Hallo zusammen,
ich habeim Dez. 00 eine ETW in einem ehemaligen Bauernhof erworben. Der Bauträger hat mir schriftlich bestätigt, dass es sich um eine Kernsanierung gehandelt hat. Nun ist in einem Gebäude der gesamte Keller feucht und an einem Dach wurde weder der Dachstuhl noch die Dachdeckung erneuert. Der Gebäudeteil mit dem nicht restaurierten Teil wurde durch den Bauträger in vollständig unrenoviertem Zustand verkauft, da der Erwerber den Umbau selbst vornehmen wollte. Es handelte sich bei dieser Einheit um die ursprüngliche überbaute Toreinfahrt in den früheren Vierkanthof. Ebenfalls wurden die beim Bauamt für alle Gebäudeetagen eingereichten Bauzeichnungen für den Umbau mit Architektenstempeln derart versehen, wonach die Feuchtigkeitsisolierung nach der damals gültigen DIN 4117 vorgenommen werden sollte. Nun geht es um die Frage, wo finde ich etwas juristisches dazu, was zu einer Kernsanierung gehört und wo finde ich eine Textausfertiung der damalige DIN4117?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus.
Volkmar Kippes
Was gehört zur Kernsanierung?
Verbaut?
Verbaut?
Bei DIN 4117 handelt es sich um eine Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit. Nehme mal nur in der Wohnung....
Kernsanierung: Zitat-
Ein immer häufiger werdendes Thema ist die Kernsanierung eines alten Hauses. Das heißt: eine Immobilie wird nicht zwingend abgerissen, sondern wird bis auf die alten Grundmauern zurück gebaut und dient als neuer Rohbau.
Es wird dann eine komplette Sanierung der alten Gemäuer mit neuem Grundriss, neuen Wänden, Deckenscheiben, Fuß-böden, Dachstuhl, Dacheindeckung, neuer Fassade, Haustechnik usw. realisiert – ganz nach den Wünschen unserer Bauherren.
Ich hoffe dies hilft
Guten Abend Nicki1972,
vielen Dank für die Antwort, aber ich bräuchte zum Umfang einer Kernsanierung etwas "amtliches", vielleicht einen Aufsatz eines renommierten Sachverständigen in irgend einer Zeitschrift und/oder Urteile aus Rechtsprechung, die ich leider bisher auch noch nicht gefunden habe.
Volkmar
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Ich rate grundsätzlich einen Sachverständigen bzw. Anwalt einzuschalten, weil ein Stück Papier bringt in Ihrem Fall nichts, besonders wenn es sich um schwerwiegende Mängel handelt!
Urteile gibt es hier:
http://www.baurechtsurteile.de/archiv1.html
VIelen Dank Nicki1972, habe die Urteile studiert, aber kein passendes gefunden.:(
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