Was machen gegen Verkehrsrowdys???

26. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mel83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Was machen gegen Verkehrsrowdys???

Heute morgen fuhr ich auf der Bundesstraße mit ein paar anderen Autos hinter einem LKW her. Hinter mir war ein Mercedes-Sprinter, vor mir noch ein anderer PKW.

Der Sprinter war schon eine ganze Weile hinter mir und fuhr immer sehr dicht auf.
In einer Kurve, trotz Gegenverkehr, hat mich dann der Sprinter überholt, und ich musste stark abbremsen, damit der Sprinter nicht mit dem Gegenverkehr zusammenstößt. Der PKW im Gegenverkehr musste fast in den Graben fahren. Ein paar Kilometer weiter hat der Sprinter dann den Kastenwagen überholt, wieder bei Gegenverkehr, sodass auch der Fahrer des Kastenwagens stark bremsen musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Der Sprinter fuhr dann hinter dem LKW, hatte aber zum Glück keine weitere Möglichkeit zum Überholen. Dafür war er immer Stoßstange an Stoßstange.

Jetzt meine Frage: kann man gegen solch ein Verhalten nicht irgendwie vorgehen??? Auch, wenn man keinen direkten Schaden hat? Die Fahrweise des Sprinterfahrers war in höchstem Maße gefährlich, nicht nur für ihn. Mich regt es dermaßen auf, dass solche Leute unterwegs sind!!! Ich habe mir zwar das Nummernschild notiert, aber ich weiß nicht, ob das was bringt. Ich bin eigentlich kein An*******r und finde solche Leute auch normalerweise echt nicht ok, aber bei so einem Verhalten hört bei mir der Spaß auf. Vielleicht hat ja jemand einen Rat, damit man solche Leute mal von der Straße holt...

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Deiner Beschreibung nach liegt zumindest der Verdacht einer Gefährdung des Straßenverkehrs gem. $ 315c StGB vor. Im Falle einer Verurteilung oder Strafbefehls wäre der Entzug der Fahrerlaubnis eine der Rechtsfolgen. Damit wäre Deinem Wunsch solche Fahrer sprichwörtlich aus dem Verkehr zu ziehen seitens des Gesetzgebers gedient.

Wenn Dir danach ist kannst Du bei der Polizei Anzeige erstatten. Dabei handelt es sich zunächst einmal um eine s.g. Kennzeichenanzeige (bezogen auf das KFZ-Kennzeichen). Nun stellt sich die Frage ob Du den Fahrer auch beschreiben kannst oder wieder erkennen würdest. Anhand der Kennzeichenanzeige ist schließlich nur der Fahrzeughalter identifizierbar. Diese Person muss aber nicht identisch mit dem Fahrer sein. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden muss das Verfahren eingestellt werden.

Weiterhin wäre es sinnvoll, wenn Du auch das Kennzeichen etwaiger Zeugen benennen könntest. Eine Personenbeschreibung etwaiger Zeugen ist in der Regel entbehrlich.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Der geschilderten Fahrweise nach könnte der Sprinter gewerblich genutzt sein. Ein EU-Kontrollgerät wird den Fahrer schon ausweisen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Der geschilderten Fahrweise nach könnte der Sprinter gewerblich genutzt sein.
Schon möglich. Gibt aber nicht nur Profischumis, sondern auch viele Hobbyschumis. :grins:

quote:
Ein EU-Kontrollgerät wird den Fahrer schon ausweisen.
Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass er so ein Kontrollgerät an Bord hatte. Und selbst wenn: Warum hätte der Fahrer es nutzen sollen? Eine Verpflichtung zur Nutzung eines EU-Kontrollgerätes sehe ich bei einem Sprinter ohne Anhänger, auch bei gewerblicher Nutzung, nicht.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.01.2011 09:31:24
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Auch das ist Unsinn; der Sprinter hat ein Gesamtgewicht bis 3,5 t, wozu sollte in diesen also ein EU-Kontrollgerät eingebaut sein /betrieben werden? <hr size=1 noshade>


Warum schreibst du es denn, wenn es Unsinn ist?



OLG Hamm mit Urteil vom 21.9.2005 (NJW 2006,245 - 247):
1. Ein Kraftfahrzeug der Marke Daimler-Chrysler, [color=red]Typ Sprinter, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen[/color] ....


EuGH (6. Kammer), Urteil vom 13. 7. 2006 - C-83/05 (Bernd Voigt)


quote:<hr size=1 noshade>Am 21. 10. 2003 wurde Herr Voigt einer Kontrolle unterzogen, als er auf einer Bundesautobahn außerhalb geschlossener Ortschaften ein von der DaimlerChrysler AG hergestelltes Kraftfahrzeug des Typs „Sprinter" [color=red]mit einem [color=black]zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen [/color]führte. [/color]
<hr size=1 noshade>





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.01.2011 09:30:16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Wenn er über 2,8 to ZGG hat, muss in den meisten Fällen bei gewerblicher Nutzung ein Fahrtenbuch geführt werden. Auch daraus könnte man den Fahrer ermitteln.
siehe: FPersV

Gruß

Shihaya

-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Pikowitzchen, Nickchen weiser Rat, jetziger Tages-oder Stundennick: Antwortender

Deine erbärmlichen Versuche scheitern immer noch im Ansatz und werden dies auch in Zukunft tun.
Du konntest es nicht, kannst es nicht und wirst es nie können, Gescheiterter :grins:

-----------------
""

-- Editiert am 27.01.2011 09:28

...und schwuwuwupp, ist er wieder wech

-- Editiert am 27.01.2011 09:32

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Fahrtenbuchpflicht hin oder her. In vielen Fahrtenbüchern fehlt der Fahrer.
Die Erfolgsaussichten sind eher gering.
Die Polizei hat auch wenig Interesse sich damit herumzuärgern, da nicht viel rumkommt.

Daneben kann es auch zum Bummerang werden.
Ich frage einmal, wie kann es sein, dass keine Lücke ist? Sicherheitsabstand immer eingehalten?
Wenn Du nicht mehrere Zeugen hast, sieht es schlecht aus.

Er wird behaupten, er hätte dich überholt und du hast dann parallel beschleunigt, um ihn nicht hereinzulassen.

Mir geht es nicht darum, den Fahrer zu verteidigen, nur ich möchte Dir aufzeigen, was passieren könnte.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen