>Was kostet ein Anwalt?
Was Andreas.Hauser von sich gibt, ist häufig nicht verständlich...
Also:
1. Schwer und teuer ist die Sache meines Erachtens überhaupt nicht. Wenn Sie Ihren zugewiesenen Pflichtverteidiger nicht haben wollen, dann müssen Sie sich selbst einen suchen. Dieser Anwalt kostet zwar Geld, aber im Falle eines Freispruchs muss der Staat die Kosten tragen. Allerdings kann es sein, dass die bisherigen Kosten für den Pflichtverteidiger von Ihnen getragen werden müssen, da dieser sich bereits in den Fall eingearbeitet hat. Und die Staatskasse zahlt zwar Anwaltskosten bei einem Freispruch, aber sie zahlt nicht doppelt.
2. Ein FA ist ein Fachanwalt. Mein Vorredner wirft häufig mit Abkürzungen um sich, die die Fragesteller nicht verstehen. Ob hier ein Fachanwalt für Strafrecht nötig ist, wage ich zu bezweifeln, da die rein rechtliche Sache, also die Tatbestandvoraussetzungen nicht wirklich schwierig sind. Es geht hier nur um die Beweiswürdigung. Aber das ist auch egal, da dies zunächst mal keine Auswirkungen auf die Gebühren hat.
3. Das ist mir ebenfalls unklar (siehe 1.) Sie bleiben nur dann auf den Kosten sitzen, wenn Sie Kosten produzieren, die über das gesetzlich notwendige hinausgehen, also zum Beispiel eine fette Honorarvereinbarung schließen oder mehrere Anwälte beauftragen.
4. Üblicherweise wird dem Mandanten die Ermittlungsakte nicht zur Verfügung gestellt. Dies ist auch nicht notwendig, da die Verteidigung ja der Anwalt übernimmt (dafür ist er ja da). Rein rechtlich spricht aber nichts dagegen, dem Mandanten Kopien zur Verfügung zu stellen. Aber wie gesagt, das ist unüblich.
Zu Ihrem letzten Satz: Wie schon gesagt, im Falle des Freispruchs fallen keine Kosten an, es sei denn, Sie haben mehr produziert als notwendig. Dass Ihnen der Pflichtverteidiger nicht passt, ist ehrlich gesagt Ihr Problem, denn Sie hätten ja die Möglichkeit gehabt, sich selbst einen sympathischen Anwalt zu besorgen, welcher vielleicht sogar als Pflichtverteidiger für Sie gearbeitet hätte. Wenn Sie im jetzigen Verfahrensstadium den Anwalt wechseln, müssen Sie daher die zusätzlichen (!) Kosten in jedem Fall alleine tragen.
Gruß Justice
-- Editiert von justice005 am 03.03.2008 11:41:38
von justice005 am 03.03.2008 11:37
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