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Was geschieht im Versorgungsausgleich?
Seite 1 - vom 09.01.2007

Was geschieht im Versorgungsausgleich?

Gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Rentenvorsorge, alle diese Rechte unterfallen bei der Scheidung dem Versorgungsausgleich. Das ist der Ausgleich der in der Ehe gebildeten Altersvorsorge.

Auf die Ehezeit kommt es an, d.h. die Zeit von Eheschließung bis Beginn des gerichtlichen Scheidungsverfahren. Werden demnach während des Scheidungsverfahrens weitere Rentenanwartschaften gebildet, unterfallen diese nicht dem Versorgungsausgleich.

Deshalb ist es andererseits für den Ehegatten, der mehr Rente einbezahlt, stets ratsam, die Scheidung möglichst bald bei Gericht zu beantragen, was nach Ablauf des Trennungsjahres, bei manchen Gerichten sogar schon nach 9-10 Monaten der Trennung frühestens möglich ist.

Das Gericht ermittelt dann bei den Versorgungsträgern (z.B. BfA, LVA, Pensionskasse, Rentenversicherung ) die auf die Ehezeit entfallenden Ansprüche. Bei kurzer Ehe ist wenig auszugleichen, weil wenig einbezahlt wurde, bei langen Ehen können beträchtliche Rentenansprüche im Raum stehen.

Grundsätzlich gilt: Der Ehegatte mit den höheren Rentenansprüchen, jeweils bezogen auf die Ehezeit, ist dem anderen zum Ausgleich verpflichtet. Dieser Ausgleich kann auf viele verschiedene Arten erfolgen, der klassische Fall ist die Übertragung von gesetzlichen Renten (BfA, LVA). Hier werden von dem Versicherungskonto des einen Ehegatten Rentenpunkte auf das Versicherungskonto des anderen übertragen.

Oftmals wird dabei der Wert der gesetzlichen Rente bei BfA oder LVA übersehen: Ein Rentenpunkt kostet heute EUR 5.740, erbringt aber nur EUR 26,13 als monatliche Rente. Überträgt also der Ehemann z.B. auf die Ehefrau Rente von monatlich EUR 100, dann steht dahinter ein Kapitalaufkommen von EUR 22.000.

Kompliziert sind die betrieblichen und privaten Versorgungen. Hier ist die Anzahl der gerichtlichen Fehlentscheidungen besonders hoch.

Deshalb ist es jedem Ehegatten dringend anzuraten, sich bei der Scheidung durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn betriebliche oder private Versorgungen betroffen sind.


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