Was genau kann ich tun? Unterlassungserklärung? Abmahnung?

21. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Anonymef
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was genau kann ich tun? Unterlassungserklärung? Abmahnung?

Hallo.

Um ganz ohne große Vorgeschichte meine Frage zu stellen.
Mein Exfreund (wahrscheinlich ein leidiges Thema, obwohl ich bezweifle, dass es nur den Männern so geht), war in meiner Wohnung obwohl er den Schlüssel, den er von mir bekommen hatte, schon längst wieder gegeben hat.
Herausgekommen ist dies, als ein Bekannter von mir meine Katzen versorgt hat und mein Ex ihm auf einmal gegenüber stand.

Da er leugnet einen Schlüssel für meine Wohnung zu haben, und auch einem gemeinsamen Gespräch zu 3. ferngeblieben ist, trotz direkter Einladung, sehe ich mich gezwunge andere Wege zu gehen. Ich hoffe hier kann mir geholfen werden.

Die gruseligste Frage ist,war er schon öfter in meiner Wohnung? Gefährdet er meinen Sohn (kein gemeinsamer Sohn).

Mein Schloss habe ich natürlich nun gewechselt!

Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus für die Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

:forum:
Als erstes wäre es sinnvoll im richtigen Forum zu posten.


Als zweites wäre es sinnvoll das Schloss direkt nach Ende der Beziehung zu wechseln. Das hat man ja in zwischen nachgeholt.



Zitat (von Anonymef):
Da er leugnet einen Schlüssel für meine Wohnung zu haben

Mangels Beweis des Gegenteils, sehe ich da nicht wirklich gute Aussichten.



Natürlich kann man ihm eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung zusenden.
Das Problem: wenn er sie nicht unterzeichnet, müsste man vor Gericht ziehen.

Da er den Besitz des Schlüssels leugnet und in zwischen auch das Schloss gewechselt wurde, würde man vor Gericht mit dem begeheren des Unterlassens wohl scheitern. Und die Kosten selbst tragen müssen.






-- Editiert von Harry van Sell am 21.04.2017 11:16

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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