Was ist ein "Dipl. Jur. Rechtsanwalt"?
Von Rechtsanwalt Felix M. Safadi 20.1.2011 | Ratgeber - Alles über Juristen | 3711 Aufrufe Mehr zum Thema:Diplom-Jurist
Wenn Sie sich auf dieser Plattform nach Rechtsanwälten umgesehen haben, ist Ihnen als aufmerksamer Leser sicherlich der ein oder andere Kollege aufgefallen, der neben seiner Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ auch den akademischen Grad „Diplom-Jurist“ führt, gerne auch in der abgekürzten Form „Dipl.-Jur.“, „Dipl. Jur.“, „Dipl. Jurist“ und nicht selten auch mit dem bedeutungsvollen Zusatz „univ.“
Doch was zum Henker ist eigentlich ein „Dipl.-Jur. Rechtsanwalt“ oder auch „Rechtsanwalt Dipl.-Jur.“?
Felix M. Safadi
Berlin
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Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht Pers. Direktanfrage
Vielleicht haben Sie sich ja schon mal gefragt, ob so ein diplomierter Rechtsanwalt mehr (oder gar weniger) kann als ein gewöhnlicher Rechtsanwalt. Dieser Beitrag soll ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Dazu muss man wissen, das man 2 Staatsexamen braucht, um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden. Das 1. Staatsexamen legt man nach dem Studium ab, das 2. nach der praktischen Ausbildung, dem Referendariat, das 2 Jahre dauert. Mit bestandenem 2. Examen darf man sich dann „Volljurist“ oder „Rechtsassessor“ nennen.
Früher war man nach Bestehen des 1. Staatsexamens bloß ein „geprüfter Rechtskandidat“ – was sich auf der Visitenkarte natürlich nicht so gut machte. Deswegen hat sich der Gesetzgeber überlegt, den akademischen Grad des Diplom-Juristen einzuführen. Er wurde eingeführt, um die ansonsten im Vergleich zu Absolventen anderer Staaten bestehende Chancenungleichheit zu beseitigen, die schon mit Abschluss des Studiums einen akademischen Grad erwerben.
Um sich Diplom-Jurist nennen zu dürfen, muss man also nachweisen, dass man das 1. Staatsexamen bestanden hat. Gegen Zahlung einer Gebühr an seine Uni erhält man dann ein Diplom und mit diesem die Befugnis, sich auch so zu nennen.
Es ist daher überflüssig und albern, wenn ein Rechtsanwalt, der als Volljurist notwendig beide Staatsexamen bestanden haben muss, mit dem akademischen Grad „Dipl.-Jur.“ für sich wirbt, der ihm nur bescheinigt, dass er die 1. von 2 Staatsprüfungen bestanden hat und über praktische Kenntnisse im bargeldlosen Zahlungsverkehr verfügt.
Warum schmückt sich also ein Kollege mit einer überflüssigen Bezeichnung?
Es kommen verschiedene Motive dafür in Betracht. Im Folgenden erhalten Sie eine kleine, nicht abschließende und natürlich rein spekulative Auswahl:
- der Kollege hat sich darüber keine Gedanken gemacht
- die 60-100 Euro, die er dafür an seine Uni berappt hat, sollen nicht ganz umsonst gewesen sein
- für einen Dr. jur. hat es leider nicht gereicht
- er weiß nicht, dass die Werbung mit Selbstverständlichkeiten unzulässig ist
- er hat sich Gedanken gemacht und möchte bei den Lesern den falschen Eindruck erwecken, dass er wegen seines „Dipl.-Jur.“ qualifizierter ist als die anderen Kollegen
Machen Sie sich Ihr eigenes Bild und entscheiden Sie selbst, welchen Kollegen Sie Ihr „Vertrauen“ schenken wollen. Freuen Sie sich auch auf den kommenden Artikel über „Doktoranden“, „Dozenten“ und andere Profilneurotiker.



