Was kostet die erste Beratung bei einem Anwalt?
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Was kostet die erste Beratung bei einem Anwalt?
Hallo alle,
wegen einer ziemlich dummen Sache will jd mich anklagen. Es geht um 500euro die ich aus meiner Ansicht nicht bezahlen will.
Ich bin bei ARAG mit 0 Selberbeteiligung versichert. Man erzählt mir aber die erste Beratung muss man immer aus eigener Tasche bezahlen, stimmt das?
Und wenn ich doch selber bezahlen soll, was konnte die erste Beratung kosten bei so wenig Streitwert?
Danke
bubu
von bububaerlein am 19.08.2007 22:54
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>Was kostet die erste Beratung bei einem Anwalt?
Hallo,
ob Du die erste Beratung selber bezahlen mußt, kommt auf Deinen Vertrag bei der ARAG an (nachlesen!).
Die erste Beratung beim Anwalt kostet über den Daumen von 150 bis 250 €.
Kannst Du Dich nicht bei Deiner Rechtsschutzversicherung kostenlos von einem Anwalt telefonisch beraten lassen?
Viele Grüße
von Inka F. am 20.08.2007 07:37
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>Was kostet die erste Beratung bei einem Anwalt?
OK danke für deinen Tipp
von bububaerlein am 21.08.2007 08:07
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>Was kostet die erste Beratung bei einem Anwalt?
--- editiert vom Admin
von guest123-2021 am 21.08.2007 12:52
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>Was kostet die erste Beratung bei einem Anwalt?
@ powerseller
Kennst du das nicht?
'Ich hab da mal ne Frage...'
Ja, bei manchen Rechtsschutz-Versicherungen gibts kostenlose telefonische Beratung durch einen Anwalt.
Mit kostenlos meine ich natürlich, das Du deine Versicherungsgebühr bezahlt hast!
Gruß,
von Inka F. am 21.08.2007 13:15
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>Was kostet die erste Beratung bei einem Anwalt?
richtig Inka, meine Rechtschutzvers. bietet diesen tel. Service auch an. Ist im Preis inbegriffen. Man bezahlt tatsächlich nichts zusätzliches. Auch wenn Powerseller das nicht verstehen kann.
von Eirene113 am 21.08.2007 17:24
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>Was kostet die erste Beratung bei einem Anwalt?
Vorsicht: Wenn jemand den Threadersteller auf Zahlung verklagen will, dann geht es um die Abwehr von Ansprüchen. In den allermeisten Rechtsschutzversicherungen ist nur die
Geltendmachung von Ansprüchen gesichert, nicht aber die
Abwehr .
Ungeachtet dessen kommt es auch darauf an, was weiter passiert. Wenn es zu einem Verfahen kommt, berechnet der Anwalt eine Geschäftsgebühr bzw Prozessgebühr. Die Beratung wird in diesem Fall nicht mehr berechnet.
Die Beratung ist üblicherweise nur dann zu vergüten, wenn danach nichts weiter passiert und es zu keiner Vertretung durch den Anwalt kommt.
von justice005 am 22.08.2007 11:36
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>Was kostet die erste Beratung bei einem Anwalt?
--- editiert vom Admin
von guest123-1108 am 22.08.2007 15:58
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