Hallo zusammen,
aus meiner Sicht erfordert eine "Urkunde" gemäß § 416 ZPO
unbedingt eine Unterschrift.
Was wäre aber z. B. eine Rechnung, die auf Firmenpapier (ggf. mit Wasserzeichen etc.) aufgedruckt ist, aber in der Regel nicht unterschrieben ist?
Gibt es da noch eine andere "Urkunde" ohne Unterschrift im Zivilrecht?
Im Strafrecht ist eine Urkunde nach § 267 StGB
aber bereits eine "verkörperte Gedankenerklärung", die den Aussteller erkennen lässt. Gibt es da auch was ähnliches im zivilrechtlichen Sinne?
Was ist eine "Urkunde" im zivilrechtlichen Sinne?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
ZitatGibt es da noch eine andere "Urkunde" ohne Unterschrift im Zivilrecht? :
Fahrscheine z.B. ...
Zitat:Zitat:
Fahrscheine z.B. ...
Und wo genau kann ich das nachlesen, dass Fahrscheine ohne Unterschrift eine Urkunde im zivilrechtlichen Sinne sind?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatUnd wo genau kann ich das nachlesen, dass Fahrscheine ohne Unterschrift eine Urkunde im zivilrechtlichen Sinne sind? :
In entsprechenden Urteilen wo sich Gerichte damit beschäftigt haben.
Oder man die allegemeine Definition des BGH im Urteil XI ZR 264/13 :
Urkunden sind danach durch Niederschrift verkörperte Gedankenerklärungen, die Aussagen über Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse zum Inhalt haben, gleichgültig, in welcher Weise die Niederschrift erfolgt
Die hat den Vorteil, das sie nicht nur bei Fahrkarten funktioniert.
Einfacher gesagt, es handelt sich um Dokument, dass dich zu etwas benennt/erklärt, dass im täglichen Rechtsalltag oder rechtsgebrauch eine Rolle spielt.
Käufer, Vertragspartner, Eigentümer usw. Sind derartige Ernennungen
(Doppelpost, lösche mich)
-- Editiert von Albarion am 11.10.2017 14:16
Ganz einfach gesagt: Jedes Schriftstück ist eine Urkunde. Die Fahrkarte, der Bierdeckel, auf dem der Wirt Striche gemacht hat, ein Liebesbrief, den deine Frau an den Nebenbuhler schickt, eine Postkarte aus dem Urlaub, ein handschriftliches Testament - alles das sind Urkunden, mit denen man etwas beweisen kann. Auch eine ausgedruckte E-Mail ist eine Urkunde. Eine schriftliche Rechnung, die den Aussteller erkennen lässt, ist also auch eine Urkunde. Unterschrift ist nicht notwendig, es reicht, wenn der Aussteller erkennbar ist.
Bei einer Rechnung oder einer Vertragserklärung (z.B. Kündigung) muss allerdings neben dem Aussteller auch der Empfänger erkennbar sein.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten