenverkehrs gem. $ 315c StGB vor. Im Falle einer Verurteilung oder Strafbefehls wäre der Entzug der Fahrerlaubnis eine der Rechtsfolgen. Damit wäre Deinem Wunsch solche Fahrer sprichwörtlich aus dem Verkehr zu ziehen seitens des Gesetzgebers gedient.
Wenn Dir danach ist kannst Du bei der Polizei Anzeige erstatten. Dabei handelt es sich zunächst einmal um eine s.g. Kennzeichenanzeige (bezogen auf das KFZ-Kennzeichen). Nun stellt sich die Frage ob Du den Fahrer auch beschreiben kannst oder wieder erkennen würdest. Anhand der Kennzeichenanzeige ist schließlich nur der Fahrzeughalter identifizierbar. Diese Person muss aber nicht identisch mit dem Fahrer sein. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden muss das Verfahren eingestellt werden.
Weiterhin wäre es sinnvoll, wenn Du auch das Kennzeichen etwaiger Zeugen benennen könntest. Eine Personenbeschreibung etwaiger Zeugen ist in der Regel entbehrlich.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Der geschilderten Fahrweise nach könnte der Sprinter gewerblich genutzt sein. Ein EU-Kontrollgerät wird den Fahrer schon ausweisen.
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quote:Schon möglich. Gibt aber nicht nur Profischumis, sondern auch viele Hobbyschumis.
Der geschilderten Fahrweise nach könnte der Sprinter gewerblich genutzt sein.
quote:Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass er so ein Kontrollgerät an Bord hatte. Und selbst wenn: Warum hätte der Fahrer es nutzen sollen? Eine Verpflichtung zur Nutzung eines EU-Kontrollgerätes sehe ich bei einem Sprinter ohne Anhänger, auch bei gewerblicher Nutzung, nicht.
Ein EU-Kontrollgerät wird den Fahrer schon ausweisen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade> Auch das ist Unsinn; der Sprinter hat ein Gesamtgewicht bis 3,5 t, wozu sollte in diesen also ein EU-Kontrollgerät eingebaut sein /betrieben werden? <hr size=1 noshade>
Warum schreibst du es denn, wenn es Unsinn ist?
OLG Hamm mit Urteil vom 21.9.2005 (NJW 2006,245 - 247):
1. Ein Kraftfahrzeug der Marke Daimler-Chrysler, [color=red]Typ Sprinter, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen[/color] ....
EuGH (6. Kammer), Urteil vom 13. 7. 2006 - C-83/05 (Bernd Voigt)
quote:<hr size=1 noshade>Am 21. 10. 2003 wurde Herr Voigt einer Kontrolle unterzogen, als er auf einer Bundesautobahn außerhalb geschlossener Ortschaften ein von der DaimlerChrysler AG hergestelltes Kraftfahrzeug des Typs „Sprinter" [color=red]mit einem [color=black]zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen [/color]führte. [/color]
<hr size=1 noshade>
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--- editiert vom Admin
Wenn er über 2,8 to ZGG hat, muss in den meisten Fällen bei gewerblicher Nutzung ein Fahrtenbuch geführt werden. Auch daraus könnte man den Fahrer ermitteln.
siehe: FPersV
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
Pikowitzchen, Nickchen weiser Rat, jetziger Tages-oder Stundennick: Antwortender
Deine erbärmlichen Versuche scheitern immer noch im Ansatz und werden dies auch in Zukunft tun.
Du konntest es nicht, kannst es nicht und wirst es nie können, Gescheiterter
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-- Editiert am 27.01.2011 09:28
...und schwuwuwupp, ist er wieder wech
-- Editiert am 27.01.2011 09:32
Fahrtenbuchpflicht hin oder her. In vielen Fahrtenbüchern fehlt der Fahrer.
Die Erfolgsaussichten sind eher gering.
Die Polizei hat auch wenig Interesse sich damit herumzuärgern, da nicht viel rumkommt.
Daneben kann es auch zum Bummerang werden.
Ich frage einmal, wie kann es sein, dass keine Lücke ist? Sicherheitsabstand immer eingehalten?
Wenn Du nicht mehrere Zeugen hast, sieht es schlecht aus.
Er wird behaupten, er hätte dich überholt und du hast dann parallel beschleunigt, um ihn nicht hereinzulassen.
Mir geht es nicht darum, den Fahrer zu verteidigen, nur ich möchte Dir aufzeigen, was passieren könnte.
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