Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
AFP VOM 3.1.2002 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 74718 Aufrufe Mehr zum Thema:Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft, Arbeitszeit
Was ist zu tun?
Wie sollten sich Arbeitnehmer, die Bereitschaftsdienste ableisten, nun verhalten?
Obwohl es bisher noch keine deutsche höchstrichterliche Entscheidung gibt, die die Urteile der Arbeitsgerichte Gotha und Kiel bestätigt, ist davon auszugehen, dass sich diese Rechtsprechung bestätigt. Die deutschen Gerichte haben nämlich die Entscheidungen des EuGH zu beachten und "umzusetzen".
Der Hartmannbund empfiehlt den Arbeitnehmern, ihre Arbeitgeber auf die geänderte rechtliche Situation hinzuweisen. Parallel dazu sollten Ansprüche auf Gehalt, die durch Ableistung von Bereitschaftsdienst entstehen, eingefordert werden. Dazu stellt der Hartmannbund hier ein Muster zur Verfügung.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Bereitschaftsdienst ist ArbeitszeitSeite 2: Das Urteil des Europäischen GerichtshofsSeite 3: BereitschaftsdienstSeite 4: Ist das Urteil einfach auf Deutschland übertragbar?Seite 5: Auswirkungen des Urteils auf ähnliche ArbeitsformenSeite 6: Die FolgenSeite 7: Was ist zu tun?


