Was ist ein Verfahrensbeistand?

Mehr zum Thema: Familienrecht, Familienrecht, Kinder, Umgangsrecht, Sorgerecht
4,67 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Anwalt der Kinder

Verfahrensbeistände können aus diversen Berufsgruppen kommen. Einige von Ihnen sind  Rechtsanwälte. Es gibt jedoch viele Sozialpädagogen, die als Verfahrensbeistände tätig sind.

Verfahrensbeistände werden von den Familiengerichten in diversen Verfahren bestellt (Eltern können nur die Bestellung anregen) an denen minderjährige Kinder beteiligt sind. Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssache, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Dies ist in der Regel der Fall:

Nadine Schier
Partner
seit 2013
Rechtsanwältin
Königstr. 5a
23847 Rethwisch
Tel: 04539/8885170
Web: http://info@kanzlei-schier.de
E-Mail:
Familienrecht, Betreuungsrecht, Kindschaftsrecht, Lebenspartnerschaftsrecht, Eherecht
  • bei Verfahren in denen die  teilweise oder vollständige Entziehung des Sorgerechts in Betracht kommt,
  • wenn eine Trennung des Kindes  von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet
  • in Verfahren, die die  Herausgabe des Kindes oder eine Verbleibensanordnung zum Gegenstand haben oder
  • wenn der Ausschluss oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechtes  in Betracht kommt
  • bei Unterbringungsverfahren,  wenn eine freiheitsentziehende Unterbringung des/der Minderjährigen (d.h. gegen dessen Willen und u. U. unter Anwendung von Gewalt durch die Polizei oder den Gerichtsvollzieher), etwa in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung, in Frage kommt

Ebenso soll ein Verfahrensbeistand bestellt werden, wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzl. Vertreter in erheblichem Gegensatz steht. Davon kann ausgegangen werden, wenn zwei sorgeberechtigte Elternteile je verschiedene Ansprüche bezüglich des Kindes formulieren. Üblicher Problemkreis ist etwa, wenn anlässlich der Trennung der Eltern Uneinigkeit darüber besteht, bei welchem Elternteil das Kind zukünftig leben soll.

Weiterhin ist vom Gericht ein Beistand zu bestellen, wenn dies in Abstammungs -oder Adoptionsangelegenheiten zur Wahrnehmung der Interessen des minderjährigen Beteiligten erforderlich ist.

Die Aufgabe – als "Anwalt des Kindes" - ist es, das Interesse und die Wünsche des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand ist sozusagen "Sprachrohr" des Kindes und sensibilisiert die beteiligten Erwachsenen für die Kindperspektive. Er vertritt also nur die Interessen des Kindes und stehe auf keiner anderen Seite. Gleichzeitig vermittelt er dem Kind Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in einer kindgerechten Art und Weise. Er kann im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen, ohne gesetzlicher Vertreter des Kindes zu sein.

Soweit es der Wunsch des Familiengerichtes ist, wirkt der Verfahrensbeistand an dem Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung zwischen allen Beteiligten mit.


Rechtsanwaltskanzlei Nadine Schier
Nadine Schier
Königstr. 5a
23847 Rethwisch
Tel.04539/8885170
Fax:04539/8889314
Mail:info@kanzlei-schier.de
www.kanzlei-schier.de
UStIdNr. 30 221 79752