Was haltet Ihr davon?

15. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Möllers
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was haltet Ihr davon?

Moinmoin!

Folgende Sache: Ein bekanntes Unternehmen auf der Gütersloher Straße in Verl schickt mir Liebesbriefe.

Daraufhin habe ich, nach dem ersten Schreiben, kurz telefonischen Kontakt mit dem "angeblichen" Gläubiger aufgenommen. Fazit: Bei denen liegt keine Forderung mehr vor. Das roch bei mir doch stark nach Forderungsverkauf und so war es letztendlich auch.

Mal abgesehen davon, dass die nette Firma mir allerdings immer noch keinen Nachweis über die Forderung vorgelegt hat, kam jetzt allerdings im zweiten Schreiben der Knüller, der mich ein wenig verwirrte:

Sollte ich mich zur Ratenzahlung einverstanden erklären, falle doch glatt eine Einigungsgebühr an, und zwar nicht an die netten Damen und Herren aus Verl, sondern AN DIE FIRMA, VON DER SIE DIE FORDERUNG HABEN!

Wollen die mich veräppeln?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)


Wenn die Fa. in V. ihre Forderung abgetreten hat, dann liegt sie denen auch nicht mehr vor. D. h., die Schulden hast du nun dem Inkassobüro gegenüber.


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#2
 Von 
Möllers
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

>Wenn die Fa. in V. ihre Forderung abgetreten hat, dann liegt sie denen auch nicht mehr vor. D. h., die Schulden hast du nun dem Inkassobüro gegenüber.

Exakt darum geht es mir ja!
Deshalb erschließt sich mir ja der Sinn nicht, warum dann trotzdem eine Einigungsgebühr an eben diesen vorherigen Schuldner anfallen sollte.

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#3
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Moin, also eine Ratenzahlungsgebühr kann schon mal erhoben werden. Man muss das aus Unternehmensicht betrachten jede Buchung verursacht im Betrieb und bei der Bank kosten. Ist doch klar das bei langer Laufzeit die irgendwie umgelegt werden müssen?

Ihr würdet doch nicht 50x mal irgendwo vorbei kommen und niemals Geld verlagen oder? ;-)

schönes weekend

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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.youtube.com/user/SteffenOsten;feature=related"

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#4
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

Man muss weniger aus Unternehmersicht, sondern vor allem nach den geltenden Gesetzen beurteilen. Und die sehen eine "Einigungsgebühr" für die Eintreibung einer eigenen (durch Abtretung erworbenen) Forderung nun mal nicht vor. :schock:

Besonders merkwürdig wird es, wenn es sich bei der "Einigungsgebühr" um angebliche Kosten des ursprünglichen Gläubigers handelt, der die Forderung schon lange vorher abgetreten hat. Hier macht die BFS einen Verzugsschaden geltend, der schon denklogisch so niemals eingetreten sein kann.


-- Editiert am 15.07.2011 17:06

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



@Möllers
Um was gehts eigentlich :???:
Forderung strittig ?
Tituliert ?
Wieviel Gebühren begehrt das Inkassobüro ?
Sehr viele IBs versuchen von der Unkenntnis der "Scghuldner" zu profitieren

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