Was geschieht mit einer "anonymen" Meldung?

9. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
susimanta
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Was geschieht mit einer "anonymen" Meldung?

Hallo,

eine ANin meldet der zuständigen BG einen Arbeitsunfall und teilt dieser Missstände in der Firma mit, wovon sie sich erhofft, dass die BG i. R. d. Arbeitsschutzes diese Missstände untersucht.

Das geschieht zwar unter Nennung ihres Namens, aber sie bittet um eine anonyme Behandlung, sodass ihr Name nirgends auftaucht.

Ist einerseits aber die BG für die Aufklärung solcher Missstände zuständig und bleibt die Meldung dieser auch wirklich anonym oder hat im worst case die Firma das Recht darauf zu erfahren, wer der BG etwas gemeldet hat?

LG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn es vor Gericht geht und die Firma entsprechend Akteneinsicht erhält, dann könnte sie auch auf Deinen Namen stoßen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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