Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Verfahrensrecht » 

Was ist das Führungszeugnis für Behörden?

AFP VOM 3.4.2002 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 726973 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Vorstrafe, Führungszeugnis, vorbestraft, Bundeszentralregister

Das amtliche Führungszeugnis für Behörden bzw. zur Vorlage bei Behörden ist gleichfalls ein Bundeszentralregisterauszug und ähnelt dem normalen Führungszeugnis. Es unterscheidet sich lediglich darin, dass bei dieser Art von Führungszeugnis etwas mehr eingetragen wird.

Im Führungszeugnis für Behörden werden folgende Eintragungen gemacht:

  • Alle Verurteilungen, die eine Freiheitsstrafe mit sich bringen.
  • Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, die in das Bundeszentralregister eingetragen werden.
  • Die Schuldunfähigkeit von Personen.
  • Verurteilungen wegen Straftaten, die im Zusammenhang und Ausübung mit einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung entstanden sind, auch wenn diese mit weniger als 90 Tagessätzen, weniger als mit drei Monaten Haft oder weniger als mit zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung bestraft wurden.

Zusätzlich befinden sich noch alle Eintragungen darin, die auch bei einem normalen Führungszeugnis eingetragen werden.

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist, dass man dieses Führungszeugnis nicht so einfach einsehen kann. Dieses Zeugnis wird regelmäßig direkt an die Behörde geschickt, die es benötigt.
Wollen Sie z.B. in den juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt werden, so benötigen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden. Dieses wird vom Meldeamt normalerweise direkt an das Oberlandesgericht übersandt. Wollen Sie es einsehen, so können Sie dem Meldeamt dies mitteilen und ein Amtsgericht benennen, zu dem es zur Einsichtnahme zugestellt werden soll.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Vorstrafe und Bundeszentralregister - Was bedeutet das alles?
Seite 2: Wann ist man vorbestraft?
Seite 3: Was ist das Bundeszentralregister und was wird darin eingetragen?
Seite 4: Wer kann das Bundeszentralregister einsehen?
Seite 5: Kann ich mich trotz einer Eintragung im Bundeszentralregister als nicht vorbestraft bezeichnen?
Seite 6: Was genau ist das Führungszeugnis?
Seite 7: Was ist das Führungszeugnis für Behörden?
Seite 8: Werden die Einträge irgendwann gelöscht?
Seite 9: Und die Wiederholungstäter?

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Andere Websites zum Thema

Bundeszentralregis-
tergesetz

Rechtsanwalt
Holger Hopperdietzel
Wiesbaden
Reiserecht, Fachanwalt Bau- und Architektenrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?