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Was kostet ein Anwalt?

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Was kostet ein Anwalt?

Hallo Forum,

bin neu hier und habe ein Problem. Ich bin 21 und habe eine Anzeige und Anklage von einer 22 jährigen wegen sexuellen Missbrauchs unter Alkohol. Die Anklage ist jedoch falsch, weil sie mich sogar zu den sexuellen Handlungen aufgefordert hat und freiwillig mitgemacht hat. Da ich bei dem Ereignis (ich schreibe nicht TAT, weil ich nichts unrechtes getan habe) noch keine 21 Jahre alt war, läuft daß noch unter Jugendgericht. Das Gericht hat mir einen Pflichtanwalt zugewiesen. Ich hatte ein 1. Gespäch aber der scheint sich für meine Sache gar nicht wirkluch zu interessieren und ist mir total unsympathisch. So ähnlich wie Katze und Maus. Meine Frage: Was kann tun? Was wird es wohl kosten, wenn ich mir einen anderen Anwalt suche?

Danke für die antworten im Voraus
Kampfgeist


von kampfgeist am 21.02.2008 19:37
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Was kostet ein Anwalt?
--- editiert vom Admin


von guest123-2065 am 21.02.2008 20:48
Status: Unsterblich (1172 Beiträge)
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>Was kostet ein Anwalt?
Sie können sich Grundsätzlich von einem Verteidiger Ihrer Wahl verteidigen lassen (Wahlverteidiger), Ihnen wurde jetzt da Ihnen ja bekanntlich eine nicht geringe Freiheitsstrafe droht ein Pflichtverteidiger zugewiesen.

Ich verstehe nicht warum Sie sich nicht vorher um einen Wahlpflichtverteidiger gekümmert haben, haben SIe denn bei der Polizei Angaben zur Sache ohne Anwalt gemacht?

Sie können auch im jetzigen Status des Verfahrens einen weiteren Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen. (Jeder Beschuldigte darf bis zu 3 Anwälten haben)

Was dieser Kostet hängt vom Arbeitsaufwand im Verfahren ab, da es aber um Ihre Freiheit geht, sollte Ihnen das schon einiges Wert sein.

Ich empfehle Ihnen eine weibliche Anwältin welche auf Strafrecht spezialisiert ist.

Den Hinweis meines Vorredners muss ich als Unsinn bezeichnen da dieser Rechner allemal für Zivilrechtssachen maßgeblich sein könnte. Hier geht es aber um eine STRAFSache




-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

-- Editiert von Rechtsmacher am 21.02.2008 20:54:27


von Rechtsmacher am 21.02.2008 20:52
Status: Unsterblich (1259 Beiträge)
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>Was kostet ein Anwalt?
@Rechtsmacher

Ja, ich war bei der Polizei und habe eine Aussage gemacht, weil ich mir ja nichts vorzuwerfen habe. Ich habe mit dem Mädel keinen Geschlechtsverkehr im herkömmlichen Sinne gehabt, sondern nur sozusagen Handbetrieb. als ich die Anzeige erhielt, war ich zwar geschockt und entsetzt, bin aber davon ausgegangen, daß sich dieses Missverständns klären wird. Jetzt habe ich den Schlamassel und einen Pflichtverteidiger, der mir alles Andere als ein gutes Gefühl vermittelt!? Ne grobe Größenordnung reicht mir aus - ich habe für solche Sachen weder gefühl noch Erfahrung.

Bezüglich der Kosten: Klar ist mir das was wert, deshalb frage ich hier ja nach! Da ich aber arbeitslos bin und auch keine Ersparnisse verfügbar habe, würde ich mich freuen, einen Anhaltspunkt zu bekommen.

Die weitere Frage ist: Wie finde ich eine versierte Anwältin, die sich mit Sexualstraftaten auskennt? Ich nuss mich beeilen, da der Gerichtstermin für Anfang pril angesetzt ist.

Kampfgeist


von kampfgeist am 22.02.2008 09:14
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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>Was kostet ein Anwalt?
@Rechtsmacher

Ja, ich war bei der Polizei und habe eine Aussage gemacht, weil ich mir ja nichts vorzuwerfen habe. Ich habe mit dem Mädel keinen Geschlechtsverkehr im herkömmlichen Sinne gehabt, sondern nur sozusagen Handbetrieb. als ich die Anzeige erhielt, war ich zwar geschockt und entsetzt, bin aber davon ausgegangen, daß sich dieses Missverständns klären wird. Jetzt habe ich den Schlamassel und einen Pflichtverteidiger, der mir alles Andere als ein gutes Gefühl vermittelt!? Ne grobe Größenordnung reicht mir aus - ich habe für solche Sachen weder gefühl noch Erfahrung.

Bezüglich der Kosten: Klar ist mir das was wert, deshalb frage ich hier ja nach! Da ich aber arbeitslos bin und auch keine Ersparnisse verfügbar habe, würde ich mich freuen, einen Anhaltspunkt zu bekommen.

Die weitere Frage ist: Wie finde ich eine versierte Anwältin, die sich mit Sexualstraftaten auskennt? Ich nuss mich beeilen, da der Gerichtstermin für Anfang pril angesetzt ist.

Kampfgeist


von kampfgeist am 22.02.2008 10:12
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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>Was kostet ein Anwalt?
Hi,

jeder Anwalt kann die Pflichtverteidigungsgebühren erhalten. Die zahlt zunächst mal die Justizkasse. Ein darüber hinausgehendes Honorar müssen Sie mit dem Anwalt ausmachen. Das ist dann frei aushandelbar und nicht an Gesetze gebunden. Mit mehreren hundert Euro würde ich da schon rechnen. Diese werden bei einem Freispruch nicht erstattet.
Daß es sich nicht um herkömmlichen Geschlechtsverkehr handelt, ändert am Tatbestand übrigens nichts. Die Grundfrage ist die der Einwilligung der Frau.

Gruß vom mümmel




von muemmel am 22.02.2008 14:26
Status: Tao (8918 Beiträge)
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>Was kostet ein Anwalt?
Hallo zusammen,

so > jetzt habe ich das befürchtete Problem:

Der mit zugewiesene Pflichtverteidiger macht einen recht desinterierten Eindruck. Als beim meinem 2. Termin um Einsicht in die Ermittlungsakte bat, willigte er zwar ein - aber mit dem Hinweis, ich solle nicht zu lange lesen! Generell scheint er meine Termine wie Massenabfertigung zu behandeln. Nach der Akteneinsicht fragte ich nach dem möglichen Strafmaß, sollte ich verurteilt werden. Daruafhin antwortete er (Zitat): "Ich solle gestehen, daß ich den Missbrauch unter erheblichen Alkoholeinfluss durchgeführt habe und mich beim "Opfer" entschuldigen! Dann könne ich mit einer geringen Strafe rechnen. Sollte ich nicht geständig sein, müsse ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen!"

Der Anwalt ist ja wohl nicht schussecht. Ich soll eine Tat gestehen, die ich nicht verübt habe!? In diesem Fall scheint sich das Gerücht der Kungelei zwischen Richter, Staatsanwalt und Anwalt wohl zu bewahrheiten Angeklagter, gestehen Sie doch einfach - dann haben wir den Fall schnell vom Tisch!

Den anwalt lehne ich als Verteidiger ab - definitv! Der Gerichtstermin ist jedoch bereits anfang April und Geld für einen eigenen Anwalt habe ich nicht!

Kann ich den Anwalt mit der obigen Begründung gegenüber dem gericht ablehnen und Antrag auf einen neuen Pflichtverteidiger, den ich mir selbst suche, stellen? Was kann ich tun?

Gruß Kampfgeist


von kampfgeist am 03.03.2008 09:51
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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>Was kostet ein Anwalt?
Ja sowas ist sehr schwer und teuer, gucken Sie mal nach FA Strafrecht, einige Tausend Euro kann das schon kosten, aber wenn die Zeugin lügt kriegen sie möglicherweise auch eine freispruch, auf den Kosten bleiben sie auf alle fälle sitzen.
Warum hat der Anwalt Ihnen nicht kopien gemacht für zuhause ?


von Andreas.Hauser am 03.03.2008 10:00
Status: Unsterblich (1263 Beiträge)
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>Was kostet ein Anwalt?
@ Andreas Hauser

Sorry, Ihre letzte Atwort verstehe ich nicht:
Was ist schwer und teuer?
Was ist FA Strafrecht?
Warum bleibe ich ich, wenn ich vom Vorwurf freigesprochen werde, auf den Kosten sitzen?
Habe ich einen Anspruch auf Kopien der Ermittlungsakte?

Wenn ich daß so lese, frage mich: In was für einem Rechtsstaat leben wir eigentlich? Da kann ein STAATSanwalt aufgrund einer Strafanzeige schwere Vorwürfe gegen mich erheben und wenn sich herausstellt, daß sie falsch sind, bleine ich auf meinem Verteidigungskosten sitzen?

Gruß Kampfgeist


von kampfgeist am 03.03.2008 11:02
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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>Was kostet ein Anwalt?
@ Andreas Hauser

Sorry, Ihre letzte Atwort verstehe ich nicht:
Was ist schwer und teuer?
Was ist FA Strafrecht?
Warum bleibe ich ich, wenn ich vom Vorwurf freigesprochen werde, auf den Kosten sitzen?
Habe ich einen Anspruch auf Kopien der Ermittlungsakte?

Wenn ich daß so lese, frage mich: In was für einem Rechtsstaat leben wir eigentlich? Da kann ein STAATSanwalt aufgrund einer Strafanzeige schwere Vorwürfe gegen mich erheben und wenn sich herausstellt, daß sie falsch sind, bleine ich auf meinem Verteidigungskosten sitzen?

Gruß Kampfgeist


von kampfgeist am 03.03.2008 11:10
Status: Praktikant (19 Beiträge)
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>Was kostet ein Anwalt?
Was Andreas.Hauser von sich gibt, ist häufig nicht verständlich...

Also:

1. Schwer und teuer ist die Sache meines Erachtens überhaupt nicht. Wenn Sie Ihren zugewiesenen Pflichtverteidiger nicht haben wollen, dann müssen Sie sich selbst einen suchen. Dieser Anwalt kostet zwar Geld, aber im Falle eines Freispruchs muss der Staat die Kosten tragen. Allerdings kann es sein, dass die bisherigen Kosten für den Pflichtverteidiger von Ihnen getragen werden müssen, da dieser sich bereits in den Fall eingearbeitet hat. Und die Staatskasse zahlt zwar Anwaltskosten bei einem Freispruch, aber sie zahlt nicht doppelt.

2. Ein FA ist ein Fachanwalt. Mein Vorredner wirft häufig mit Abkürzungen um sich, die die Fragesteller nicht verstehen. Ob hier ein Fachanwalt für Strafrecht nötig ist, wage ich zu bezweifeln, da die rein rechtliche Sache, also die Tatbestandvoraussetzungen nicht wirklich schwierig sind. Es geht hier nur um die Beweiswürdigung. Aber das ist auch egal, da dies zunächst mal keine Auswirkungen auf die Gebühren hat.

3. Das ist mir ebenfalls unklar (siehe 1.) Sie bleiben nur dann auf den Kosten sitzen, wenn Sie Kosten produzieren, die über das gesetzlich notwendige hinausgehen, also zum Beispiel eine fette Honorarvereinbarung schließen oder mehrere Anwälte beauftragen.

4. Üblicherweise wird dem Mandanten die Ermittlungsakte nicht zur Verfügung gestellt. Dies ist auch nicht notwendig, da die Verteidigung ja der Anwalt übernimmt (dafür ist er ja da). Rein rechtlich spricht aber nichts dagegen, dem Mandanten Kopien zur Verfügung zu stellen. Aber wie gesagt, das ist unüblich.


Zu Ihrem letzten Satz: Wie schon gesagt, im Falle des Freispruchs fallen keine Kosten an, es sei denn, Sie haben mehr produziert als notwendig. Dass Ihnen der Pflichtverteidiger nicht passt, ist ehrlich gesagt Ihr Problem, denn Sie hätten ja die Möglichkeit gehabt, sich selbst einen sympathischen Anwalt zu besorgen, welcher vielleicht sogar als Pflichtverteidiger für Sie gearbeitet hätte. Wenn Sie im jetzigen Verfahrensstadium den Anwalt wechseln, müssen Sie daher die zusätzlichen (!) Kosten in jedem Fall alleine tragen.


Gruß Justice

-- Editiert von justice005 am 03.03.2008 11:41:38


von justice005 am 03.03.2008 11:37
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