Was ist eine "Urkunde" im zivilrechtlichen Sinne?

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Was tun?
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
Was ist eine "Urkunde" im zivilrechtlichen Sinne?

Hallo zusammen,

aus meiner Sicht erfordert eine "Urkunde" gemäß § 416 ZPO unbedingt eine Unterschrift.

Was wäre aber z. B. eine Rechnung, die auf Firmenpapier (ggf. mit Wasserzeichen etc.) aufgedruckt ist, aber in der Regel nicht unterschrieben ist?
Gibt es da noch eine andere "Urkunde" ohne Unterschrift im Zivilrecht?

Im Strafrecht ist eine Urkunde nach § 267 StGB aber bereits eine "verkörperte Gedankenerklärung", die den Aussteller erkennen lässt. Gibt es da auch was ähnliches im zivilrechtlichen Sinne?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Was tun?):
Gibt es da noch eine andere "Urkunde" ohne Unterschrift im Zivilrecht?

Fahrscheine z.B. ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Was tun?
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Was tun?):

Fahrscheine z.B. ...


Und wo genau kann ich das nachlesen, dass Fahrscheine ohne Unterschrift eine Urkunde im zivilrechtlichen Sinne sind?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Was tun?):
Und wo genau kann ich das nachlesen, dass Fahrscheine ohne Unterschrift eine Urkunde im zivilrechtlichen Sinne sind?

In entsprechenden Urteilen wo sich Gerichte damit beschäftigt haben.



Oder man die allegemeine Definition des BGH im Urteil XI ZR 264/13 :
Urkunden sind danach durch Niederschrift verkörperte Gedankenerklärungen, die Aussagen über Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse zum Inhalt haben, gleichgültig, in welcher Weise die Niederschrift erfolgt
Die hat den Vorteil, das sie nicht nur bei Fahrkarten funktioniert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Einfacher gesagt, es handelt sich um Dokument, dass dich zu etwas benennt/erklärt, dass im täglichen Rechtsalltag oder rechtsgebrauch eine Rolle spielt.

Käufer, Vertragspartner, Eigentümer usw. Sind derartige Ernennungen

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

(Doppelpost, lösche mich)

-- Editiert von Albarion am 11.10.2017 14:16

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#6
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Ganz einfach gesagt: Jedes Schriftstück ist eine Urkunde. Die Fahrkarte, der Bierdeckel, auf dem der Wirt Striche gemacht hat, ein Liebesbrief, den deine Frau an den Nebenbuhler schickt, eine Postkarte aus dem Urlaub, ein handschriftliches Testament - alles das sind Urkunden, mit denen man etwas beweisen kann. Auch eine ausgedruckte E-Mail ist eine Urkunde. Eine schriftliche Rechnung, die den Aussteller erkennen lässt, ist also auch eine Urkunde. Unterschrift ist nicht notwendig, es reicht, wenn der Aussteller erkennbar ist.

Bei einer Rechnung oder einer Vertragserklärung (z.B. Kündigung) muss allerdings neben dem Aussteller auch der Empfänger erkennbar sein.

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