
Als Lohnsteuer bezeichnet man die Einkommenssteuer bei Arbeitnehmern, also bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Sie wird vom Arbeitgeber vom Arbeitslohn abgezogen und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Mit dem Lohnsteuerabzug ist das Besteuerungsverfahren in der Regel abgeschlossen, es sei denn es wird ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt oder es muss noch eine Veranlagung zur Einkommenssteuer vorgenommen werden.
Letzteres ist z.B. dann der Fall, wenn das Einkommen gewisse gesetzlich festgelegte Grenzen überschreitet oder wenn der Steuerpflichtige nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat.
Ein Lohnsteuer-Jahresausgleich wird vorgenommen, wenn die im Laufe des Jahres vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer die tatsächlich auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt. Denn der Arbeitgeber ist dann in bestimmten Fällen zur Rückzahlung des Unterschiedsbetrags an den Arbeitnehmer verpflichtet.


