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Was gilt hier: Rückgaberecht oder Widerrufsrecht?

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Was gilt hier: Rückgaberecht oder Widerrufsrecht?

Hallo zusammen,
bezüglich nachfolgender AGB bei einer ebay Auktion, stellt sich mir die Frage, welches Recht dem Verbraucher hier nun tatsächlich eingeräumt wird (eingeräumt werden soll das Rückgaberecht).
Es gilt doch entweder Widerrufsrecht nach BGB §355 oder Rückgaberecht nach §356.
Der Verkäufer schreibt u.a. Rückgaberecht nach §355 (eben nicht nach §356). Welches Recht gilt nun als tatsächlich vereinbart?

Außerdem, gibt es einen Unterschied bezüglich der Hin-/Rücksendekosten-Regelung? Wer trägt bei welchem Recht was bei Warenkomplettrücksendung über 40,- Euro?

Gruß,
andiemailbox


-------Zitat------
Rückgaberecht nach § § 312d und § 355:
Der Kunde, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen ein Rückgaberecht auszuüben. Dies gilt nur innerhalb von Deutschland für Produkte, die per Versand bestellt wurden. Die Frist ist gewahrt durch fristgerechtes Absenden der Ware. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Ware in absolut neuwertigem, originalverpacktem und ungetragenem Zustand befindet (inklusive Garantiekarte, Rechnung, Preisschilder, Folien falls vorhanden, original Verpackung).
Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Stück gehen die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu Lasten des Kunden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Ansonsten tragen wir die regelmäßigen Rücksendungskosten. Für Kuriersendungen und sonstige unregelmäßigen Versandarten können wir in keinem Fall Kosten übernehmen, die über die günstigste Versandstufe der Deutschen Post AG hinausgehen. Rücksendungen müssen ordnungsgemäß frankiert sein. Bei unfrei verschickten Sendungen verweigern wir die Annahme.
Der Käufer trägt die Versandkosten sowie die Nachnahmegebühren bzw. nach Wunsch Express-Versandkosten.
Die durch die Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung muss der Kunde ersetzen, sofern nicht die Wertminderung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.
Die Erstattung des Kaufpreises der zurückgesandten Ware erfolgt entweder per Banküberweisung, Verrechnungsscheck oder PayPal - Überweisung.
--------Zitat Ende-------



von andiemailbox am 12.09.2006 11:48
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>Was gilt hier: Rückgaberecht oder Widerrufsrecht?
Grundsätzlich wäre zu vermuten, daß der eindeutigere, mehrfach verwendete Wortlaut ('Rückgaberecht', 'nur durch Absenden der Ware' etc.) gegenüber dem wahrscheinlicher irrtumsbehafteten einmalig verwendeten Wortlaut ('§355' statt '§356') vorzuziehen ist.

Andererseits könnte man argumentieren, daß im Zweifelsfall jeweils die verbraucherfreundlichste Auslegung zu wählen ist (so handhaben es die Gerichte), was dann ein Widerrufsrecht begründen würde.

Auf einen Rechtsstreit würde ich mich persönlich als K da jedoch nicht einlassen.


von Mareike123 am 13.09.2006 00:15
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>Was gilt hier: Rückgaberecht oder Widerrufsrecht?
--- editiert vom Admin


von guest123-1400 am 13.09.2006 01:16
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